aboalarm Blog https://www.aboalarm.de/blog/ Verbrauchertipps, News und Empfehlungen Mon, 22 Jan 2024 09:30:27 +0000 de-DE hourly 1 Kfz-Versicherung: Leistungen, Laufzeit, Kündigung https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/kfz-versicherung-leistungen-laufzeit-kuendigung/ Wed, 31 May 2023 09:29:38 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=34666 Beim Thema Kfz-Versicherung wird es schnell undurchsichtig. Wir helfen dir, dich zu orientieren. Informiere dich hier über alles Wichtige zu deiner Kfz-Versicherung.

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Beim Thema Kfz-Versicherung wird es schnell undurchsichtig. Wir helfen dir, dich zu orientieren. Informiere dich hier über alles Wichtige zu deiner Kfz-Versicherung.

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Kfz-Versicherungsarten

Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung: Wo liegt der Unterschied?

Die Kfz-Versicherung setzt sich zusammen aus Kaskoversicherungen und der Haftpflichtversicherung. Verursachst du einen Unfall, kommt deine Haftpflichtversicherung für die Kosten von Sach- und Personenschäden Dritter auf.

Eine Haftpflichtversicherung ist für alle, die ein eigenes Auto besitzen, verpflichtend.
Bevor du keine Versicherung abgeschlossen hast, wird dein Wagen auch nicht zugelassen. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten für geschädigte Dritte nach einem Unfall.

Die Kaskoversicherungen sind ein weiterer, optionaler Schutz. Sie erstatten dir Schäden an deinem eigenen Fahrzeug. Das Wort Kasko kommt übrigens aus dem Spanischen und bedeutet Schiffsrumpf.

  • Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die durch „nicht beeinflussbare Risiken“ entstehen, wie durch einen Sturm.
  • Die Vollkaskoversicherung haftet für fast jeden Schaden am eigenen Auto, auch dann, wenn du ihn selbst verursacht hast. Teilkaskoleistungen sind auch mit eingeschlossen.
Bist du bereits günstig versichert? Falls nicht, kündige deine Versicherung jetzt!

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Wie setzt sich die Beitragshöhe zusammen?

Für die Beitragshöhe ist die Schadenserwartung entscheidend. Das potenzielle Unfallrisiko wird in bis zu 70 verschiedene Risikomerkmale unterteilt. Deshalb lässt sich pauschal nicht sagen, wie hoch die Kosten für deine Kfz-Versicherung konkret sein werden. Hier sind die wichtigsten Merkmale im Überblick.

1. Angaben zum Fahrer

Bei den meisten Versicherungen fließt dein Alter in die Berechnung der Kosten mit ein: Je jünger du bist, desto mehr musst du zahlen.
Ein weiterer Indikator für dein Fahrverhalten ist dein Beruf: Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten bei einigen Versicherern Rabatt.

Außerdem zählt die Größe des Nutzerkreis. Es gilt: je mehr Personen dein Fahrzeug (mit) nutzen, desto höher sind auch deine Versicherungsbeiträge.

2. Angaben zum Fahrzeug

Hier ist das Alter deines Autos zum Zeitpunkt des Erwerbs wichtig. Laut Statistiken verursachen Fahrer von Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen weniger Schäden als der Durschnitt. Fahrer älterer Gebrauchtwagen weisen dagegen eine überdurchschnittliche Schadensquote auf.

3. Die Typklasse

Die Typklasse spiegelt die Unfallquote eines Automodells wider. Fahrzeugmodelle mit geringen Schäden und niedrigen Reparaturkosten werden in niedrige Typklassen eingestuft, viele Schäden und hohe Reparaturkosten führen zu einer hohen Einstufung. Bei Kaskoversicherungen werden zudem auch Brände, Glasschäden und Diebstähle in der Berechnung berücksichtigt.

4. Einfluss der Regionalklasse auf die Beitragshöhe

Entscheidend für die Regionalklasse ist der Zulassungsbezirk, in dem dein Auto gemeldet ist. In den Kaskoversicherungen beeinflussen zudem regionale Faktoren wie Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle die Einordnung in die Regionalklassen.

5. Die Schadenfreiheitsklasse

Fährst du lange unfallfrei, so profitierst du vom Schadenfreiheitsrabatt. Je länger du unfallfrei fährst, desto niedriger sind auch deine Kfz-Versicherungsgebühren – dies gilt zumindest für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung spielt die Anzahl der unfallfreien Jahre keine Rolle.

Die Übersicht: Welche Leistung ist bei welcher Versicherungsart enthalten?

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Kfz-Versicherung: Leistungen

Im Falle eines Unfalls sind großzügige Versicherungsleistungen besonders wichtig. Wer beim Abschluss der Versicherung rein auf die Prämie blickt, hat im Ernstfall verloren. Wir erklären dir, welche Leistungen für einen optimalen Schutz wichtig sind.

Bist du unzufrieden mit dem Schutz deiner Versicherung? Dann kündige diese jetzt!

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1. Deckungssumme

Die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme legt den maximalen Erstattungsbetrag einer Versicherung im Schadensfall fest. Für vergleichsweise wenig Aufpreis auf die Basis-Tarife der Haftpflichtversicherung erhältst du bei Versicherungen höhere Deckungssummen als die gesetzlich Vorgeschriebene.

Für PKW-Fahrer ist laut test.de eine Deckungssumme in Höhe von 50 oder 100 Millionen Euro empfehlenswert. Alternativ kannst du mit deiner Versicherung auch eine unbegrenzte Deckungssumme vereinbaren. Diese ist aber noch teurer und wird nur in sehr seltenen Fällen benötigt.

Wir legen dir eine Erhöhung deiner Deckungssumme sehr ans Herz. Denn ein Unfall kann sehr hohe Kosten mit sich bringen.

2. Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz

Gegen einen kleinen Zusatzbeitrag wird die Deckungssumme deiner Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland erhöht. Zusätzlich gibt es den Auslandsschadenschutz: Bist du im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, regelt deine Haftpflichtversicherung den Schaden mit der ausländischen Versicherung.

Wenn du dir im Ausland gerne einen Leihwagen nimmst, ist die Mallorca-Police unserer Meinung nach für dich unentbehrlich.

3. Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Wenn du aus grober Fahrlässigkeit zum Schaden beiträgst, kann deine Versicherung die Entschädigung kürzen oder sogar ganz streichen. Mit dem Zusatz „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ zahlt deine Versicherung auch dann, wenn du beispielsweise über eine rote Ampel fährst und dadurch einen Unfall verursachst. Hierbei handelt es sich um einen Zusatz der Voll- oder Teilkaskoversicherung.

Die Klausel zur groben Fahrlässigkeit ist für uns ein absolutes Muss.

4. Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung

Auch beim Zusatz “Neuwert-” oder “Kaufpreisentschädigung” handelt es sich um einen Voll- und Kaskozusatz. Neue Autos verlieren schnell an Wert, weshalb du oft bei einem Unfall wenig Entschädigung bekommst. Deshalb solltest du darauf achten, dass deine Versicherung eine Entschädigung zum Neuwert vorsieht. Die Frist sollte mindestens 12 Monate betragen. Für Gebrauchtwagen heißt dieser Zusatz „Kaufpreisentschädigung“.

Wenn dein Auto neu ist und dir sehr am Herzen liegt, empfehlen wir dir diese Zusatzleistung sehr.

5. Schutz für Folgeschäden

Bei einfachen Teilkaskotarifen werden nur direkte Schäden versichert, wie beispielsweise ein vom Mader durchgebissener Schlauch. Die resultierenden Folgeschäden, wie ein Motordefekt, können allerdings noch höhere Kosten mit sich bringen. Deshalb solltest du unbedingt darauf achten, dass Folgeschäden in deinem Vertrag mitversichert sind.

Dieser Schutz ist in unseren Augen unbedingt ein Muss.

6. Entschädigung für Unfälle mit ALLEN Tieren

Oftmals gibt es bei Teilkaskoversicherungen nur bei Wildunfällen durch Haarwild, also Rehe, Hirsche und Wildschweine, eine Entschädigung. Bei einem Unfall durch einen Hund oder eine Kuh zahlt der Versicherer nicht. Deshalb solltest du mit deiner Teilkaskoversicherung eine Leistung bei Unfällen mit allen Tieren vereinbaren.

Auch dieser Zusatz darf unserer Meinung nach nicht fehlen.

7. Schadensrückkauf

Um eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu verhindern, gibt es den Zusatz „Schadensrückkauf“. Hier zahlst du für sechs oder zwölf Monate lang einen Schaden aus eigener Tasche. Wir empfehlen dir, den Schadensrückkauf für später offen zu halten.

Dieser Punkt ist kein unbedingtes Muss. Trotzdem ist es empfehlenswert, ihn im Hinterkopf zu behalten.

8. Fahrerschutz

Beim Fahrerschutz handelt es sich um einen eigenständigen, aber sehr wichtigen Zusatz zur Kfz-Versicherung. Denn meist zahlt die eigene Haftpflichtversicherung bei einem Unfall das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall der Unfallopfer, nicht aber für den Fahrer. Mit der Fahrerschutzpolice bist du im Falle eines Unfalls als Verursacher auch versichert.

Die Fahrerpolice ist für uns ein Muss für jeden Fahrer.

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Spartipps zur Kfz-Versicherung

Deine Kfz-Versicherung ist einfach zu teuer? Am meisten Geld sparen lässt sich in der Regel durch einen Anbieterwechsel. Das ist bei Weitem aber nicht die einzige Möglichkeit: Wir geben dir unsere 8 besten Spartipps für deine Kfz-Versicherung.

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1. Tipp: Auf Voll- bzw. Teilkasko verzichten

Autos verlieren über die Jahre immer mehr an Wert. Passe deshalb deinen Versicherungsschutz regelmäßig an. Bei einem älteren Auto lohnt sich eine zusätzliche Voll- oder Teilkasko-Versicherung womöglich nicht mehr.

Laut Stiftung-Warentest.de ist eine Vollkaskoversicherung nur für Autos ab einem Wert vom 15.000 € empfehlenswert.

2. Tipp: Fahrerkreis einschränken

Nutzt außer dir niemand mehr dein Auto? Dann solltest du bei deiner Kfz-Versicherung die Fahreranzahl unbedingt einschränken. Wenn nur du oder deine Partnerin das Auto nutzen, ist das wesentlich günstiger. Gegenüber einem unbegrenzten Fahrerkreis kannst du hier zwischen 30-40 Prozent zum Gesamtbeitrag sparen. Sollte ausnahmsweise doch einmal jemand anderes hinter das Steuer dürfen, erlauben Versicherer das oftmals ohne Aufpreis.

3. Tipp: Kfz-Versicherung kündigen & wechseln

Wie bei so vielen Anbietern macht sich auch bei der Kfz-Versicherung regelmäßiges Kündigen bezahlt. Deshalb solltest du nie zu lange in einem Kfz-Versicherungsvertrag bleiben, der nicht mehr auf dem neuesten Stand ist oder nicht mehr deinen Bedürfnissen entspricht. Durch einen anschließenden Wechsel (siehe nächster Tipp) kannst du nicht nur Geld sparen, sondern sicherst dir häufig auch bessere Leistungen.

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4. Tipp: Schlau vergleichen

Mit einem guten Wechsel kannst du laut Verivox bis zu 850 Euro sparen. Verschaffe dir deshalb zunächst einen Überblick über die Angebote und vergleiche diese miteinander. Nutze dazu am besten ein Vergleichs-Portal. Suche dir den für dich optimalen Vertrag aus und wechsle nach deiner Kündigung zum neuen Anbieter.

5. Tipp: Jahreskilometer prüfen

Wenn du merkst, dass du deutlich weniger Kilometer fährst als in deinem Vertrag angegeben, solltest du dich unbedingt runterstufen lassen. Eine Abstufung um 5.000 km kann dir eine Ersparnis von 10-15 Prozent einbringen.

Durch die Corona-Pandemie kann es sich für dich 2021 lohnen, eine Rückerstattung bzw. eine Vertragsanpassung vornehmen lassen. Viele Versicherer haben bereits 2020 aufgrund des Corona-Lockdowns Beträge zurückerstattet. Im Jahr 2020 lag die Ersparnis zwischen 12-24 Prozent.

6. Tipp: Werkstattbindung

Um deinen Kaskobeitrag deutlich zu senken, hast du die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung zu vereinbaren. Hiermit verpflichtest du dich dazu, nach einem Unfall eine Partnerwerkstatt deines Versicherers aufzusuchen. Dadurch kannst du dir bis zu 20 Prozent Beitragskosten sparen.

Wenn du deinen Wagen trotz Werkstattbindung zu einer anderen Werkstatt bringst, erhältst du von deiner Kfz-Versicherung meist nicht die volle Entschädigung oder deine Selbstbeteiligung könnte höher ausfallen.

7. Tipp: Stellplatz-Rabatt

Der Abstellort deines Autos spielt beim Abschluss einer Kfz-Versicherung eine wichtige Rolle. Wenn du dein Auto nicht am Straßenrand, sondern in einem Carport oder einer Garage parkst, erhältst du bei vielen Versicherern einen Prämienrabatt von bis zu 7 Prozent.

8. Tipp: Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskoversicherung

Für die Kasko-Versicherungen kannst du mit deinem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hier gilt die Regel: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Bei der Teilkaskoversicherung ist ein Selbstbehalt von 150 Euro und bei der Vollkaskoversicherung eine Summe von 300 Euro empfehlenswert. Im letzten Fall kannst du dabei bis zu 35 Prozent Rabatt erhalten.

Natürlich macht es nur bis zu einer gewissen Summe Sinn, die Reparaturen aus eigener Tasche zu bezahlen.

Kfz-Versicherung: Vertragslaufzeit & Kündigung

Du bist nicht mehr zufrieden mit deinen Konditionen oder findest deine Kfz-Versicherung einfach zu teuer? Dann ist es an der Zeit dich von deiner alten Police zu trennen und zu einem neuen Anbieter mit einem attraktiveren Vertrag zu wechseln.

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Vertragslaufzeit: Stichtag am 30. November nicht verpassen!

In den meisten Fällen beträgt die Vertragslaufzeit von Kfz-Versicherungen ein ganzes Jahr und geht von Anfang Januar bis Ende Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat vor Laufzeitende, was den 30. November zum Stichtag für deine Kfz-Kündigung macht. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung bei deinem Anbieter eingegangen sein, um noch im selben Versicherungsjahr wirksam zu werden.

Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wurden für deinen Vertrag individuelle Laufzeiten und Fristen vereinbart, gelten diese vorrangig. Aufschluss gibt hier ein Blick in deine Vertragsunterlagen.

Die richtige Kündigungsform

Bei den meisten Anbietern muss deine Kündigung per Brief oder per Fax eingehen. Einige Versicherer bieten auch die Kündigung per E-Mail, Hotline oder Online-Kontaktformular an, das kommt ganz auf deinen Versicherer an. Informiere dich dazu am besten in deinen Vertragsunterlagen oder den AGB des Anbieters.

Empfehlenswert ist allerdings immer eine Kündigung per Einschreiben oder per Fax mit Sendeprotokoll. Nur so verfügst du über einen Nachweis darüber, deine Kündigung auch tatsächlich verschickt zu haben.

Hier findest du unser vorformuliertes Kündigungsschreiben – sicher und schnell kündigen:

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In welchen Fällen kann mein Versicherer den Vertrag kündigen?

Nicht nur du hast die Möglichkeit deinen Vertrag zu beenden, auch dein Versicherer hat das Recht deine Kfz-Versicherung zu kündigen. In folgenden Fällen ist dies der Fall:

  • Ordentliche Kündigung zum Laufzeitende
  • Nach einem Schadensfall
  • Beitragszahlung mehr als zwei Wochen verspätet
  • Bei Verkauf oder veränderter Nutzung des Fahrzeuges

Solltest du eine Kündigung deines Vertrages erhalten, nimm am besten direkt Kontakt zu deinem Versicherer auf. Da eine solche Kündigung Schwierigkeiten mit dem Vertragsabschluss bei anderen Anbietern verursachen kann, lohnt es sich über eine Kündigungsumkehr nachzudenken.

Kfz-Versicherung widerrufen – ist das möglich?

Wie bei fast jedem Vertragsabschluss kannst du auch den Abschluss deiner Kfz-Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem du folgende Unterlagen erhalten hast:

  • Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die weiteren Informationen nach § 7 1 und 2
  • Belehrung über Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
  • Name und Anschrift des Versicherers
  • Hinweis auf Fristbeginn

Sende deinen Widerruf per Brief oder Fax innerhalb der 14-tägigen Frist an deinen Anbieter. Einen Grund für deinen Widerruf musst du nicht angeben. Wir empfehlen einen Versand per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll, damit du einen Nachweis über den Versand besitzt.

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Kfz-Versicherung: Sonderkündigung

Neben der regulären Kündigung zum 30. November eines jeden Jahres, besteht auch noch die Möglichkeit zur Sonderkündigung deiner Kfz-Versicherung. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Umständen möglich.

Bei einer Preiserhöhung

Wenn dein Anbieter die Beiträge für deine Kfz-Versicherung erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dieses beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem dich deine Versicherung schriftlich über die Preiserhöhung informiert. Dann hast du einen Monat Zeit deine Sonderkündigung einzureichen.

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Wenn sich deine Einstufung ändert

Nicht nur eine Preiserhöhung kann dafür sorgen, dass du mehr für deine Versicherung bezahlen musst. Ändert sich zum Beispiel die Einstufung deiner Regional- oder Typklasse, können unter Umständen höhere Beiträge für dich entstehen. Auch in diesem Fall besitzt du ein Sonderkündigungsrecht.

Kein Recht zur Sonderkündigung besitzt du, wenn sich aufgrund eines Umzugs deine Regionalklasse ändert. Steigen dadurch die Kosten für deine Versicherung, musst du diese leider hinnehmen.

Nach Eintritt eines Schadenfalls

Nach einem Unfall hat sowohl deine Versicherung als auch du ein Sonderkündigungsrecht. Bis zu einem Monat nach den Schadensverhandlungen besteht die Möglichkeit eine Kündigung einzureichen.

Bei Kauf oder Verkauf des Autos

Bei einem Neu- oder Weiterverkauf deines Autos besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht für dich.

Kaufst du ein gebrauchtes Auto, geht die Vorgängerversicherung automatisch auf dich über. In diesem Fall hast du einen Monat Zeit, die Sonderkündigung einzureichen.

In welcher Form muss eine Sonderkündigung erfolgen?

Eine Sonderkündigung reichst du am besten schriftlich ein. Doch was muss inhaltlich in so ein Kündigungsschreiben? Neben den üblichen formellen Angaben solltest du unbedingt den genauen Grund für deine Sonderkündigung angeben.

Versende sicher und schnell deine Sonderkündigung über unseren Service. Wir haben diese bereits vorformuliert, sodass du sie nur mit deinen Angaben ergänzen musst und sie dann ganz bequem über unseren Service an deinen Anbieter versenden kannst.

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Kfz-Versicherung: Wie läuft ein Wechsel ab?

1. Der Kfz-Versicherungsvergleich

Bevor du deine Kfz-Versicherung wechselst, solltest du die unterschiedlichen Angebote der Versicherungen genau unter die Lupe nehmen. Gerade zum Ende des Versicherungsjahres, das für die meisten mit dem 31. Dezember endet, überhäufen Anbieter potentielle Neukunden mit günstigen Angeboten.

Es fällt oft schwer bei vielen unterschiedlichen Tarifen den Überblick zu behalten. Ein Vergleich der vielen Kfz-Anbieter, z. B. über den aboalarm-Tarifvergleich, macht hier Sinn.

Bei den meisten Kfz-Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Der 30. November ist somit der Stichtag für den Wechsel deiner Kfz-Versicherung. Schau zu den genauen Daten unbedingt in deinen Vertragsunterlagen nach.

2. Abschluss des Neuvertrages

Sobald du den Anbieter gefunden hast, der dir die gewünschten Leistungen und Konditionen zu einem günstigen Preis bieten kann, solltest du den Wechsel einleiten. Am besten schließt du deinen neuen Vertrag ab, bevor du deine alte Versicherung kündigst. So stellst du den durchgehenden Versicherungsschutz und die durchgängige Nutzung deines Fahrzeuges sicher. Solltest du am Ende ohne Versicherungsschutz dastehen, darfst du nicht mit deinem Fahrzeug unterwegs sein!

3. Kündigung der alten Kfz-Versicherung

Erst nachdem dein neuer Anbieter dir den Versicherungsvertrags bestätigt hat, solltest du deine alte Versicherung kündigen. Beachte hierbei unbedingt deine Kündigungsfrist, denn nur mit einer fristgerechten Kündigung endet dein alter Vertrag problemlos und planmäßig zum Ende deines Versicherungsjahres.

Schnell und sicher kündigst du mit den vorformulierten und anwaltlich geprüften aboalarm-Kündigungsschreiben.

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Kfz-Versicherung: Was tun im Schadensfall?

Das ist direkt nach dem Unfall zu tun

Auch wenn du dich stets bemühst umsichtig und vorausschauend zu fahren: Ein Unfall kann schneller passieren, als einem lieb ist. Im Ernstfall ist es dabei wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Solltest du dich einmal in dieser Situation befinden, befolge am besten diese Schritte:

  • Sichere zuerst die Unfallstelle ab. Bei kleineren Schäden am Auto entferne das Fahrzeug am besten direkt aus der Gefahrenzone. Ist mehr passiert, solltest du damit warten, bis der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde.
  • Bei Personenschäden leiste erste Hilfe und verständige die Rettungskräfte.
  • Für die Klärung der Schuldfrage und die Abwicklung über die Versicherung ist es wichtig, das Geschehene genau zu dokumentieren. Notiere dir die genaue Zeit und den Ort und mache Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen. Lass dir am besten auch immer die Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen und halte für die Versicherung wichtige Angaben wie Kennzeichen, Anschrift des Unfallgegners sowie dessen Versicherung und Versicherungsnummer fest.

Wann muss die Polizei eingeschaltet werden?

Handelt es sich nur um einen Kratzer oder kleinere Blechschäden, ist es natürlich nicht jedes Mal nötig die Polizei einzuschalten.

In folgenden Fällen solltest du dies allerdings unbedingt tun:

  • bei Personenschäden
  • bei schweren Sachschäden
  • wenn Unfallbeteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
  • wenn sich die Unfallbeteiligten nicht über die Schuldfrage einig sind
  • bei Fahrerflucht
  • wenn ein Miet- oder Firmenwagen in den Unfall verwickelt ist
Verursachst du einen Kratzer oder eine Beule an einem parkenden Fahrzeug, genügt es nicht, dem Fahrer des Wagens einen Zettel mit deinen Kontaktdaten zu hinterlassen! In so einem Fall bist du dazu verpflichtet auf den anderen Fahrer zu warten oder – falls er auch nach einigem Warten nicht auftaucht – die Polizei zu rufen.

Den Unfall der Versicherung melden

Egal ob du selbst oder der Unfallgegner Schuld am Unfall haben: die Versicherung ist in jedem Fall zu informieren. Trägst du selbst die Schuld, informiere deine Versicherung umgehend und sie wird sich um alles weitere kümmern. Das geht schriftlich, telefonisch oder teilweise auch per Online-Formular. Auch wenn dein Unfallgegner Schuld hat, solltest du deine Versicherung informieren. Zusätzlich kannst du dich auch an den Anbieter des Unfallgegners wenden, um nicht auf dessen Meldung warten zu müssen. Diese wird dich im weiteren Verlauf über die Schadensabwicklung informieren.

Für die Meldung eines Unfalls an die Versicherung gilt eine Frist von 14 Tagen nach dem Unfallereignis. Bei schweren Personenschäden fällt diese Frist kürzer aus.

Sonderkündigungsrecht nach Unfall

Sowohl für deine Versicherung als auch für dich besteht nach einem Unfall ein Sonderkündigungsrecht. Du bzw. dein Anbieter haben einen Monat nach den Schadensverhandlungen Zeit, die außerordentliche Kündigung einzureichen. Möchtest du diese Option nutzen, empfehlen wir einen Versand per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll – so erhältst du einen Nachweis über den Versand deiner Kündigung.

Du möchtest das Sonderkündigungsrecht nach deinem Unfall nutzen? Kündige schnell und einfach mit unserem Service:

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Specials: E-Mobilität, Corona & Co.

Corona Spar-Tipps

Auch schlimme Ereignisse, wie eine Pandemie, können vereinzelt Vorteile bringen. So wurde die Mobilität während des Covid 19-Lockdowns 2020 und 2021 massiv eingebremst. Viele Versicherungsnehmer haben Gebühren bezahlt, obwohl sie ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Daraufhin haben bereits 2020 einige Versicherer reagiert und ihren Kunden Beiträge zurückerstattet.

Schau deshalb genau nach, wieviele Kilometer in deiner jährlichen Fahrleistung enthalten waren – und vergleiche sie mit deinen tatsächlich gefahrenen Kilometern. Ist der Unterschied groß, frage bei deinem Kfz-Versicherer nach einer Rückerstattung oder leite eine Vertragsanpassung in die Wege. Laut dem Vergleichsportal Verivox kannst du zwischen 12-24 Prozent sparen.

Spar-Tipps rund ums Auto

Beim Thema Geldsparen rund ums Auto solltest du versuchen, alle Faktoren mit einzubeziehen. Das können beispielsweise dein Alter, deine Fahrpraxis oder auch deine aktuellen Lebensumstände sein.

Fahranfänger oder Senior?

So gibt es spezielle Kfz-Versicherungen für Fahranfänger oder Senioren, die genau auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit diesen speziellen Versicherungen verhinderst du, dass du in deinem Lebensabschnitt überversichert bist oder zuviel Geld für deinen Versicherungsschutz bezahlst.

Als Fahranfänger hast du zudem die Möglichkeit dein Fahrzeug als Zweitwagen bei deinen Eltern mitzuversichern und so eine Menge zu sparen. Du umgehst die Risikozuschläge, die viele Versicherungen gerade von jungen Fahrern verlangen, da diese statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko vorweisen. Warst du einige Jahre in der Zweitwagenversicherung deiner Eltern, kannst du später deine niedrige Schadensfreiheitsklasse zu einer anderen Kfz-Versicherung übernehmen – inklusive der Rabatte.

Vielfahrer oder Homeoffice?

Dein Auto steht nur herum, da du ausschließlich aus dem Homeoffice arbeitest? Dann solltest du prüfen, ob du die Möglichkeit hast dein Auto für eine Zeit lang still zu legen. Sollte das für dich in Frage kommen, kannst du mit der zeitweisen Abmeldung deines Autos eine Menge sparen.

Garage oder Straße?

Auch der Abschluss eines Rabattschutzes fkann sich für dich lohnen: Zum Beispiel wenn dein Auto auf der Straße parkt und du immer wieder Lackschäden oder Kratzer bei deiner Versicherung melden musst. Dieser Zusatz deiner Versicherung kostet zwar extra, schützt dich jedoch vor einer vielleicht noch teureren Höherstufung innerhalb der Schadensfreiheitsklassen.

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen

Spätestens wenn du dich an die Steuererklärung setzt, solltest du dein Auto nicht vergessen: So ist die gesetzliche Haftpflicht tatsächlich von der Steuer absetzbar, da sie per Gesetz vorgeschrieben ist. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, wie du dein Fahrzeug nutzt. Sollte sich deine Nutzung ausschließlich auf den privaten Bereich beziehen, kannst du die Kfz-Haftpflichtversicherung sogar in vollem Maße angeben.

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Spar-Tipps rund um die E-Mobilität und Telematik-Tarife

E-Autos, -Roller und -Bikes

Nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder, Roller und Motorroller lassen sich mittlerweile mit Strom betreiben. Und es werden immer mehr Verkehrsteilnehmer auf unseren Straßen, die mit Energie aus der Steckdose unterwegs sind. Daraus ergibt sich automatisch die Überlegung, welche Versicherung für dich und dein elektrisches Fahrzeug die richtige ist. Sich darüber Gedanken zu machen, kann bares Geld sparen.

Überlege gut, für welche Situationen du dich versichern musst und für welche du dich freiwillig versichern möchtest. Auch hier macht ein Vergleich über unseren Tarifrechner Sinn und spart dir eine Menge Zeit und unnötige Kosten.

Telematik-Tarif

Beim Thema Kostensparen rücken in der letzten Zeit verstärkt sogenannte Telematik-Tarife in den Fokus. Dabei wird dein Fahrstil über eine Elektronik, die du in deinem Auto installiert hast, direkt an deinen Versicherer übermittelt. Dieser erhält auf diese Weise Informationen zu deiner Geschwindigkeit und deinem Beschleunigungs- sowie Bremsverhalten. Für umsichtiges Fahren erhältst du Bonuspunkte und kannst deine Versicherungskosten so effektiv senken. Dein Kfz-Versicherungsbeitrag wird ganz individuell für dich festgelegt.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?

Die Kfz-Haftpflicht ist für jeden Autofahrer in Deutschland verpflichtend und deckt potentielle Unfallschäden ab, die du mit deinem Fahrzeug verursachst. Darüber hinaus kannst du dich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zusätzlich absichern. Diese versichert dein Fahrzeug beispielsweise gegen Diebstahl, Wildschäden oder Brand. Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich für Schäden an deinem Auto auf, die du selbst verursacht hast.

Wie wähle ich meine Schadenfreiheitsklasse?

Deine Schadenfreiheitsklasse kannst du nicht selbst wählen. Sie richtet sich nach der Anzahl an Jahren, in denen du unfallfrei gefahren bist. In der Regel orientieren sich die Versicherungsanbieter an den Klassen SF 1 bis SF 35. Es gilt: je niedriger deine Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger sind deine Kfz-Versicherungsbeiträge. Du findest deine Klasse heraus, indem du die Jahre, die du unfallfrei gefahren bist und gleichzeitig ein Auto versichert hattest, nimmst und davon 1 Jahr abziehst.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Empfehlenswert wäre beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei Teilkaskoversicherungen und 300 Euro bei einer Vollkaskoversicherung. Allerdings solltest du hier mehrere Versicherungen, ihre Selbstbeteiligungssummen sowie die damit verbundenen Rabatte vergleichen, um das für dich günstigste Angebot zu finden.

Welche Deckungssumme sollte ich wählen?

Die gesetzliche Mindestversicherung sieht eine Entschädigung von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 0,5 Millionen Euro für Sachschäden vor. Für einen ausreichenden Schutz ist es allerdings ratsam, eine unbegrenzte Deckung zu wählen, da insbesondere Personenschäden schnell in die Millionen gehen können.

Ich habe zwei Autos – wie läuft die Versicherung für meinen Zweitwagen?

Theoretisch kannst du deinen Zweitwagen einfach separat versichern lassen. Allerdings würde er dann in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingeordnet werden und somit hohe Beiträge verursachen. Je nach Versicherung hast du daher die Möglichkeit von der Partnerregelung Gebrauch zu machen. Alternativ kannst du dir auch Schadensfreiheitsrabatte von Angehörigen anrechnen lassen. Gehe hierzu am besten direkt auf deinen Versicherer zu und lass dich beraten.

Was ist zu tun bei einem Unfall?

Egal wie umsichtig du dich im Straßenverkehr bewegst, ein Unfall ist schneller passiert als gedacht. Bei kleineren Sachschäden ist es zwar auch möglich sich privat mit dem Unfallgegner zu einigen, bei größeren Summen oder Personenschäden sollte aber immer die Versicherung informiert werden. Melde deinen Schaden schriftlich und innerhalb von 14 Tagen an deine Kfz-Versicherung, um die Schadensregulierung zu starten.

In welchen Fällen haftet meine Versicherung?

Wenn es um die Ansprüche der Geschädigten geht, ist die Versicherung normalerweise zur Zahlung verpflichtet. In einigen Fällen ist sie allerdings davon befreit oder kann die Summe nachträglich von dir zurückverlangen:

  • Wenn deine gewählte Deckungssumme nicht ausreichend ist.
  • Wenn der Unfall durch fahrlässiges Verhalten entstanden ist. Dazu zählt zum Beispiel Alkohol- oder Drogenkonsum, falsches Schuhwerk oder das Bedienen des Smartphones während der Fahrt.
  • Wenn du den Unfall nicht fristgerecht an die Versicherung meldest.

Lohnt es sich die Kfz-Versicherung zu wechseln?

Es ist kein Geheimnis, dass sich durch einen Versicherungswechsel eine Menge Geld sparen lässt. Kündigst du deinen teuren Altvertrag und schließt eine neue Police mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis ab, kann das einen Unterschied von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr ausmachen.

Bei der Auswahl deiner neuen Kfz-Versicherung solltest du jedoch nicht nur auf den Preis achten. Behalte unbedingt auch die gebotenen Leistungen im Blick. Denn auch bessere oder umfangreichere Leistungen können ein Anreiz für einen Wechsel deiner Kfz-Versicherung darstellen.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Klick und weg: Verträge online kündigen per Kündigungsbutton https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/online-kuendigen/ Tue, 05 Jul 2022 09:09:38 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=33607 Handy, Internet, Strom, Dating, Pay-TV, Streaming, Fitnessstudio – solche Verträge lassen sich online ab 01.07.2022 leichter kündigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Online-Kündigung per Kündigungsbutton. Verträge online zu kündigen war bisher eine Herausforderung: Auf vielen Webseiten war die Kündigungsfunktion gut versteckt. Oder die Online-Kündigung wurde gar nicht erst angeboten. Anbieter erschwerten ihren Kunden so die Kündigung und bestanden auf Briefe, Faxe … Continued

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Handy, Internet, Strom, Dating, Pay-TV, Streaming, Fitnessstudio – solche Verträge lassen sich online ab 01.07.2022 leichter kündigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Online-Kündigung per Kündigungsbutton.

Verträge online zu kündigen war bisher eine Herausforderung: Auf vielen Webseiten war die Kündigungsfunktion gut versteckt. Oder die Online-Kündigung wurde gar nicht erst angeboten. Anbieter erschwerten ihren Kunden so die Kündigung und bestanden auf Briefe, Faxe oder Anrufe, in denen sie Kunden dann doch noch von der Kündigung abbringen wollten. Seit 01.07.2022 sollen sich Verträge online ordentlich oder außerordentlich kündigen lassen. Wir beantworten eure Fragen zur neuen Online-Kündigung. 

Welche Webseiten müssen die Online-Kündigung anbieten? 

Jede Webseite, auf der Laufzeitverträge abgeschlossen werden können, hat die Pflicht, einen Kündigungsbutton anzubieten. Darunter fallen Anbieter für Streaming, Strom, Handy, Fitnessstudio etc. 

Die beliebtesten Kündigungsvorlagen 

1. Platz: Handyvertrag kündigen

2. Platz: Internet kündigen

3. Platz: Zeitschrift kündigen

Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton? 

Der Kündigungsbutton gilt ab 01.07.2022 für alle Verträge und explizit auch solche, die vorher abgeschlossen wurden. Und es spielt keine Rolle, ob du den Vertrag auf der Webseite vereinbart hast – oder im Laden oder am Telefon. 

Ausgeschlossen vom Kündigungsbutton sind nur Verträge über Finanzdienstleistungen sowie Verträge für deren Kündigung eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist, z. B. Miet- oder Arbeitsverträge.

Beliebte Kündigungsvorlagen für Finanzdienstleistungen

Konto kündigen

Kreditkarte kündigen

Bausparvertrag kündigen

Kündigungsvorlage Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag kündigen

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Wo finde ich die Möglichkeit zur Online-Kündigung? 

Der Vertragsanbieter muss auf seiner Webseite einen „gut lesbaren“, „ständig verfügbaren“ sowie „leicht erreichbaren“ Kündigungsbutton platzieren. Heißt: Der Button für die Online-Kündigung muss auch ohne Login nutzbar sein und unserer Auffassung nach auf der Startseite platziert werden. 

Leider sind die genauen Anforderungen für die korrekte Platzierung des Kündigungsbuttons im Gesetz nur schwammig formuliert.

Am schnellsten findet ihr den Button für die Kündigung, wenn ihr im Browser nach dem Wort „kündigen“ sucht (Windows-Tastenkombination: Windows + F / Mac-Tastenkombination: CMD + F).

Wie sieht der Kündigungsbutton aus? 

Der Kündigungsbutton muss laut Gesetz mit den Worten „Verträge hier kündigen“ (oder ähnlich) beschriftet sein. 

Augen auf: Wir vermuten, dass nicht alle Anbieter den Kündigungsbutton einwandfrei umsetzen und versuchen, etwas zu tricksen.

Was passiert nach einem Klick auf den Kündigungsbutton? 

Nach einem Klick auf den Kündigungsbutton solltest du folgende Angaben zu deiner Kündigung machen können: 

1. Art der Kündigung (und im Fall einer Sonderkündigung zusätzlich den Kündigungsgrund) 

2. Angaben zur Identifizierbarkeit (z. B. Name und Adresse) 

3. Bezeichnung des Vertrags (z. B. Vertrags- oder Kundennummer) 

4. Gewünschter Kündigungszeitpunkt (falls nicht angegeben wird zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“) 

5. Deine E-Mail-Adresse (für die Kündigungsbestätigung) 

Nach dem Ausfüllen solltest du einen zusätzlichen Button mit der Beschriftung „Jetzt kündigen“ (oder ähnlich) anklicken können. Durch den Klick wird widerleglich vermutet, dass die Kündigung beim Vertragsanbieter zugegangen ist. 

Was passiert nach der Online-Kündigung? 

Nach dem Klick auf den Kündigungsbutton muss dir dein Vertragsanbieter sofort per E-Mail eine Kündigungsbestätigung zusenden. Diese muss den Inhalt deiner Kündigung sowie das Datum samt Uhrzeit enthalten an dem die Kündigung angekommen ist. Zudem soll sie das Vertragsende nennen. 

Was ist, wenn Unternehmen keinen Kündigungsbutton anbieten? 

Sollte bei Firmen, die auf ihrer Webseite einen Online-Vertragsabschluss anbieten, der Kündigungsbutton nicht umgesetzt werden, kannst du den Vertrag laut Gesetz sofort fristlos kündigen

Wir beobachten aktuell, dass der Kündigungsbutton noch bei einigen Unternehmen fehlt. Wenn du aus diesem Grund eine Sonderkündigung erwirken möchtest, solltest du das Fehlen genau dokumentieren. Dies ist mit Screenshots möglich, auf denen auch Datum und Uhrzeit ersichtlich sind. Überlege dir auch, ob es sich finanziell lohnt, im Zweifelsfall vor Gericht zu gehen. 

Kann ich Verträge weiterhin per Fax oder Brief kündigen? 

Die Online-Kündigung per Kündigungsbutton ist nur eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit neben Brief, Fax und E-Mail. Die klassische Kündigung per Einschreiben ist weiterhin ein sehr sicherer Weg, um Verträge erfolgreich zu beenden. 

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Was wurde bei Verträgen sonst noch geändert? 

Mit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ hat die letzte Bundesregierung vor einem Jahr weitere Schutzmaßnahmen für Verbraucher beschlossen. Wie der Kündigungsbutton sollen sie dafür sorgen, dass Kunden nicht mehr langfristig an Verträge gebunden sind, die sie nicht mehr wollen oder benötigen.

Alles zum Gesetz für faire Verbraucherverträge erfährst du in unserem Blogbeitrag: Gesetz für faire Verbraucherverträge – das Wichtigste im Überblick 

Kürzere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen 

Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, müssen nach Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit monatlich kündbar sein. AGB, die etwas anderes vorsehen, sind ungültig. Für ältere Verträge gilt das aber nicht, sie dürfen von Anbietern weiterhin stillschweigend um bis zu ein Jahr verlängert werden und haben i. d. R. eine dreimonatige Kündigungsfrist. 

Wenn du von den neuen, verbraucherfreundlichen Regeln für Verträge profitieren willst, musst du kündigen.

Neue Kündigungs-Regeln bei Handy, Internet und Telefon 

Bei Telekommunikationsverträgen für Handy, Internet oder Telefon gelten die verbraucherfreundlichen Regeln bereits seit 01.12.2021 und auch rückwirkend für alte Verträge. Mehr dazu erfährst du in unserem Blogbeitrag Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen!.

Vorlage Sonderkündigungsrecht Telekommunikationsgesetz 

Vorlagen für Sonderkündigung

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Gesetz für faire Verbraucherverträge – das Wichtigste im Überblick  https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/gesetz-fur-faire-verbrauchervertraege/ Wed, 23 Mar 2022 15:41:31 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=33276 Am 01. März 2022 trat das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft, das Verbraucherrechte noch weiter stärken sollen. Vor allem bei Verträgen für Fitnessstudios, Streamingdienste oder Strom und Gas hast du als nun einen besseren Schutz. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz soll Verträgen einen Riegel vorschieben, die telefonisch untergeschoben werden oder zu lange Vertragslaufzeiten besitzen. Das soll unfaire … Continued

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Am 01. März 2022 trat das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft, das Verbraucherrechte noch weiter stärken sollen. Vor allem bei Verträgen für Fitnessstudios, Streamingdienste oder Strom und Gas hast du als nun einen besseren Schutz.

Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz soll Verträgen einen Riegel vorschieben, die telefonisch untergeschoben werden oder zu lange Vertragslaufzeiten besitzen. Das soll unfaire Geschäftspraktiken der Unternehmen gegenüber Verbrauchern reduzieren.

Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die du ab dem 01. März 2022 abschließt. Wir erklären dir, welche Verträge von der Änderung betroffen sind und was du über das neue Gesetz wissen solltest.

Diese Änderungen bringt dir das Gesetz für faire Verbraucherverträge

Gerade für langfristige Verträge wie bei Fitnessstudios oder Energieanbietern ändern sich wichtige Punkte. Für dich wird es künftig einfacher, aus Verträgen auszusteigen: Das neue Gesetz verlangt kürzere Kündigungsfristen und verbietet automatische Vertragsverlängerungen.

Keine automatische Vertragsverlängerung

Mit automatischen Vertragsverlängerungen versuchen viele Anbieter, ihre Kunden dauerhaft an sich zu binden. Dank der neuen Regelungen ist nun Schluss damit. Alle ab März 2022 geschlossenen Verträge dürfen nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit weiterlaufen. Du kannst sie jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen.

Verträge, die du vor dem 01. März 2022 geschlossen hast, sind von der Regelung ausgeschlossen. Hier gelten weiterhin die alten Bestimmungen. Auch Versicherungsverträge sind von diesen Änderungen ausgenommen.
Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge dürfen sich ebenfalls nicht mehr automatisch verlängern und müssen eine einmonatige Kündigungsfrist vorweisen. Für diese Verträge gelten die Änderungen bereits seit 01. Dezember 2021. Alle weiteren Infos findest du in unserem Blogbeitrag zum neuen Telekommunikationsgesetz.

Kürzere Kündigungsfristen

Eine weitere Änderung zum Schutz der Verbraucher: die kürzere Kündigungsfrist von nur noch einem Monat statt bisher drei Monaten. Möchtest du deinen Vertrag also nach der Mindestlaufzeit beenden, musst du spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit deine Kündigung einreichen.

Solltest du nicht kündigen, verlängert sich dein Vertrag auf unbestimmte Zeit und du kannst jederzeit binnen eines Monats kündigen (siehe vorherigen Punkt).

Sämtliche Versicherungsverträge sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Kündigungsbutton auf der Webseite

Während der Vertragsabschluss im Internet oft nur einen Mausklick entfernt ist, ist die Vertragskündigung online meist komplizierter. Ein Kündigungsbutton direkt auf der Anbieter-Webseite soll diesen Prozess vereinfachen. Künftig kannst du online abgeschlossene Verträge über diesen Button kündigen. Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Unternehmen den Kündigungsbutton einführen.

Nach deiner Kündigung per Button muss dir der Anbieter zusätzlich eine elektronische Eingangsbestätigung via E-Mail zusenden. So kann sich kein Anbieter mehr darauf berufen, deine Kündigung nicht erhalten zu haben.

Mehr zum Kündigungsbutton kannst du in unserem Blogartikel nachlesen: Klick und weg: Verträge online kündigen per Kündigungsbutton.

Ausgenommen von den Regeln zum Kündigungsbutton sind Webseiten, die beispielsweise Finanzdienstleistungen anbieten.

Schriftliche Bestätigung für Energieverträge

Häufig erhalten Verbraucher nach einem Telefongespräch ungewollt einen Vertrag, den sie nie abschließen wollten. Für Strom- und Gasverträge gilt nun: Damit ein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam wird, musst du ihn künftig in Textform bestätigen.

Du erhältst den Vertrag also zunächst schriftlich, kannst die Bedingungen in Ruhe prüfen und bestätigst ihn dann beispielsweise per E-Mail, SMS, Brief oder Fax. Ein Telefonat allein führt also nicht mehr zum Vertragsabschluss.

Fazit zum neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge

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Insgesamt stärken die neuen Regelungen die Position der Verbraucher und sind somit eine positive Veränderung. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Verbraucher mit ungewollten Vertragsverlängerungen zu kämpfen haben – hier schafft das neue Gesetz endlich Abhilfe!

Abzuwarten bleibt jedoch, inwiefern die Anbieter die Änderungen umsetzen und wie einfach sie den Kündigungsprozess tatsächlich gestalten werden. Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz Ende 2021 ignorieren einige Anbieter beispielsweise auch heute noch. Um die Verbraucherrechte weiter zu stärken, müsste die Bundesregierung noch weitere Punkte ergänzen: beispielsweise das Widerrufsrecht auf alle langfristigen Verträge ausweiten oder die Mindestvertragslaufzeit kürzen.

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Bei Fragen rund um deine Kündigung steht dir jederzeit unser erfahrener Support zur Seite.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Gasanbieter kündigt rückwirkend den Vertrag: Wie geht es weiter? https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/gasanbieter-kuendigt-rueckwirkend-den-vertrag-wie-geht-es-weiter/ Wed, 23 Feb 2022 10:45:40 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=33138 Auf dem Energiemarkt herrscht derzeit eine Ausnahmesituation: Zahlreiche Haushalte müssen mit drastischen Preiserhöhungen und teilweise sogar mit der Kündigung ihrer Gasverträge rechnen. Doch damit nicht genug: Einige Gasanbieter stellen bundesweit sogar rückwirkend die Versorgung ein. Seit Dezember 2021 beliefern die Energieversorger Stromio, gas.de und Grünwelt bundesweit keine Haushalte mehr, obwohl sie nicht insolvent sind. Noch … Continued

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Auf dem Energiemarkt herrscht derzeit eine Ausnahmesituation: Zahlreiche Haushalte müssen mit drastischen Preiserhöhungen und teilweise sogar mit der Kündigung ihrer Gasverträge rechnen. Doch damit nicht genug: Einige Gasanbieter stellen bundesweit sogar rückwirkend die Versorgung ein.

Seit Dezember 2021 beliefern die Energieversorger Stromio, gas.de und Grünwelt bundesweit keine Haushalte mehr, obwohl sie nicht insolvent sind. Noch vor dem Lieferstopp hatten einige Anbieter vielen Haushalten die Kündigung ausgesprochen – der Versorger gas.de mit seiner Marke Grünwelt tat dies sogar rückwirkend. Grund dafür sind die rasant ansteigenden Beschaffungskosten. Wir erklären dir, wie du in einem solchen Fall vorgehen solltest.

Wie reagiere ich auf die Kündigung meines Gasanbieters? 

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Infolge der massiven Preisexplosion auf dem europäischen Erdgasmarkt haben einige Gasanbieter alle Erdgaslieferverträge fristlos gekündigt. Zum Corona-Höchststand im Jahr 2020 waren die Energiebezugspreise relativ niedrig. Doch im Winter stiegen die Beschaffungskosten um fast 400 Prozent, wodurch sich viele Versorger verschätzt haben.

So erhielten zuletzt Kunden des Anbieters gas.de ihr Kündigungsschreiben für Anfang Dezember rückwirkend erst Mitte Dezember.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale gibt es keine Rechtsgrundlage für die außerordentliche und kurzfristige Kündigung von Lieferverträgen bei steigenden Beschaffungskosten. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sieht dieses Vorgehen sogar als “Vertragsbruch” an.

Als Verbraucher solltest du sofort nach der Kündigung des Liefervertrags die Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen bzw. den Dauerauftrag für den Gasanbieter bei deiner Bank kündigen.

Woher bekomme ich nach Lieferstopp mein Gas? 

Stoppt dein Versorger die Gasversorgung, besteht zunächst einmal kein Grund zur Panik: Du bekommst weiterhin ganz normal dein Gas geliefert. Fällt dein Versorger aus, springt automatisch der örtliche Grundversorger als Ersatzversorgung ein. Suchst du dir innerhalb von drei Monaten keinen neuen Versorger, bleibst du automatisch in der Grundversorgung.

Bei gas.de-Kunden wurde die Gasversorgung nach der Kündigung automatisch und ohne Vorwarnung durch den Grund- und Ersatzversorger übernommen.

Die Ersatzversorgung kannst du fristlos kündigen. Sobald du nach drei Monaten in der Grundversorgung angekommen bist, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Woher weiß ich, wer mein Grundversorger ist? 

Häufig wird der Grundversorger bereits im Kündigungsschreiben des Anbieters genannt. Ist dies nicht der Fall, findest du den entsprechenden Anbieter meist im Internet unter „Gas Grundversorgung“ und deinem Wohnort. Alternativ kannst du dich auch an deinen bisherigen Anbieter wenden und dort nachfragen.

Kann ich bei meinem Grundversorger bleiben? 

Generell hast du die Möglichkeit weiterhin bei deinem Grundversorger zu bleiben. Das ist aber nur dann empfehlenswert, wenn der Anbieter vergleichsweise günstig ist. Erfahrungsgemäß sind Tarife in der Grundversorgung gegenüber anderen Anbietern teurer. Vor allem, da manche Unternehmen die Neukundenpreise für die Grund- und Ersatzversorgung stark erhöht haben. Beim Gas wurden die Preise teilweise auf bis zu 35 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Das kann sehr schnell, sehr teuer werden.

Es gibt jedoch Gebiete, in denen der Grundversorger derzeit der günstigste Anbieter ist – wie aktuell beispielsweise in München die Stadtwerke München.

Beachte, dass Grundversorger keine Preisgarantie haben. Deshalb solltest du die Tarife unbedingt vorher vergleichen.

Wie finde ich am besten einen neuen Gasanbieter? 

Um einen passenden Tarif zu finden, kannst du zunächst einmal bei deinem örtlichen Stadtwerk nachsehen – einige Stadtwerke bieten günstige Online-Tarife an. Du kannst aber auch einen Vertrag bei einem anderen kommunalen Versorger abschließen. Inzwischen haben viele Stadtwerke eigene Marken etabliert, unter denen sie bundesweit Energie zu fairen Preisen verkaufen.

Aber bevor du dich endgültig für einen Anbieter entscheidest, solltest du unbedingt ein paar Angebote miteinander vergleichen. Denn die Konditionen der zahlreichen Anbieter können sehr unterschiedlich sein. Hierfür kannst du ein Vergleichsportal wie beispielsweise Verivox nutzen.

Nicht alle Stadtwerke bieten ihre Tarife über ein Vergleichsportal an bzw. manchmal musst du nur deine Filtereinstellungen ändern.

Was sollte ich beim Anbieterwechsel beachten? 

Viele Anbieter werben mit Bonuszahlungen, die den Preis im ersten Jahr besonders günstig machen. Wenn der Bonus im zweiten Jahr wegfällt, steigt der Preis manchmal rapide an. Bist du bereit, jedes Jahr den Anbieter zu wechseln, kannst du dich gezielt für einen Bonustarif entscheiden. Wenn du langfristig bei einem Anbieter bleiben willst, ist es besser, die Tarifkonditionen ohne Boni zu prüfen. Verbraucherschützer empfehlen außerdem, Verträge mit einer Preisgarantie abzuschließen, denn der Anbieter garantiert dir einen Festpreis für eine bestimmte Laufzeit.

Kann ich vom alten Anbieter Schadenersatz verlangen? 

Als Verbraucher kannst du Ersatz für den Schaden verlangen, der dir durch die rechtswidrige Einstellung und Unterbrechung der Versorgung entstanden ist.

Laut der Verbraucherzentrale ist das Verhalten der Gasanbieter in diesem Fall unrechtmäßig. Auf dieser Grundlage rät die Zentrale den Kunden, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierfür hat die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben auf ihrer Seite zur Verfügung gestellt.

Wie hoch der Schadenersatz ausfällt, hängt von den Mehrkosten ab, die zwischen dem alten Tarif und dem Grundversorgungstarif oder alternativen Anbietern entstehen.

Der tatsächliche Schaden lässt sich jedoch in den meisten Fällen erst nach Monaten beziffern: Die Zusatzkosten berechnen sich aus der Differenz zwischen dem neuen und dem alten Preis, und zwar nach Ablauf der ursprünglichen Preisgarantie oder Laufzeit.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Schlechte Netzabdeckung in Deutschland: Das kannst du dagegen tun! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/schlechte-netzabdeckung-in-deutschland-das-kannst-du-dagegen-tun/ Fri, 28 Jan 2022 15:40:07 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=33058 Das Netz fällt häufig aus oder du kannst Inhalte nur in Zeitlupe herunterladen? Willkommen im deutschen Mobilfunknetz. Zwar wird die Netzabdeckung in Deutschland zunehmend besser, trotzdem ärgern sich viele Kunden über schlechten Empfang. Wir erklären dir, was du tun kannst. Deutschland kann bei der Netzabdeckung nicht mehr mit den anderen Ländern in Europa mithalten. Hinsichtlich … Continued

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Das Netz fällt häufig aus oder du kannst Inhalte nur in Zeitlupe herunterladen? Willkommen im deutschen Mobilfunknetz. Zwar wird die Netzabdeckung in Deutschland zunehmend besser, trotzdem ärgern sich viele Kunden über schlechten Empfang. Wir erklären dir, was du tun kannst.

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Deutschland kann bei der Netzabdeckung nicht mehr mit den anderen Ländern in Europa mithalten. Hinsichtlich der LTE-Abdeckung liegt Deutschland noch immer auf dem drittletzten Platz hinter Albanien.

Dass es im deutschen Mobilfunknetz noch viel Luft nach oben gibt, zeigt eine Auswertung der Bundesnetzagentur. Wir erklären dir, wo die Netzabdeckung in Deutschland besonders schlecht ist und was du als Kunde gegen die mangelhafte Netzabdeckung tun kannst.

Wie sieht die Netzabdeckung in Deutschland aus?

Du kennst es sicher: Vor allem wenn du in ländlichen Gebieten Deutschlands unterwegs bist, hast du oft keinen Handyempfang. Laut einem neuen Bericht der Bundesnetzagentur ist die Netzversorgung auf 11 Prozent der Landesfläche schlecht oder gar nicht vorhanden.

Weiße Flecken zeigen Funklöcher

Im Bericht werden insgesamt 3,8 Prozent der Fläche als Funkloch oder „weiße Flecken“ definiert. Hier ist bestenfalls der Empfang des alten Mobilfunknetzes 2G oder auch EDGE möglich. Du kannst in diesen Gebieten also höchstens telefonieren – Downloads sind, wenn überhaupt, nur in Zeitlupe möglich.

Graue Flecken zeigen Gebiete mit nur einem 4G-Anbieter

Rund 7,2 Prozent der Fläche gelten als „graue Flecken“: Hier kannst du nur eines der drei Mobilfunknetze im 4G-Standard empfangen, also entweder Telekom, Vodafone oder Telefónica.

Da unser Handy heutzutage viel mehr als nur ein Telefon ist und wir damit auch im Internet oder in sozialen Netzwerken unterwegs sind, ist eine zuverlässige mobile Internetverbindung unabdingbar. Gerade dann, wenn wir das Handy auch beruflich im Homeoffice nutzen. Eine gute Verbindung fehlt noch in vielen Teilen Deutschlands.

Wo ist das schlechteste Netz?

Die Netzbetreiber sind staatlich dazu verpflichtet, 98 Prozent der deutschen Haushalte mit 4G zu versorgen. Inzwischen haben sie diese Vorgabe zwar erfüllt, allerdings gilt die Netzausbaupflicht nicht für die Fläche. Doch in Zeiten der Digitalisierung wollen nicht nur Städter einen Handyempfang haben, sondern auch Landbewohner. Beispielsweise müssen auch Landwirte die Möglichkeiten haben, Inhalte über das Internet zu versenden.

Vor allem Süddeutschland mit Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist in ländlichen Gebieten schlecht versorgt. Auch in Hessen und Ostdeutschland mit Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es Nachholbedarf.

Aber auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht Verbesserungspotenzial. Dort gibt es noch rund 70.400 weiße Flecken, also Funklöcher, und 166.861 graue Flecken, die nur von einem Netzbetreiber mit 4G versorgt werden. Am schlechtesten schneidet in NRW das Gebiet Ostwestfalen-Lippe ab: Höxter (8,8 %), Paderborn (6,4 %) und Lippe (6,2 %) haben mehr graue Flecken als der NRW-Durchschnitt (4,9 %).

Was steckt hinter der schlechten Netzabdeckung in Deutschland?

Eine Ursache für die schlechte Netzabdeckung in Deutschland ist das in vielen Regionen herrschende Stadt-Land-Gefälle. Deshalb ist die Netzabdeckung in den einzelnen Gebieten lückenhaft.

Ein anderer Bereich des Bundesnetzberichts zeigt die Netzabdeckung auf Autobahnen und Bahnstrecken. Seit Anfang 2020 muss es eigentlich überall eine 4G-Abdeckung geben. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Eine Ausnahme bilden Gebiete, in denen die Errichtung von Funkmasten auch in Zukunft rechtlich und faktisch nicht möglich sein wird. An diesen Funklöchern wird sich also nichts ändern.

Außerdem ist der Netzempfang in geschlossenen Räumen begrenzt. Wenn sich zu viele Nutzer innerhalb einer Funkzelle befinden, kann die Netzverbindung ebenfalls langsamer werden. Deshalb fallen die Netzwerke häufig bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen aus.

Ist die Netzabdeckung abhängig von meinem Handy?

Die Netzabdeckung hat grundsätzlich nichts mit deinem Handy zu tun. Allerdings können Schwankungen beim Empfang oder der Netzstärke auch von der Antennenstärke deines Smartphones abhängen.

Oft hilft es hier, einfach den Standort zu wechseln. Wenn du zum Beispiel in einem Gebäude bist, stellst du dich am besten an ein Fenster oder direkt vor die Tür.

Welches ist das beste Netz?

Jährlich schicken die drei Fachzeitschriften Connect, Chip und Computerbild ihre Tester quer durch Deutschland, um die Netzwerkqualität der einzelnen Mobilfunkanbieter zu testen: Sowohl bei der Sprachqualität als auch bei der Datenverbindung belegt das Netz der Deutschen Telekom weiterhin den ersten Platz. Knapp dahinter liegt das Mobilfunknetz von Vodafone. Auf dem dritten Platz liegt das Netz von O2 Telefónica. Das Netz von O2 hat in den letzten Jahren aufgeholt: Bei der Netzabdeckung in der Stadt hat es fast zu Telekom und Vodafone aufgeschlossen, auf dem Land jedoch noch Nachholbedarf.

In der Beispielregion Ostwestfalen-Lippe zeigt sich deutlich, wie unterschiedlich der Empfang der Anbieter je nach Region ausfallen kann: Im Raum Höxter, Lippe und Paderborn haben alle drei Mobilfunkanbieter eine 4G-Abdeckung unter dem NRW-Durchschnitt: Telekom (93,7 %), Vodafone (87,8 %) und Telefónica (88,4 %). In den gut versorgten Räumen wie Herford, Bielefeld, Gütersloh oder Minden-Lübbecke liegt die Abdeckung jeweils über 94 %.

Was kann ich bei dauerhaft schlechtem Netz tun?

Wie du am Beispiel der Region Ostwestfalen-Lippe sehen kannst, gibt es bei den Anbietern oft unterschiedliche Netzvarianten. Daher kann es sich immer lohnen, diese miteinander zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

Auf der Online-Karte der Bundesnetzagentur kannst du herausfinden, welcher Mobilfunkanbieter für deine Region am besten geeignet ist. Dazu musst du nur deinen Wohnort eingeben und siehst dann, welcher Anbieter in deiner Gegend die höchste Netzabdeckung hat.

Wie kündige ich meinen Handyvertrag?

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Aufgrund der Änderungen im neuen Telekommunikationsgesetz kannst du deinen Vertrag jetzt noch einfacher kündigen: Nachdem die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kannst du jederzeit innerhalb eines Monats kündigen. Auch die Rufnummernmitnahme ist für dich kostenlos.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Das neue Telekommunikationsgesetz: Das solltest du wissen! https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/neues-telekommunikationsgesetz/ Wed, 01 Dec 2021 10:34:00 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=32602 Am 01. Dezember 2021 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Diese bringt für Verbraucher erfreuliche Änderungen mit sich. Wir verraten euch die wichtigsten Inhalte.   Die Gesetzesreform bringt Verbesserungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Die Änderung gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 geschlossen hast. Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine … Continued

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Am 01. Dezember 2021 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Diese bringt für Verbraucher erfreuliche Änderungen mit sich. Wir verraten euch die wichtigsten Inhalte.  

Die Gesetzesreform bringt Verbesserungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Die Änderung gilt auch rückwirkend für Verträge, die du vor dem 01. Dezember 2021 geschlossen hast. Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine Übergangszeit und greift somit unmittelbar für alle Verträge.

Diese Änderungen erwarten dich als Verbraucher  

Gerade im Mobilfunkbereich aber auch für Festnetz- und Internetverträge ändert sich einiges. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz gibt es zahlreiche Zugeständnisse an den Verbraucher:

  • Abschaffung der Vertragsverlängerung: Monatliche Kündigungsmöglichkeit bei automatisch verlängerten Verträgen 
  • 12 Monats-Tarifalternative: Alternativverträge mit weniger als 12 Monaten Laufzeit 
  • Einseitige Vertragsveränderung: Kündigungsmöglichkeit ohne Frist bei nachteiligen Tarifänderungen 
  • Tarifberatung: Jährliche Benachrichtigung über optimalen Tarif 
  • Rufnummernportierung/ -mitnahme: Kostenloser Service 
  • Recht auf schnelles Internet: Pflicht für Internetanschlüsse mit Mindestbandbreite 
  • Ermäßigung bei langsamem Internet: Recht auf Entschädigung für Verbraucher 
  • Entschädigung bei Internet-Störungen oder Technikerausfall: Behebung der Störungen binnen 24h durch den Anbieter 
  • Umzug: Bei nicht Erfüllung der Leistung gilt eine einmonatige Kündigungsfrist 

Die Neuerungen im Einzelnen: Kürzere Kündigungsfristen, Vertragsalternativen und bessere Tarifberatung 

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erhältst du mehr Rechte bei deinen Telefon-, Internet- und Handyverträgen. 

Abschaffung der automatischen Verlängerung  

Bisher musstest du das Laufzeitende genau im Blick behalten, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Damit ist jetzt Schluss: Zwar verlängert sich dein Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit weiter auf unbestimmte Zeit – du kannst deinen Vertrag dann allerdings jederzeit monatlich kündigen.

12 Monats-Tarifalternative 

Anbieter müssen zu Verträgen, die länger als 12 Monate laufen, eine Alternative mit weniger als 12 Monaten anbieten. Damit bist du flexibler und musst dich nicht mehr so lange an deinen Anbieter binden. Wenn die Leistungen nicht mehr deinen Vorstellungen entsprechen, kannst du deinen Vertrag schneller kündigen.

Manche Anbieter verlangen für die kürzere Laufzeit einen höheren Preis.

Außerordentliche Kündigung bei einseitiger Vertragsveränderung 

Unter bestimmten Bedingungen kann der Anbieter deinen Vertrag einseitig ändern. Wenn die Änderungen nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend sind, kannst du außerordentlich kündigen.

Dein Anbieter muss dich mindestens einen Monat vor der Änderung benachrichtigen. Ab Erhalt der Nachricht kannst du innerhalb von drei Monaten oder zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Für die Änderung dürfen dir keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Tarifberatung zu optimalem Tarif 

Häufig passen Anbieter die Tarife an, ohne ihre Kunden zu informieren. Somit bleiben viele Verbraucher oft in teuren Tarifen, obwohl sie beim gleichen Anbieter einen günstigeren erhalten könnten.

Nun muss dein Anbieter dich einmal im Jahr über den optimalen Tarif informieren, ausgehend von deinem aktuellen Tarif. Bei einem besseren Angebot kannst du also einfach wechseln.

Kostenlose Rufnummernportierung/ -mitnahme  

Wenn du deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, ist das nun kostenlos. Kommt es bei der Portierung zu einer Unterbrechung von mindestens einem Arbeitstag, kannst du 20 Prozent bzw. mindestens 10 Euro des Monatstarifs zurückverlangen. Das gilt auch, wenn Termine zur Portierung nicht eingehalten werden oder diese fehlschlägt.

Das ändert sich bei Internetverträgen: Schnelles Internet wird zur Pflicht 

Recht auf schnelles Internet 

Laut der Gesetzesnovelle können Verbraucher nun ihr Recht auf schnelles Internet einfordern. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, Internetanschlüsse mit einer bestimmten Mindestbandbreite anzubieten.

Das gilt vor allem für bisher unterversorgte Regionen. Als Maßstab wird die für die Mehrheit der Deutschen verfügbare Bandbreite gesehen. Das sind im Schnitt bis zu 50 Megabit pro Sekunde.

Ermäßigung bei langsamem Internet 

Als Verbraucher musst du jetzt nur noch für die Internetgeschwindigkeit zahlen, die du auch wirklich bekommst. Wenn dein Anbieter dir die zugesicherte Geschwindigkeit nicht liefert, kannst du die Kosten mindern.

Das Minderungsrecht orientiert sich dabei an der Höhe der Abweichung. Wenn bei dir beispielsweise nur 50 Prozent vereinbarten 10 Megabits pro Sekunde ankommen, musst du nur die Hälfte des Preises zahlen. Die Abweichung oder Unterbrechung muss dabei kontinuierlich oder regelmäßig erfolgen.

Die Breitbandmessung deines Anschlusses muss über die offizielle Desktop-App der Bundesnetzagentur erfolgen. Dafür musst du an drei unterschiedlichen Kalendertagen insgesamt 30 Messungen durchführen. Zwischen den Messtagen muss jeweils ein Tag Abstand liegen, die Messungen sollen zudem über den Tag verteilt stattfinden. Für Mobilfunk soll 2022 eine Lösung folgen.

Entschädigung bei Internetstörungen oder Technikerausfall 

Bei Terminabsagen von Technikern oder Ausfällen von Telekommunikationsdiensten kannst du vom Anbieter eine kurzfristige Entstörung oder gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen.

Anbieter müssen nun Störungen innerhalb von 24 Stunden beheben. Sollte es zu einem längeren Netzausfall von mindestens drei Tagen nach Meldung kommen, hast du Anspruch auf Entschädigung. Hier sieht die Regelung fünf Euro oder zehn Prozent des monatlichen Tarifs vor. Ab dem fünften Tag kannst du bis zu zehn Euro bzw. 20 Prozent des Tarifes als Entschädigung verlangen.

Kürzere Kündigungsfrist bei Umzug 

Kann dein Anbieter die Leistung zum aktuellen Tarif am Wohnort nicht erfüllen, kannst du außerordentlich kündigen. Hier gilt nun anstelle einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine Frist von einem Monat.

Weitere kleinere Änderungen 

Wenn dein E-Mail-Konto auch Teil des Kommunikationsvertrags ist, darfst du nach Vertragsende künftig nicht mehr ohne Vorwarnung von deinem Postfach ausgeschlossen werden. Auch nach Vertragsende musst du weiterhin auf deine E-Mails zugreifen können. Wie lange genau, darüber entscheidet die Bundesnetzagentur noch.

Nur wenn du mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand bist, kann der Anbieter das Postfach sperren. Die Sperre muss der Anbieter außerdem zwei Wochen vorher schriftlich mitteilen. Zudem darf eine Sperrung nur Leistungen betreffen, mit denen du im Rückstand bist. Wenn du z. B. deinen Handyvertrag nicht bezahlt hast, kannst du deswegen nicht vom Festnetz getrennt werden.

Fragen der aboalarm Community zum Telekommunikationsgesetz

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Wir beantworten Fragen, die unsere Nutzer häufig gestellt haben:  

In welchen Fällen kann ich kündigen? 

Das neue Telekommunikationsgesetz hat keine Übergangszeit und greift somit unmittelbar für alle Telekommunikationsverträge: Mobilfunk, Internet und Festnetz.

Folgende neue Möglichkeiten zur Kündigung bietet dir das neue Gesetz:

  • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit: Ist deine Mindestvertragslaufzeit vorbei, kannst du jederzeit monatlich kündigen.
  • Bei einseitiger Vertragsveränderung: Nimmt dein Anbieter Änderungen in deinem Vertrag vor und sind diese nicht ausschließlich zu deinem Vorteil oder gesetzlich verpflichtend, kannst du innerhalb von drei Monaten kündigen.
  • Bei einem Umzug: Kann dein Anbieter deine vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort nicht erfüllen, darfst du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen (vorher waren es drei Monate).

Wie muss ich eine Kündigung aufgrund des Telekommunikationsgesetzes formulieren, damit mein Anbieter sie berücksichtigt? 

Da das Gesetz sofort in Kraft tritt, wird jede Kündigung ab 01.Dezember bereits entsprechend der neuen Regelung bearbeitet. Wenn du deinen Vertrag nun kündigen möchtest, gib als Zeitpunkt am besten „zum nächstmöglichen Termin“ im Kündigungsschreiben an.

Nicht alle Anbieter zeigen sich aktuell fair: Einige versuchen auch nach Ablauf der Mindestlaufzeit, Handy- oder Telefonverträge um 12 Monate zu verlängern.

Um auf Nummer sicher zu gehen, gib im Kündigungsschreiben an, dass du deinen Vertrag aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes §56 Abs. 3 TKG-neu zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden willst.

Gibt es eine eigene Kündigungsvorlage für das Telekommunikationsgesetz? 

Eigentlich sollte kein Hinweis im Kündigungsschreiben nötig sein, da jede Kündigung seit dem 01. Dezember 2021 automatisch entsprechend dem neuen Telekommunikationsgesetz behandelt werden muss. Unsere bisherige Erfahrung zeigt jedoch: Viele Anbieter haben hier noch Nachholbedarf.

Um dir das Kündigen zu erleichtern, findest du bei allen Kommunikationsanbietern unsere anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz.

Ich habe vor dem 01. Dezember 2021 gekündigt. Muss ich jetzt eine neue Kündigung versenden? 

Falls du bereits vor dem 01. Dezember gekündigt hast, ist die Sache etwas komplizierter: Du kannst deine Kündigung nämlich nicht zurücknehmen. Du kannst versuchen, eine neue Kündigung mit kürzerer Kündigungsfrist und einem Verweis auf das Telekommunikationsgesetz §56 Abs. 3 TKG-neu hinterher zu schicken.

Hier solltest du jedoch darauf achten, dass dein Anbieter deine „Rücknahme“ nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das könnte der Fall sein, wenn du mit deinem Anbieter anderen Tarife oder Konditionen aushandelst.

Bei Fragen zu deiner Kündigung steht dir stets unser erfahrener Support zur Seite.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Versicherung wird bei Kauf übernommen: Vorsicht beim Gebrauchtkauf https://www.aboalarm.de/blog/versicherung/gebrauchtkauf-uebernahme-sach-versicherung-bei-kauf/ Thu, 09 Sep 2021 09:44:33 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=32096 Wusstest du, dass du beim Kauf eines versicherten Gegenstandes die Versicherung des Verkäufers gleich mit übernimmst? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir die Vertragslage. Ob Smartphone, Fahrrad oder Auto – wenn du einen gebrauchten Gegenstand erwirbst, für den eine aktuelle Sachversicherung besteht, geht diese nach dem Kauf automatisch auf dich über. Das ist … Continued

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Wusstest du, dass du beim Kauf eines versicherten Gegenstandes die Versicherung des Verkäufers gleich mit übernimmst? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir die Vertragslage.

Ob Smartphone, Fahrrad oder Auto – wenn du einen gebrauchten Gegenstand erwirbst, für den eine aktuelle Sachversicherung besteht, geht diese nach dem Kauf automatisch auf dich über. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz Paragraf 95 geregelt. Was du beim Kauf oder Verkauf versicherter Gegenstände beachten solltest, liest du hier.

Das solltest du als Käufer beachten: Übernahme der Versicherung beim Kauf

Um nicht die Katze im Sack zu kaufen, solltest du auf jeden Fall vor dem Kauf klären, ob überhaupt eine Versicherung besteht. Falls ja, hole dir Informationen zum Anbieter ein. Achte zudem darauf, dass die Versicherung im Kaufvertrag festgehalten wird.

Wenn eine Versicherung vorliegt, hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du bist zufrieden mit den Konditionen und behältst die Versicherung. Oder du möchtest die Versicherung nicht weiterführen. Dann hast du ab dem Kaufdatum einen Monat Zeit, um beim Anbieter die Kündigung einzureichen. Erfährst du erst später von dem Bestehen der Versicherung, beginnt deine Frist ab diesem Zeitpunkt.

Der Verkäufer ist ab dem Verkauf nicht mehr berechtigt den Vertrag zu kündigen. Eine Kündigung musst du als Käufer ab dem Kaufzeitpunkt deshalb selbst übernehmen.

Stelle direkt nach dem Kauf sicher, dass der Versicherungsanbieter darüber Bescheid weiß, dass du der neue Eigentümer bist. Das ist wichtig, da der Versicherer sonst im Schadensfall eventuell nicht haftet. Gib deine Kontaktdaten direkt an den Anbieter weiter oder bitte den Verkäufer das zu übernehmen.

Das gilt für dich als Verkäufer: Versicherung geht auf Käufer über

Als Verkäufer solltest du deinem potenziellen Käufer bereits vor dem Kauf mitteilen, dass eine Versicherung besteht und ihm Namen sowie Kontaktdaten des Versicherers zukommen lassen. Auch solltest du darauf achten, dass die Versicherung im Kaufvertrag festgehalten wird. Damit der Versicherer über den neuen Eigentümer deines Verkaufsgegenstandes Bescheid weiß, leite ihm die Kontaktdaten des Käufers weiter.

Falls du deinen Gegenstand ohne die Versicherung weiterverkaufen möchtest, kündige die Versicherung rechtzeitig. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufes hast du nämlich nicht mehr die Möglichkeit, deinen Altvertrag selbst zu kündigen. Das kann dann nur noch der neue Eigentümer tun.

Du hast die Versicherung nicht im Kaufvertrag festgehalten und bist auch nicht mehr im Besitz der Kontaktdaten des Käufers? Keine Sorge, im Regelfall bleibst du nicht auf deinem Vertrag sitzen. Da du den versicherten Gegenstand nicht mehr besitzt, sollte dein Vertrag wegen „Risikowegfall“ vom Anbieter aufgehoben werden. Wende dich in diesem Fall schnellstmöglich an deinen Versicherer, um ihm die Situation schildern.

Was du als Käufer und Verkäufer beachten solltest, haben wir in dieser Infografik einmal übersichtlich für dich zusammengefasst.

In diesen Fällen greift die Versicherungsregel

Wie oben erwähnt, bezieht sich die Regel generell auf Sachgegenstände, die versichert werden können. Das schließt sowohl elektronische Kleingeräte wie Laptops, Handys oder Kameras ein, aber auch Fahrräder, E-Bikes, Autos, Musikinstrumente oder sogar Häuser. Wir haben drei Beispiele genauer unter die Lupe genommen.

Laut test.de kann es auch von Vorteil sein, wenn eine Versicherung auf dich übergeht, da viele Anbieter keine gebrauchten Gegenstände versichern. Ist dir eine Versicherung für dein Fahrrad, E-Bike oder sonstigen Gegenstand daher wichtig, könnte dir das zu Gute kommen.

Beispiel Kfz-Versicherung

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In Deutschland ist jeder Kfz-Halter dazu verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen. Wird ein Auto verkauft, wechselt daher auch die Versicherung des Autos den Besitzer. Der Käufer sollte den Wagen anschließend so schnell wie möglich auf sich ummelden. Schließt er eine neue Versicherung ab, wird die Police des Vorbesitzers automatisch gekündigt.

Als Verkäufer ist es wichtig, dass du den genauen Zeitpunkt des Kaufes im Vertrag dokumentierst, damit du nicht für Schäden kurz nach dem Kaufzeitpunkt haftbar gemacht werden kannst. Zudem sollte vertraglich festgelegt werden, in welchem Zeitraum der Käufer das Auto auf sich ummelden muss.

Beispiel E-Bike-Versicherung

Auch bei einer E-Bike-Versicherung greifen die oben genannten Regeln. Kaufst du ein versichertes, gebrauchtes E-Bike, so geht auch die Versicherung auf dich über. Möchtest du diese nicht nutzen, kündige unbedingt innerhalb einer einmonatigen Frist.

Du möchtest mehr zu Thema E-Bike Versicherung erfahren? Hier liest du alles Wichtige dazu.

Beispiel Smartphone-Versicherung

Dasselbe Spiel wiederholt sich bei der Smartphone-Versicherung. Kaufst du ein gebrauchtes Gerät und der Vorbesitzer hatte eine Versicherung dafür abgeschlossen, erwirbst du diese gleich mit. Auch hier hast du einen Monat Zeit, die Police zu kündigen, bevor sie bis zum vereinbarten Vertragsende fortgesetzt wird.

Du weißt nicht, ob so eine Versicherung für dein Gerät überhaupt nötig ist? Dann lies in diesem Artikel mehr darüber.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

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Fitnessstudio und Corona-Lockdown: Kenne deine Rechte  https://www.aboalarm.de/blog/fitnessstudio/fitnessstudio-und-corona-lockdown-kenne-deine-rechte/ Thu, 12 Aug 2021 11:17:24 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=31881 Ärger mit deinem Fitnessstudio nach dem Lockdown der Corona-Pandemie 2020? Du bist nicht allein! Lies hier, wie du dagegen vorgehst. Unrechtmäßig abgebuchte Beiträge, verweigerte Kündigung, unkooperative Studioleitung – wie die Verbraucherzentrale berichtet, häufen sich die Beschwerden über Fitnessstudiobetreiber. Ein Gerichtsentscheid gab jetzt einem Fitnessstudio-Mitglied Recht, das seine Beiträge zurückforderte. Wie die rechtliche Lage aussieht und wie du deine Rechte durchsetzen kannst, erfährst … Continued

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Ärger mit deinem Fitnessstudio nach dem Lockdown der Corona-Pandemie 2020? Du bist nicht allein! Lies hier, wie du dagegen vorgehst.

Unrechtmäßig abgebuchte Beiträge, verweigerte Kündigung, unkooperative Studioleitung – wie die Verbraucherzentrale berichtet, häufen sich die Beschwerden über Fitnessstudiobetreiber. Ein Gerichtsentscheid gab jetzt einem Fitnessstudio-Mitglied Recht, das seine Beiträge zurückforderte. Wie die rechtliche Lage aussieht und wie du deine Rechte durchsetzen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Situation 1: Abgebuchte Mitgliedsbeiträge trotz Lockdown-Schließung der Fitnessstudios

Sowohl im letzten als auch in diesem Jahr mussten Fitnessstudios aufgrund von behördlichen Anordnungen für mehrere Monate ihre Pforten schließen. Fitnessfans reagierten verärgert, als ihnen trotz Lockdown und geschlossenen Studios ihre monatlichen Gebühren abgebucht wurden.

Rechtliche Lage: Fitnessstudio-Beiträge & Corona-Lockdown

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Musstest du trotz geschlossenem Fitnessstudio deine Beiträge bezahlen? Dann haben wir eine gute Nachricht für dich. Sowohl das Amtsgericht Papenburg (Az. 2 S 35/21) als auch das Landesgericht Hamburg (Az. 9 C 95/21) gaben einem Kläger recht, der sein Fitnessstudio zur Rückzahlung seiner Beiträge aufgefordert hatte. Da Studios während ihrer pandemiebedingten Schließung nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bieten konnten, sei eine Rückforderung der Beiträge möglich, so die beiden Urteile.

So bekommst du unrechtmäßig abgebuchte Mitgliedsbeiträge zurück:

Zunächst solltest du auf dein Studio zugehen und deinen Anspruch auf Erstattung klarstellen. Laut der Verbraucherzentrale kannst du dich dabei auf die erwähnten Gerichtsurteils berufen. Bringt das nichts, hole dir Hilfe von Rechtsexperten, zum Beispiel von einem Anwalt.

Allerdings ist die rechtliche Lage in dieser Angelegenheit noch nicht endgültig geklärt, da noch kein Grundsatzurteil durchgesetzt wurde. Das bedeutet, dass du deine Anwaltskosten bei einer Niederlage im schlimmsten Fall selbst bezahlen musst, solltest du keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Legal-Tech-Unternehmen wie RightNow unterstützen dich bei der Rückforderung von Gebühren*. Das Unternehmen fordert in deinem Namen unrechtmäßig abgebuchte Beiträge vom Betreiber zurück. Dazu verkaufst du RightNow deinen Anspruch, den die Firma dann für dich einklagt. Am Ende erhältst du einen Anteil deiner bezahlten Gebühren wieder zurückerstattet.

Situation 2: Gutschein in Höhe des Mitgliedsbeitrags

Anstatt einer Rückzahlung der Monatsbeiträge wollen einige Fitnessstudios ihren Mitgliedern lediglich einen Gutschein in der betreffenden Höhe ausstellen. Doch nicht jeder Fitnessfan ist damit einverstanden.

Rechtliche Lage: Gutscheinausstellung & Beiträge

Rechtlich ist es Fitnessstudios erlaubt, Gutscheine in Höhe der geforderten Rückzahlung auszustellen. Dafür müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss klar werden, dass der Gutschein aufgrund der coronabedingten Schließungen ausgestellt wird. 
  • Löst der Kunde den Gutschein nicht bis zum Ende des laufenden Jahres ein, muss das Studio das Geld anschließend in voller Höhe erstatten.

So gehst du vor, wenn du lieber Geld statt Gutschein haben möchtest:

Überprüfe zunächst, ob die Gutscheinlösung von deinem Fitnessstudio den oben genannten rechtlichen Vorgaben entspricht. Falls nicht, kannst du entweder selbst oder mit rechtlichem Beistand eine sofortige Auszahlung deiner Gebühren verlangen. Bist du nicht dringend auf das Geld angewiesen, warte einfach, bis der Gutschein zum Jahresende ausläuft und verlange anschließend die Rückzahlung.

Situation 3: Vertragslaufzeit um Länge des Lockdowns verlängert

Viele Fitnessstudios pausierten die Mitgliedschaften ihrer Kunden während des Lockdowns, verlängerten die Vertragslaufzeit im Anschluss jedoch um dieselbe Dauer. Einige Fitness-Kunden wollen das nicht hinnehmen und verlangen eine fristgerechte Beendigung ihres Vertrages.

Rechtliche Lage: Vertragsverlängerung Fitnessstudio & Lockdown

Solch eine „einseitige Vertragsverlängerung“ der Fitnessstudios ist laut der Verbraucherzentrale nur rechtens, wenn du dem als Kunde ausdrücklich zustimmst. Oft ist das jedoch nicht der Fall. Zu dieser Angelegenheit gibt es mittlerweile verschiedene Gerichtsurteile. Einige argumentieren, dass Fitnessstudios in Form einer Vertragsanpassung sehr wohl die Zeit der Schließung an die Laufzeit anhängen können – andere widersprechen dem jedoch. Begründet wird dies mit den umfangreichen finanziellen Hilfen, welche die Fitnessstudios zum Ausgleich erhalten haben. Auch hier gibt es leider noch kein endgültiges höchstrichterliches Urteil.

So gehst du vor, wenn deine Vertragslaufzeit ungewollt verlängert wurde:

Zunächst kannst du versuchen, dich privat mit deinem Studio zu einigen und einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Reichst du Beschwerde bei deinem Fitnessstudio ein, kannst du dich zwar auf einige Gerichtsurteile berufen, zum Beispiel aus Papenburg (Az. C 337/20) – eine verbindliche Regelung gibt es hierzu jedoch noch nicht. Solltest du einen Anwalt engagieren und den Prozess verlieren, bleibst du somit unter Umständen auf den Rechtskosten sitzen.

Situation 4: Fristgerechte Kündigung der Fitnessstudio-Mitgliedschaft im Lockdown verweigert

Wie einige Verbraucher berichteten, verweigern manche Fitnessstudios die fristgerechte Kündigung ihrer Mitgliedschaft. Dabei verweisen sie auf den behördlich angeordneten Lockdown, währenddessen das Studio geschlossen bleiben musste.

Rechtliche Lage: fristgerechte Kündigung & Lockdown

Generell gilt, dass die Laufzeit inklusive des verbindlichen Kündigungsdatums in deinem Vertrag festgelegt ist und nicht einfach von einer Partei abgeändert werden darf. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, geben viele Studiobetreiber an, dass ihnen eine Verlängerung der Laufzeit aufgrund der behördlichen Schließungen zustehe und vorherige Kündigungen nicht akzeptiert werden. Die Verbraucherzentrale merkt hier allerdings an, dass solch ein Verfahren nur dann zulässig wäre, wenn das Studio keine anderweitigen Entschädigungen in Form von Soforthilfen oder Kurzarbeitergeld erhalten hätte – was größtenteils nicht auf die Studios zutrifft. Daher müssten Kündigungen zum vorher festgelegten Zeitpunkt akzeptiert werden.

So gehst du vor, wenn dein Fitnessstudio die Kündigung nicht anerkannt hat:

Auch in diesem Fall kann es sich lohnen, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit dem Studiobetreiber zu suchen. Berufe dich ebenfalls auf die im vorherigen Absatz erwähnten Gerichtsurteile. Falls es zu keiner Einigung kommt, suche dir eine professionelle Rechtsberatung, die dir bei der Durchsetzung deiner Rechte weiterhelfen kann. Beachte auch hier, dass ein Erfolg deiner Klage nicht garantiert werden kann.

Allgemein gilt: Die Pandemie hat auch die Fitnessbranche schwer getroffen und viele Betreiber in Existenzschwierigkeiten gebracht. Sollte dir dein Fitnessstudio mit einem Kompromiss entgegenkommen, der dir fair und für dich umsetzbar erscheint, kannst du diesen durchaus akzeptieren.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.

Bei mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links handelt es sich um Werbung, für die wir vom Verkäufer im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages eine Provision bekommen. Für dich entsteht kein Nachteil, wenn du auf diese Links klickst.

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Google Fotos Kosten: Seit 2021 musst du zahlen https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/google-fotos-kosten/ Mon, 02 Aug 2021 12:56:11 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=31859 Nutzt du den Speicherplatz von Google Fotos? Dann solltest du nachfolgende Änderungen beachten. Seit Juni 2021 können Nutzer von Google Fotos nicht mehr unbegrenzt Bilddateien in ihren Online-Speicher hochladen. Ob es Ausnahmen gibt, wie das Abo-Modell funktioniert und welche Alternativen zu Google Fotos du hast, erfährst du hier. Google Fotos Kosten: Das ändert sich für … Continued

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Nutzt du den Speicherplatz von Google Fotos? Dann solltest du nachfolgende Änderungen beachten.

Seit Juni 2021 können Nutzer von Google Fotos nicht mehr unbegrenzt Bilddateien in ihren Online-Speicher hochladen. Ob es Ausnahmen gibt, wie das Abo-Modell funktioniert und welche Alternativen zu Google Fotos du hast, erfährst du hier.

Google Fotos Kosten: Das ändert sich für dich

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Bisher war Google Fotos kostenlos und ermöglichte es seinen Nutzern, beliebig viele Mediendateien in der zugehörigen Cloud abzuspeichern. Seit dem 1. Juni 2021 gehört das jedoch der Vergangenheit an. Nutzer von Google Fotos haben jetzt nur noch eine kostenlose Speicherkapazität von 15 Gigabyte. Je nach Auflösung sind das zwischen 500 und 2 500 Fotos. Wenn du mehr Speicher benötigst, musst du eine monatliche Gebühr bezahlen. Für zwei Euro erhältst du 100 GB Speicherplatz. Wenn du zehn Euro ausgibst, kannst du bis zu zwei Terabyte Online-Speicher mit deinen Dateien belegen.

Die neue Regelung gilt nicht für solche Fotos, die du bereits vor dem 1. Juni 2021 in die Cloud geladen hast.

Google Fotos kündigen: So beendest du deinen kostenpflichtigen Account

Du hast das Google Fotos Abonnement für mehr Speicherplatz abgeschlossen, bist allerdings nicht mehr zufrieden damit? Wir zeigen dir, wie du Google Fotos ganz einfach kündigen kannst:

  • Gehe auf folgende Seite: https://one.google.com/storage.
  • Logge dich in dein Konto ein.
  • Jetzt kannst du unter dem Menüpunkt Abomodell auf „Kündigen“ klicken. Bestätige das im nächsten Schritt noch einmal mit „Abo kündigen“.
  • Im Anschluss erhältst du eine E-Mail mit deiner Kündigungsbestätigung.
Die Laufzeit des Google Foto Abos beträgt in der Regel einen Monat und du kannst deine Kündigung jederzeit einreichen. Kündigst du nicht, verlängert sich dein Abo automatisch um eine weitere Vertragsperiode.

Diese Alternativen hast du zu Google Fotos

Dir sind die Google Fotos Kosten zu hoch und du hast keine Lust mehr auf diese Cloud? Vielleicht findest du unter den folgenden Anbietern eine Alternative:

  • Microsoft Onedrive: Alle Besitzer einer Microsoft Office 365-Lizenz können sich über einen gratis Speicherplatz von einem Terabyte freuen. Bei einer Familienlizenz wird dieser sogar auf sechs Terabyte aufgestockt.
  • GMX oder Web.de: Hier erhältst du 50 Gigabyte Speicherkapazität in der Cloud für knapp einen Euro monatlich.
  • Amazon Photos: Du besitzt Amazon Prime? Dann hast du die Möglichkeit unbegrenzt viele Fotodateien bei Amazon Photos abzuspeichern – ohne Zusatzkosten. Für Videouploads über einer Größe von fünf Gigabyte benötigst du allerdings ein kostenpflichtiges Abo.
  • Flickr: Nach der Anmeldung auf dem Portal kannst du bis zu 1 000 Fotos und Videos in der Cloud abspeichern. Für unbegrenzten Speicherplatz musst du allerdings ein Abonnement für sieben Dollar pro Monat abschließen.
Beachte bei der Wahl deiner Cloud zusätzlich, welche Regelungen dein ausgewählter Provider bezüglich Datenschutz befolgt.

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Bankgebühren zurückfordern: Nutze das BGH Urteil zu deinem Vorteil! https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/bankgebuehren-zurueckfordern/ Wed, 16 Jun 2021 14:44:23 +0000 https://www.aboalarm.de/blog/?p=31760 Das BGH Urteil Bankgebühren von 2021 sorgt für Wirbel in der Finanzbranche. Wie auch du zu viel gezahlte Gebühren zurückforderst, erfährst du hier. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) Ende April 2021 beschloss, ist es nicht länger rechtens, wenn Banken Gebührenerhöhungen ohne Zustimmung ihrer Kunden durchsetzen. Bei vielen Banken war dies lange Zeit gängige Praxis. Falls du … Continued

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Das BGH Urteil Bankgebühren von 2021 sorgt für Wirbel in der Finanzbranche. Wie auch du zu viel gezahlte Gebühren zurückforderst, erfährst du hier.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) Ende April 2021 beschloss, ist es nicht länger rechtens, wenn Banken Gebührenerhöhungen ohne Zustimmung ihrer Kunden durchsetzen. Bei vielen Banken war dies lange Zeit gängige Praxis. Falls du auch betroffen bist und dir dein zu viel bezahltes Geld erstatten lassen willst, bist du damit nicht alleine. Laut einer Umfrage von Verivox wollen etwa 80 Prozent der Befragten ihre Bankgebühren zurückfordern, falls ihnen eine Erstattung zusteht. In diesem Artikel findest du alle Infos, die dir dabei weiterhelfen.

BGH Urteil Bankgebühren: Was ändert sich für dich?

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Gebührenerhöhungen werden meist als „Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ getarnt. Wenn du dieser Mitteilung nicht fristgerecht widersprochen hast, musstest du eine Gebührenerhöhung bisher hinnehmen. Das BGH Urteil zu Bankgebühren stuft dieses Vorgehen nun als unrechtmäßig ein: Es benachteilige die Kunden und überlasse den Banken eine einseitige Vertragsmacht. Die Stiftung Warentest ist überzeugt, dass fast alle Preiserhöhungen von Banken in den letzten Jahren unwirksam waren. Die gute Nachricht für dich: Du kannst die zu viel gezahlten Bankgebühren von deiner Bank zurückfordern. Doch dafür musst du selbst aktiv werden. Wie genau du vorgehen solltest, verraten wir dir.

Laut dem Urteil sind Gebührenerhöhungen rechtlich unzulässig, wenn sie durch eine „stillschweigende Zustimmung“ erhoben wurden. So betitelt der BGH die Praxis, eine angekündigte Erhöhung durchzusetzen, nur weil die Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.

Bankgebühren zurückfordern: In diesen 3 Schritten bekommst du dein Geld zurück

Leider erstattet dir deine Bank die unrechtmäßig gezahlten Gebühren in den meisten Fällen nicht automatisch. Wir erklären dir, wie du deine Bankgebühren ganz einfach selbst zurückfordern kannst:

Schritt 1: Erstattungsanspruch prüfen

Überprüfe, ob deine Bank die vom BGH kritisierten Klauseln in ihren AGB aufführt. Sie besagen, dass dir deine Bank Änderungen an den AGB zwei Monate vorher in Textform mitteilen kann. Falls du diesen nicht widersprechen solltest, wird das als Zustimmung gewertet. Die Möglichkeit zur Sonderkündigung wird ebenfalls erwähnt.

Ähnlich klingende Klausel gefunden? Dann sieh nach, ob du seit der Kontoeröffnung oder dem Umstieg auf ein neues Kontomodell eine Mitteilung deiner Bank erhalten hast, in der unter Berufung auf diese Klausel eine Gebührenerhöhung angekündigt wurde. Hier lohnt es sich, wenn du die Schreiben in deinen Unterlagen abgeheftet oder deinen E-Mail-Verlauf gespeichert hast. Bezahlen musst du nur die Gebühren, die bei der Eröffnung oder dem Umstieg auf dein aktuelles Konto vereinbart waren. Alle zu viel gezahlten Gebühren seit Anfang 2018 kannst du zurückfordern. Ältere Ansprüche sind inzwischen verjährt.

Falls du kein Schreiben findest, kannst du eine „Entgeltaufstellung“ von deiner Bank fordern. Dort findest du ebenfalls die Informationen, die du benötigst. Du nutzt Online-Banking? Dann findest du die Infos zu Gebührenerhöhungen häufig im Postfach oder dem Archiv deines Zugangs.

Schritt 2: Erstattungsbetrag ausrechnen

Rechne nun alle Beträge zusammen, die du nach einer unrechtmäßigen Gebührenerhöhung seit Anfang 2018 zu viel gezahlt hast. Das können nicht nur Kontoführungsgebühren, sondern beispielsweise auch Gebühren für Ein- und Auszahlungen oder SMS-TAN-Verfahren sein.

Schritt 3: Erstattung beantragen

Jetzt ist es an der Zeit deine Bank zu kontaktieren. Verfasse dazu ein Schreiben, in dem du auf Grundlage des BGH-Urteils deine unrechtmäßig bezahlten Bankgebühren zurückforderst. Nenne eine Frist, in der die Bank den Betrag auf das von dir angegebene Konto überweisen soll.

Die Verbraucherzentrale bietet ein Musterschreiben auf ihrer Website, mit dem du deine Bankgebühren zurückfordern kannst.

Klingt nach viel Arbeit? Die Mühe lohnt sich. Denn stell dir vor, du hast tatsächlich drei Jahre lang unrechtmäßige Bankgebühren bezahlt. In diesem Fall kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen, für die du sicher eine bessere Verwendung findest.

Unzufrieden mit deiner Bank? Jetzt noch einfacher Bank wechseln

Ob unrechtmäßige Kontogebühren, schlechte Konditionen oder unfreundlicher Kundenservice – wenn du nicht mehr glücklich mit deiner Bank bist, solltest du dein Konto kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Viele Banken bieten einen Kontowechselservice an und übernehmen den Umzug komplett. Häufig teilt die neue Bank deinen Transaktionspartnern die neue Verbindung mit. Verivox empfiehlt, das alte Konto noch einige Wochen parallel zum neuen laufen zu lassen. Falls beim Wechsel etwas schief gehen sollte, kannst du so entspannt reagieren. Dein altes Konto solltest du erst dann kündigen, wenn das neue fertig eingerichtet ist.

Du bist noch auf der Suche nach einer neuen Bank, die deinen Bedürfnissen gerecht wird? Bei Verivox kannst du in wenigen Klicks viele Anbieter miteinander vergleichen. Hast du deine passende Bank gefunden, kannst du deinen neuen Vertrag direkt online abschließen.

Konto kündigen: In wenigen Klicks mit aboalarm

Du möchtest nur kündigen, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen? Fülle dazu einfach unsere vorformulierte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage aus und verschicke deine Kündigung direkt an deine Bank. Im Anschluss erhältst du den Versandnachweis deiner Kündigung von uns per E-Mail.

Bei Fragen zu deiner Kündigung mit aboalarm kannst du dich selbstverständlich jederzeit an unseren erfahrenen Kundenservice wenden.

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