Bearbeitungsgebühr Kredite: Entgelte sind unzulässig

Einem Entschluss des BGH zufolge, sind Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig. Wir sagen dir, in welchen Fällen du dein Geld zurückbekommst.

In den letzten Jahren haben bereits mehrere Oberlandesgerichte entschieden, dass keine Bearbeitungsgebühren für Kredite erhoben werden dürfen: Die Bank darf von dir nämlich keine Entgelte für etwas verlangen, das in ihrem eigenen Interesse liegt – und die Prüfung deiner Bonität bei der Schufa ist vor allem für das Kreditinstitut wichtig, nicht für dich. Dennoch haben viele Banken von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangt – teilweise bis zu 3,5%.

Die Entscheidung des BGH

Am 13. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Klauseln in den AGB, die Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite enthalten, nichtig sind. Das heißt, dass Banken keine pauschalen Bearbeitungsentgelte erheben dürfen – sollten die Gebühren jedoch in einem Gespräch mit deinem Bankberater beschlossen worden sein, ändert sich nichts für dich.

Am 28.10. diesen Jahres (2014) hat der BGH ein weiteres Urteil erlassen, demzufolge bei Verträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, die Bearbeitungsgebühr für betroffene Kredite zurückgefordert werden kann. In der Regel gilt zwar eine Verjährungsfrist von drei Jahren, allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem du auch über deinen Anspruch bescheid weißt. Der BGH hat nun entschieden, dass es für Darlehensnehmer erst ab 2011 zumutbar sei, die Bearbeitungsgebühr für aufgenommene Kredite zurückzufordern: Da erst zu diesem Zeitpunkt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gefestigt worden sei. Für dich bedeutet das, dass die Verjährungsfrist erst ab 2012 zu laufen beginnt.

Weiterhin entschied der BGH, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist, die unabhängig davon ist, ob du von deinem Anspruch Kenntnis hast oder nicht, gilt. Diese Frist gilt auf den Tag genau: Das heißt, alle Ansprüche aus Verträgen, die vor dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen wurden, sind bereits verjährt.

Neben einer Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für deinen Kredit steht dir laut BGH auch eine Verzinsung des Betrages zu: Und zwar in Höhe von 5% über dem Basiszins. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist der Ansicht, dass du sogar einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des in deinem Vertrag vereinbarten Zinssatzes hast. Nach diesem Urteil stehen den Banken Rückzahlungen in Höhe mehrerer Milliarden Euro bevor.

Bearbeitungsgebühr Kredite: Vorgehen im Schadensfall

Wenn du auch ein Bearbeitungsentgelt bezahlt hast, solltest du dich schnellstmöglich an deine Bank wenden: Die Ansprüche aus Verträgen, die zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, verjähren nämlich zum 31. Dezember diesen Jahres (2014). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet einen kostenlosen Musterbrief an, den du als Vorlage für dein Anschreiben verwenden kannst. Wenn deine Bank sich weigert, die Bearbeitungsgebühren für deinen Kredit zu erstatten, musst du bis zum 31.12.2014 klagen oder einen Mahnbescheid einreichen. Deine zuständige Verbraucherzentrale steht dir bei Problemen jederzeit zur Verfügung.

bankright hilft dir ebenfalls, die Verjährung deiner Ansprüche zu verhindern. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du einen sogenannten Ombudsmann einschaltest, der als unparteiische Schiedsperson auftritt. Dies ist aber nur möglich, wenn deine Bank Mitglied im Bankenverband ist. Die Ombudsleute kannst du unter folgender Adresse erreichen:

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 040307
10062 Berlin
Fax: 030/16633169
E-Mail: ombudsmann@bdb.de

Bearbeitungsgebühr Kredite: Das raten wir dir

Wenn du eine Bearbeitungsgebühr für von dir abgeschlossene Kredite bezahlt hast, solltest du dich umgehend an deine Bank wenden und deine Forderung zum Ausdruck bringen. Wenn du dir nicht mehr sicher bist, ob du ein solches Entgelt bezahlt hast, kannst du das am besten in deinen Vertragsunterlagen nachschauen. Sollte sich deine Bank weigern, dir den bezahlten Betrag zu erstatten, wende dich an einen Anwalt. Das solltest du jedoch erst tun, wenn du die Bank zuvor selbst zur Erstattung aufgefordert hast – in diesem Fall trägt im Zweifelsfall nämlich die Bank die anfallenden Anwaltskosten. Wenn du dir weiterführende Informationen wünschst, empfehlen wir dir, einen Blick in die FAQ der Stiftung Warentest zu werfen.

Welche Entgelte, neben den Bearbeitungsgebühren für Kredite, ebenfalls unzulässig sind, erfährst du in folgendem Artikel: Unzulässige Bankgebühren: So erkennst du sie

Update 04.12.2014:

Viele Banken lehnen die Forderung Betroffener, die zu Unrecht bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zu erstatten, ab. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die wichtigsten Argumente der Banken zusammengestellt und die rechtliche Lage jeweils ausführlich erläutert. Wenn deine Bank die Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren ebenfalls abgelehnt hat, erfährst du auf der Seite der Verbraucherzentrale in aller Kürze wie du am besten reagierst. Bei weiteren Problemen steht dir deine örtliche Verbraucherzentrale natürlich jederzeit zur Verfügung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.