Die Exilium Finanz wirbt mit „Sofortkredit“ und „Kredit ohne Schufa“ – das kommt gerade recht, wenn man knapp bei Kasse ist. Doch leider scheint es nicht so einfach zu sein, wie man denkt. Im Netz finden sich hunderte Berichte von vermeintlichen Kreditnehmern, die sich von der Exilium Finanz und anderen zweifelhaften Kreditvermittlern unter demselben Dach betrogen fühlen, und auch ein Urteil vom Landesgericht Dortmund wurde gefällt.
Durch regelmäßige Beschwerden und Anfragen unserer Nutzer sind wir auf das Kreditkonstrukt zwischen Lugano Finanz, Luzern Finanz, Lyon Finanz, Luxor Finanz und Exilium Finanz aufmerksam geworden. Aber nicht nur unserem Support kommen immer wieder negative Erfahrungsberichte unter, auch auf Verbraucherschutzseiten finden sich hunderte verzweifelte und wütende Beiträge und Kommentare, und der WDR hat sich dieses Falls ebenfalls angenommen.
Exilium Finanz und Co.: Finanzsanierung statt Kredit
Die meisten Nutzer beschreiben, dass sie eine Kreditanfrage an eine der oben genannten Firmen gestellt, und dann einen Vertrag erhalten haben, welcher verbraucherschutz.de zufolge direkt beim Postboten mit einem Betrag zwischen 250 und 1000 Euro bezahlt werden musste. Erst dann stellte sich heraus, dass es sich nicht um einen Kredit, sondern um einen Finanzsanierungsvertrag handelte. Diese Finanzsanierung wird außerdem dargestellt, wie eine Kreditgenehmigung, in der auf den ersten Blick sogar die angeblichen „Raten“ aufgelistet sind. Der juristische Laie kann Rechtsanwalt Thomas Hollweck zufolge den Vertrag meist gar nicht als etwas anderes als den bestellten Kreditvertrag erkennen.


Das Landgericht Dortmund hat auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hin beschlossen, dass es unzulässig ist, „Verbrauchern eine Finanzsanierung unterzuschieben, wenn sie lediglich eine Kreditvermittlung beantragt hätten.“ Dies sei ein Verstoß gegen die Verbraucherrechte. Die Firma ging jedoch in Berufung, sodass das Verfahren nun auf eine höhere Instanz gehoben werden muss.
Screenshots aus dem WDR-Beitrag über Exilium Finanz
Herr R., der bei Luxor Finanz eine Kreditanfrage gestellt, und am Ende nur einen Finanzsanierungsvertrag in den Händen hatte, stellt auf verbraucherschutz.de die E-Mail zur Verfügung, die er im Anschluss auf seine Anfrage als Antwort von der Firma erhalten hatte. In dieser ist davon die Rede, dass die „Kreditanfrage“ akzeptiert wurde. Um „jetzt schnell an [sein] Geld“ zu „kommen„, solle er den angehängten „KREDIT-Vermittlungsvertrag unterschreiben“ und ihn zusammen mit einem aktuellen Einkommensnachweis per Post, Fax oder E-Mail an Luxor Finanz zurücksenden. Kein Hinweis auf die schlussendlich tatsächlich abgeschlossene Finanzsanierung also. Außerdem wird für Versicherungen geworben. Über ein solches Vorgehen haben wir bereits berichtet.
Vertrag nur gegen Cash: Hunderte Euro für die angebliche „Genehmigung“
Meistens scheinen die Finanz-Firmen so vorzugehen, dass nach der Online-Anfrage des Kreditbedürftigen per E-Mail ein Vertragsentwurf versendet wird. Dieser muss unterschrieben und ausgefüllt an das jeweilige Kreditinstitut zurückgeschickt werden, um dann einen „Genehmigung-„Vertrag per Post zu erhalten.
Dann kommt jedoch der Haken: Denn wenn der Postbote mit dem Vertrag vor der Tür steht, verlangt er einen Betrag zwischen 250 und 1000 Euro als Gebühr für den Brief. Die Kreditinstitute verschicken den Vertrag also per Nachnahme. Die Summe hängt verbraucherschutz.de zufolge von der Höhe des gewünschten Kredits ab.
Zahlreiche Nutzer der Verbraucherseite gaben an, den Brief abgelehnt zu haben, da sie nichts von den hohen Kosten des Vertrags wussten. Mehrmals wurde darauf hingewiesen, dass man ja nicht umsonst einen Kreditantrag stelle, und daher natürlich kein Geld für einen derart teuren Nachnahmebetrag da war.
In der Folge wurden Inkassounternehmen eingeschaltet oder selbst regelmäßig Rechnungen und Mahnungen versendet, die die Nutzer einschüchterten. Auch wenn der Brief abgelehnt wurde.
verbraucherschutz.de warnt „dringend“ davor, eine Kreditanfrage an eine der Firmen zu stellen. Sie nennen die Strategie, den Vertrag per Nachnahme zu versenden, „rechtlich untersagt“ und haben bereits geklagt.
Andere Fälle berichten davon, dass im Vertrag selbst eine Zahlung von mehreren hundert Euro als Gebühr festgehalten war – so oder so wurde von Menschen, die auf der Suche nach einem Kredit waren, um aus einer misslichen finanziellen Lage zu kommen, offenbar als erstes Geld verlangt.
Ein verhängnisvolles Kästchen: „So kommen Sie jetzt schnell an Ihr Geld“
Anders berichtet zum Beispiel Nutzer Andre R. auf verbraucherschutz.de, dass er auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa-Anfrage auf Luxor Finanz eine Kreditanfrage gestellt hatte. Auf diese hatte er eine schnelle Zusage bekommen und einen Vorvertrag unterschrieben, bei dem die Rede von einer Einmalzahlung von 397 Euro war. Dabei hatte er ein Kästchen angekreuzt, mit dem er scheinbar seinen Verzicht auf die Widerrufsfrist erklärte. So sollte er das Geld schneller erhalten.
Bei der Post bezahlte er die besagten 397 Euro, entdeckte dann jedoch erst beim Öffnen des Umschlags, dass er soeben hunderte Euro für einen Finanzsanierungsvertrag gezahlt hatte, statt für den erwünschten Kreditvertrag. Er widerrief noch am selben Tag per E-Mail, erfuhr jedoch auf Nachfrage nach zehn Tagen, dass eine Beendigung des Vertrags per E-Mail nicht akzeptiert würde. Daraufhin wiederholte er den Widerruf postalisch. Doch nachdem sich wieder nichts rührte, fragte er erneut den Bearbeitungsstatus seines Widerrufs ab, und erhielt die Antwort, dass er sein Geld nicht wiedersehen würde, weil er das Kästchen angekreuzt hatte.
Lugano Finanz, Luzern Finanz, Lyon Finanz, Luxor Finanz und Exilium Finanz: Alles eine Briefkastenfirma
Einigen Nutzern ist bereits aufgefallen, dass sich bei den Firmen Lugano Finanz, Luzern Finanz, Lyon Finanz, Luxor Finanz und Exilium Finanz Namen oder Kontaktdaten wiederholen. Es entsteht der Eindruck, dass alle Firmen irgendwie im Zusammenhang stehen.
Für einen Beitrag über die Exilium Finanz GmbH suchte das Team des WDR die Büroräume der Firma auf. Dort wurde dann klar: Alle fünf Firmen sind in einer einzigen Briefkastenfirma vereint. Nachbarn bestätigten, dass dort niemand tatsächlich vor Ort ist.
Screenshot aus dem WDR-Beitrag über Exilium Finanz
Was tun gegen den ungewollten Vertrag mit Exilium Finanz und seinen Vorgängern
Natürlich bleibt als erstes immer der
Widerruf des Vertrags.
Eine Erfolgsgeschichte wurde im Beitrag des WDRs über das Geschäftsgebaren der Exilium Finanz gezeigt: Sabine Müller, die den Finanzsanierungsvertrag für eine Kreditbewilligung hielt, und knapp 400 Euro Gebühren gezahlt hatte, hat den Vertrag mit einer Fristsetzung von zwei Wochen widerrufen, und dann per Rechtsanwalt ein Schreiben aufgesetzt. Daraufhin erhielt sie ihr Geld zurück.
Aufgrund des Kästchens im Vertrag, das viele der Verbraucher angekreuzt, und sich damit ihr Widerrufsrecht abgesprochen zu haben scheinen, scheint dieser Weg jedoch leider oftmals nicht zum Erfolg und zur Rückabwicklung des Vertrags zu führen.
Auch scheinen die Unternehmen in mehreren Fällen die Klagen der vermeintlichen Kreditnehmer ohnehin zu ignorieren, und weiterhin Rechnungen und Inkassomahnungen zu versenden, ohne überhaupt auf die vom Kunden geschilderten Sachverhalte einzugehen. Das Vorgehen der Inkassounternehmen, die in vielen Fällen ebenfalls nicht auf die Widersprüche der Verbraucher eingingen, ist demnach ebenfalls sehr zweifelhaft. Auch über solche Inkassostrategien haben wir bereits berichtet.
In unserem Artikel über unseriöse Kreditvermittler haben wir bereits über die Masche berichtet, die die Exilium Finanz GmbH nutzt, und warnen dazu vor weiteren Strategien, mit denen dubiose Firmen zahlungsschwache Kunden ködern.
Fühlst du dich von Exilium Finanz, Lugano Finanz, Luzern Finanz, Lyon Finanz oder Luxor Finanz betrogen, und kommst selber nicht mehr weiter, solltest du dir in erster Linie lieber früher als später Hilfe suchen. Dies kann ein Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes oder ein anderer Rechtsbeistand sein. Bei vielen Verbrauchern, die bei einer der Firmen unter Exilium Finanz einen ungewollten Vertrag eingegangen waren, konnte der Vertrag mithilfe von Anwalt oder Verbraucherzentrale komplett aufgelöst, und das Geld zurückerhalten, beziehungsweise die Forderung aus der Welt geschafft werden.