Kredit Widerruf: Weg mit dem teuren Kredit

Die Zinsen privater Immobilienkredite fallen, aber du hast noch einen vergleichsweisen hohen  Zinssatz? Dann prüfe die Möglichkeiten zum Kredit Widerruf.

Die Zinsen privater Immobilienkredite kennen seit Jahren nur eine Richtung: abwärts. Zurückzuführen ist die für alle Immobilienkäufer erfreuliche Tendenz auf die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, die den Leitzins immer weiter absenkt, um die Wirtschaft in der Eurozone anzukurbeln. Inzwischen werden Immobiliendarlehen mit einem Zinssatz von rund einem Prozent angeboten. Vor wenigen Jahren wurden hierfür noch gut fünf Prozent verlangt.

Das Problem: Die hohe Zinsbelastung

Keine Freude bereitet die aktuelle Zinsentwicklung den Kreditnehmern, die bereits vor einigen Jahren eine Immobilie finanziert haben und aus heutiger Sicht mit einem vergleichsweise hohen Zinssatz belastet sind. Wenn du dir damals einen scheinbar günstigen Zins über 15 oder 20 Jahre gesichert hast, kannst du das Darlehen generell erst nach Ablauf von zehn Jahren kündigen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist zwar unter Umständen möglich, dürfte aber ziemlich teuer werden, da deine Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Damit lässt sich die Bank einen Ausgleich für den Wegfall der künftigen Zinsen zahlen. Der vorzeitige Ausstieg aus dem Immobilienkredit kann dich also schnell einige Tausend Euro kosten. Über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung lassen nur wenige Banken mit sich reden. Was also kannst du machen, um aus einem teuren Kredit vorzeitig auszusteigen?

Der Ausweg: Kredit Widerruf und Neuabschluss

Wir zeigen dir hier einen Ausweg aus dem Dilemma: In vielen Fällen stellt der Widerruf des Kreditvertrags eine Möglichkeit zum vorzeitigen Ausstieg dar. Als Verbraucher musst du beim Abschluss eines Kreditvertrags über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt werden. An diese Widerrufsbelehrung stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen. Genügt die Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen nicht, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen.

Viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Nach einer statistischen Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg vom Februar 2015 wurden in knapp 90 % von 1.509 geprüften Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen festgestellt. Davon ausgehend dürften nur ganz wenige Widerrufsbelehrungen korrekt sein.

Kredit Widerruf auch nach vielen Jahren möglich

Erweist sich die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft, kannst du den Darlehensvertrag häufig auch noch nach Jahren widerrufen. Den Widerruf kannst du mitunter selbst dann noch erklären, wenn du das Darlehen bereits vollständig zurückgeführt hast. Dies ist interessant, weil es dann darum geht, dass du jedenfalls die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückbekommst.

Die Rechtsfolgen des Kredit Widerrufs

Der Widerruf des Darlehens führt ansonsten – anders als die Kündigung – zur Rückabwicklung des Darlehens. Das Besondere: Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nicht verlangen. Zudem muss die Bank dir in vielen Fällen einen Teil der bislang geleisteten Zinsen zurückgeben und eine Nutzungsentschädigung für Deine Zins- und Tilgungsleistungen des Kreditnehmers bezahlen.

ABER: Vorsicht beim Kredit Widerruf

Den Widerruf des Darlehens musst du sorgfältig vorbereiten, da du die noch offene Restvaluta generell innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf zurückzahlen musst. Wenn du nicht über ausreichende eigene Mittel zur Rückzahlung des Darlehens verfügst, musst du dich frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn mehr als eine verbindliche Kreditzusage solltest du zunächst noch nicht einholen. In jedem Fall empfiehlt es sich, das Thema Kreditwiderruf nicht ohne rechtliche Beratung anzugehen.

Über den Autor
Peter Berkemeier

Peter Berkemeier ist Rechtsanwalt in der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aus Tübingen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bearbeiten seit Jahren Fälle rund um das Thema Kreditwiderruf und verfügen daher über einen entsprechend großen Erfahrungsschatz auch auf diesem Gebiet.

Website: http://www.kapitalmarktrecht.de