Die Drohung mit dem Mahnbescheid

Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid zu Hause an und ein gerichtliches Mahnverfahren droht, wird man schnell unsicher. Rechtsanwalt Thomas Hollweck klärt auf. 

Gerade unseriöse Firmen und Inkassobüros drohen vorschnell mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, wenn der geforderte Zahlungseingang ausbleibt. Dass soll euch nicht abschrecken, denn ist eine Rechnung oder Mahnung unberechtigt, dann kann euch auch ein Mahnbescheid nichts anhaben.

Mahnbescheid: Wie kommt er zu Stande?

Immer wieder kommt es vor, dass Kunden von einer Firma fehlerhafte oder zu hohe Rechnungen erhalten. Natürlich sollte man diese nicht bezahlen, sondern Widerspruch einlegen und genau darstellen, warum die Zahlungsaufforderung unberechtigt ist. Leider sparen gerade größere Unternehmen immer mehr Personal ein, so dass nicht mehr genug Sachbearbeiter für die Kunden zur Verfügung stehen. Traurige Konsequenz ist, dass offene Forderungen vorschnell mit Standardbriefen abgehandelt werden, auf das Kundenanliegen wird überhaupt nicht individuell reagiert. Beharrt euer Vertragspartner dann auf einer Zahlung, und ihr auf den Widerspruch, so reagieren viele Firmen unfreundlich und geben die Rechnung vorschnell an einen Inkassodienstleister ab.

Ein solches Inkassounternehmen versendet dann eine Mahnung, häufig unter zahlreichen Androhungen was alles passieren könne, wenn man nicht bezahlt. Lass dich bitte davon nicht abschrecken, eine unberechtigte Forderung bleibt auch dann ungerechtfertigt, wenn sie über ein Inkassobüro eingefordert wird. Antworte dem Inkassodienstleister schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und begründe genau, warum die Zahlung nicht von dir geleistet wird. Damit stehst du in rechtlicher Hinsicht schon mal auf der sicheren Seite.

Mahnbescheid: So arbeiten Inkassofirmen

Meist ist es so, dass gerade Inkassounternehmen nur dann Gewinn machen, wenn der Kunde die Forderung bezahlt. Sie haben zuvor eine Abmachung mit der ursprünglich zuständigen Firma getroffen, wann und wieviel Geld sie erhalten. Oftmals kommt es sogar so weit, dass der Inkassodienstleister die gesamte Forderung einfach aufgekauft hat und nun auf eigenes Risiko eintreibt. Würdest du zahlen, so ginge das Geld nicht mehr an deinen früheren Vertragspartner, sondern nur noch an den Inkassodienstleister.

Genau aus diesem Grund versuchen Inkassounternehmen mit allen Mitteln an ihr Geld zu kommen. Eines davon ist die Androhung mit einem „gerichtlichen Verfahren“. Damit meinen sie aber nicht, dass sofort Klage vor einem Amtsgericht erhoben wird. Vielmehr meinen unseriöse Inkassobüros damit einen „gerichtlichen Mahnbescheid“.

Gerichtlicher Mahnbescheid – was ist das?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist noch lange keine Klage, sondern nur eine Mahnung, die direkt vom Gericht kommt. Diese kann von jedermann bei Gericht gekauft werden, man bezahlt ab 23 Euro und beauftragt damit das Amtsgericht, eine Mahnung an den vermeintlichen Schuldner zu schicken.

Dieser bekommt natürlich erst einmal einen großen Schreck, denn er hat einen förmlich aussehenden Brief vom Gericht im Briefkasten.

Mahnbescheid im Briefkasten – was nun?

Findest du einen Mahnbescheid im Briefkasten, dann lass dich davon nicht abschrecken, der Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ist ganz einfach. Dem Mahnbescheid liegt bereits eine Erläuterung und ein Widerspruchsformular bei. Auf diesem Formular musst du nur ein einziges Kreuzchen bei „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzen, unten rechts unterschreiben, deinen Namen und Absenderadresse unten links einsetzen und innerhalb von zwei Wochen an das Gericht zurücksenden, von dem der Mahnbescheid kam.

Der Widerspruch muss innerhalb dieser zwei Wochen rechtzeitig beim Gericht eingegangen sein. Ich empfehle daher eine Zusendung vorab per Fax, zusätzlich zur normalen Post. Mit diesem Widerspruch ist der Mahnbescheid vollständig aus der Welt.

Ein Richter überprüft die Forderung nicht, es handelt sich um ein vollständig automatisiertes Verfahren. Man muss daher auch keine Begründung an das Gericht schicken, warum man dem Mahnbescheid widersprochen hat, diese würde von den Richtern sowieso nicht gelesen.

So schnell wie der Mahnbescheid kam, so schnell ist er durch den fristgerechten Widerspruch auch schon wieder entkräftet. Das Inkassounternehmen, das den Mahnbescheid in Auftrag gegeben hat, müsste nun überlegen, ob es eine gerichtliche Klage gegen dich erhebt. Angesichts des bereits von dir abgegebenen Widerspruchs weiß es allerdings, dass die Forderung unberechtigt ist. Der Inkassodienstleister überlegt es sich daher zweimal, ob er Klage vor Gericht erhebt.

Hast du einen Mahnbescheid erhalten und bislang noch nicht schriftlich gegenüber dem Inkassounternehmen reagiert, so solltest du das jetzt nachholen, zeitgleich mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Das heißt, du schickst den Widerspruch an das Amtsgericht und ein eigenes Schreiben direkt an den Antragsteller des Mahnbescheids. In diesem Brief erklärst du möglichst ausführlich, warum die Forderung unberechtigt ist und du dem Mahnbescheid daher widersprechen musstest. Bitte versende deinen Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, damit du den Zugang beim Inkassobüro beweisen kannst.

Es ist immer von großer Wichtigkeit, der Gegenseite die Gründe für dich Nichtzahlung mitzuteilen. Vor allem in Hinblick auf einen möglichen Negativeintrag in der Schufa verhindert ein solcher Widerspruch schlimme Konsequenzen, denn widersprochene Forderungen dürfen nicht in die Schufa eingetragen werden.

Weitere Androhungen trotz Widerspruch

Die weiteren Androhungen des Inkassobüros musst du nicht mehr ernst nehmen. Manche unseriöse Inkassounternehmen teilen irgendwann mit, dass sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen und eine Gehalts- oder Kontopfändung vornehmen werden, wenn du nicht zahlst. Das geht in rechtlicher Hinsicht aber nicht, da hierfür ein gerichtlicher Titel erforderlich wäre. Dieser entsteht aus einem verlorenen Gerichtsverfahren oder eben aus einem Mahnbescheid, dem man nicht widersprochen hat. Da du mit dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid alles richtig gemacht hast, kann dir das nun nicht mehr passieren.

Solltet ihr noch mehr Fragen zum Vorgehen gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid haben, so könnt ihr gerne auch den ausführlichen Ratgeber zum Mahnbescheid auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck lesen.

Über den Autor
Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Rechtsanwalt Thomas Hollweck lebt und arbeitet in Berlin. Seine Kanzlei hat den Schwerpunkt auf das Verbraucherrecht gelegt. Das Ziel der Kanzlei Hollweck liegt darin, eine Schnittstelle zwischen Verbraucher und Unternehmen zu bilden, so dass ein Rechtsstreit schnell und gütlich zum Vorteil des Kunden gelöst werden kann.

Website: http://www.kanzlei-hollweck.de