Bausparvertrag gekündigt – Kannst du dich wehren?

Wurde dein Bausparvertrag gekündigt oder hat deine Bausparkasse dir die Kündigung angedroht? Wir erklären dir, ob das rechtens ist.

Die LBS Bayern hat für Mai nächsten Jahres (2015) 26.000 Bausparverträge gekündigt. Dabei handelt es sich um Altverträge, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind. Doch es trifft nicht nur Kunden der LBS: Auch andere Bausparkassen versuchen, sich ihrer alten Verträge zu entledigen. Das hat einen ganz einfachen Grund: Bausparkassen zahlen mit den Altverträgen drauf. Damals waren nämlich noch höhere Zinsen üblich als heute. Während es heute nur noch 0,25% gibt, waren damals 3 bis 4% gängig.

Bausparvertrag gekündigt: Ist das rechtens?

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Laut dem Rechtsanwalt Klaus Hünlein ist eine Sonderkündigung nach § 489 BGB nur dann rechtens, wenn du seit mindestens 10 Jahren die komplette Summe angespart hast. Sobald du nämlich 100% der Bausparsumme angespart hast, leihst du dein Geld der Bank – dann bist du der Darlehensgeber und deine Bausparkasse der Schuldner. Bei Darlehen mit einem gebundenen Sollzinssatz, wie es Bausparverträge in der Regel sind, hat der Schuldner nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Bausparverträge dürften Klaus Hünlein zufolge also nur gekündigt werden, wenn sie komplett angespart sind – nicht wenn sie nur zuteilungsreif sind.

Die LBS ist hingegen der Ansicht, dass sie sich im Recht befindet und Bausparverträge kündigen darf. Und zwar nicht nur wenn sie komplett angespart sind, sondern auch wenn sie sich bereits seit 10 Jahren in der Zuteilungsphase befinden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu diesem Sachverhalt steht bislang noch aus.

So funktioniert Bausparen

Das Bausparen gliedert sich in drei unterschiedliche Phasen: Zunächst kommt die Ansparphase. In dieser Zeit sparst du einen bestimmten Mindestanteil der vereinbarten Bausparsumme an. Wenn du genug gespart hast, schließt sich die sogenannte Zuteilungsphase an. Ab dann kannst du dir die gesamte Bausparsumme auszahlen lassen. Alternativ hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag weiterlaufen zu lassen und mehr zu sparen. Nach Auszahlung der Bausparsumme beginnt die dritte und letzte Phase, die Darlehensphase. In dieser Zeit zahlst du das gewährte Darlehen (die Bausparsumme abzüglich deines Guthabens) in monatlichen Raten zurück.

Bausparvertrag gekündigt: Rechtliche Grauzone

Wenn dir ein Bausparvertrag gekündigt wurde, der bereits seit 2004 vollständig angespart ist, hat die Bausparkasse ein Sonderkündigungsrecht. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Wir empfehlen dir, dir die Kündigung nicht einfach gefallen zu lassen: Wende dich entweder an die Ombudsleute oder an einen Fachanwalt. Beide können dich unterstützen und gegenüber deiner Bausparkasse für dich eintreten. Den Anwalt musst du jedoch selbst zahlen, außer du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Es bleibt zu hoffen, dass der BGH bald eine Entscheidung trifft, damit dieser Sachverhalt endgültig geklärt wird.