Unfallkosten steuerlich absetzen: Wie du welche Kosten abführst

Kann man Unfallkosten steuerlich absetzen? Alleine im Jahr 2016 gab es dem statistischen Bundesamt zufolge 2,6 Millionen von der Polizei erfasste Unfälle. Für den einzelnen als Unfallopfer bedeutet das häufig hohe Kosten, die nicht jeder einfach stemmen kann. Wir haben uns informiert und zeigen dir, wie und in welchen Fällen du Unfallkosten steuerlich absetzen kannst.

Nach einem Unfall kann das Finanzamt eine steuerliche Absetzung der Unfallkosten anerkennen und du kannst deine Unfallkosten steuerlich absetzen. Dies ist jedoch nur in einigen Fällen möglich.

Unfallkosten steuerlich absetzen: In welchen Fällen eine Anerkennung möglich ist

Das Finanzamt unterscheidet prinzipiell zwischen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Grob eingeteilt handelt es sich

  • bei Werbungskosten um Ausgaben, die rund um das berufliche Leben entstehen.
  • bei Sonderausgaben um Kosten, die im Privatleben aufkommen, wie Versicherungen, Kirchensteuer, Spenden und die Kosten um die Ausbildung.
  • bei außergewöhnlichen Belastungen um Ausgaben, die für den Steuerzahler „zwangsläufig und notwendig“ sind. So zum Beispiel die Kosten, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung anfallen, wie Pflegekosten, aber auch Unterhalt und in seltenen Fällen die Kosten einer Scheidung.

Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls mehr als drei Kalendertage lang aus, ist dieser Unfall meldepflichtig. Die Kosten, welche durch Verletzungen infolge des Unfalls entstehen, übernimmt prinzipiell die gesetzliche Unfallversicherung.

Werbungskosten

Die Werbungskosten zählen zusätzlich zur Pendler- und Dienstreisenpauschale.

In der Regel sind die Kosten aller Unfälle, die einem Angestellten in seiner Arbeitszeit beziehungsweise auf dem Weg zum oder zurück vom Arbeitsplatz geschehen, als sogenannte Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Voraussetzung ist hier, dass die Kosten selbst getragen werden mussten, beispielsweise, weil der Unfallverursacher unrechtmäßigerweise keine Kfz-Haftpflichtversicherung hatte. Im Umkehrschluss sind nur die Kosten absetzbar, die nicht die Haftpflichtversicherung übernimmt.

Auch Schäden, die am parkenden oder haltenden Auto entstehen oder auf Witterungsbedingungen wie Schnee, Eis oder Eisregen zurückzuführen sind, zählen in der Regel dazu, wenn sie in die Arbeitszeit fallen.

Unfälle, bei denen der Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss stand, können auch wenn sie in der Arbeitszeit entstehen nicht abgesetzt werden.

 

Auch andere Fälle können prinzipiell steuerlich abgesetzt werden.
Beispielsweise, wenn Ehepartner normalerweise immer gemeinsam den Arbeitsweg fahren: Muss einer der beiden länger bleiben, sodass der andere ihn später abholen muss, und auf dieser Fahrt geschieht ein Unfall, können dessen Kosten in der Regel abgesetzt werden, da es sich um eine beruflich veranlasste Fahrt handelt. Dasselbe gilt für Unfälle, die auf Fahrten entstehen, auf denen ein Ehepartner den Halter des Fahrzeugs aufgrund eines beruflichen Auswärtstermins oder einer Dienstreise zum Flughafen fährt. Musste der Halter des Fahrzeugs aufgrund seines Jobs eine Zweitwohnung nehmen und wird von seinem Ehepartner dafür zum Bahnhof gefahren, gilt auch diese Fahrt als beruflich veranlasst.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

In diese beiden Kategorien können beispielsweise die Kosten eingeordnet werden, welche bei einem Unfall auf dem Weg von und zur Ausbildungsstelle entstehen oder wenn ein behinderter Mensch zum Arzt oder zum Arbeitsplatz gefahren wird und ein Unfall geschieht.

Vor 2013 konnten außerdem Kosten von Unfällen, welche beispielsweise auf dem Weg zum Scheidungsanwalt entstanden, abgesetzt werden – diese Möglichkeit ist mittlerweile jedoch stark eingeschränkt.

Unfallkosten in der Steuererklärung absetzen

Alle Nachweise sammeln

Alle Nachweise, wie Rechnungen und Quittungen unbedingt aufheben! Nur so kannst du bei einer Überprüfung durch das Finanzamt wirklich alles haarklein belegen.

Wenn du sämtliche Quittungen, Rechnungen und sonstigen Nachweise abgelegt hast, welche deine entstandenen Kosten belegen, kannst du sie am Jahresende zusammenrechnen und die Summe in der Steuererklärung angeben. Zu den relevanten Informationen zählen Ort und Zeit des Unfalls, die du beispielsweise dem polizeilichen Unfallbericht entnehmen kannst, und im besten Fall auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den beruflichen Anlass der Fahrt oder eine Anerkennung des Unfalls als Wegeunfall durch die Berufsgenossenschaft.

Die richtige Stelle in der Steuererklärung finden

Die Steuererklärung besteht aus einem vierseitigen Hauptformular, auch Mantelbogen genannt, und zwanzig sogenannten Anlagen.

Werbungskosten werden in der Regel auf Seite 2 der «Anlage N» – der wichtigsten Anlage für Angestellte – angegeben, während Sonderausgaben auf Seite 2 des Mantelbogens und außergewöhnliche Belastungen auf Seite 3 desselben gehören.

Auch deine Kfz-Versicherung könnte als Werbungskosten abgesetzt werden – nähere Informationen dazu findest du in unserem Artikel. Für mehr Tipps und Tricks wirf gerne einen Blick in unseren Blog.

Unfallkosten steuerlich absetzen: Das Wichtigste auf einen Blick

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