Das Geschäft der unseriösen Kreditvermittler und Finanzsanierer im Internet

Bist du auf der Suche nach einem günstigen Kredit im Internet, so ist äußerste Vorsicht angebracht. Leider tummeln sich dort viele schwarze Schafe, vor allem unter der verheißungsvollen Bezeichnung „Finanzsanierer“. Dieser Artikel kann dir eine wertvolle Hilfestellung sein, gegen die unberechtigte Gebührenrechnung des Kreditvermittlers vorzugehen, oder erst gar nicht in die Falle zu geraten. 

Ein seriöser Finanzsanierer hat eigentlich die Aufgabe, sich um die Schulden seines Kunden zu kümmern. Er muss sich einen Überblick über die Einnahmen, die Ausgaben und die zu tilgenden Schulden machen. Anschließend unterstützt er die betroffene Person dabei, wieder zu einem finanziell geregelten Leben zurückzukehren. Wie du siehst, ist das eigentlich eine sehr wichtige und sinnvolle Dienstleistung. Finanzsanierer, die ihre Aufgabe ehrlich und ernsthaft angehen, können ihren Kunden eine wertvolle Hilfestellung sein.

Der Trick, der leider häufig von unseriös agierenden Finanzsanierern angewandt wird, ist der, dem Kunden zwar eine Sanierung zu verkaufen, ihn aber in dem Glauben zu belassen, dass tatsächlich ein echter Kredit vermittelt wird. Da der Kunde überhaupt nicht bemerkt, dass ihm lediglich eine Dienstleistung über die Sortierung von Rechnungen und Aufstellung von Listen verkauft wird, unterschreibt er vorschnell den Sanierungsvertrag. Erst bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die versprochenen Darlehensgelder niemals ausgezahlt werden.

Ein Kredit für aussichtslose Fälle?

Einer meiner Mandanten benötigte dringend 8.250 Euro. Auf herkömmlichem Weg fand er kein Bankinstitut, das ihm diesen Betrag auszahlen wollte. Also begab er sich auf eine Recherche ins Internet und fand schließlich eine Homepage, die ihm vertrauenswürdig erschien. Dort versprach man, dass selbst in aussichtslosen Fällen Kredite vermittelt werden könnten, dass eine Schufa-Prüfung nicht stattfindet, und dass man nahezu garantieren könne, dass der gewünschte Kreditbetrag in jedem Falle ausgezahlt werden würde. Sichtlich begeistert trug mein Mandant seine persönlichen Daten in das Formular auf der Internetseite ein, und gab als Wunschbetrag die benötigten 8.250 Euro an.

Bereits nach nur wenigen Tagen erhielt er ein Schreiben per Post, das ihn freudig stimmte. Darin stand, dass der von ihm gewünschte Betrag genehmigt sei. In großer, fetter Schrift waren dort die 8.250 Euro aufgeführt.

Auf den ersten Blick schien alles auf die seriöse Vermittlung des Darlehensbetrags hinzudeuten. Angegeben wurden 48 Monate Laufzeit, und Zinsen in Höhe von 576 Euro. Das entsprach dem Betrag, den der Kunde bereits auf der Homepage lesen konnte. Jedoch kam nun noch eine weitere Gebühr über 359 Euro hinzu, die für die Vermittlungsleistung des Finanzsanierers zu zahlen sei. Nun wurde mein Mandant etwas stutzig, denn diese Kosten waren zuvor nie erwähnt worden.

Die Wahrheit hinter der angeblichen Finanzsanierung

Glücklicherweise hielt er inne und sah sich den Brief und alle beigefügten Dokumente etwas näher an. Darin las er plötzlich, dass es überhaupt nicht um die Auszahlung eines Darlehensbetrags ging, sondern dass ihm lediglich die Genehmigung erteilt wurde, dass sich der Finanzsanierer um seine Schulden in Höhe von 7.500 Euro kümmere.

Konkret bedeutete dies, dass das beauftragte Unternehmen alle Schulden meines Mandanten bis zu einem Höchstbetrag von 8.250 Euro betreuen würde. Im Kleingedruckten stand, dass hierzu sämtliche Rechnungen des Kunden sortiert, und dass seine Einnahmen und Ausgaben in Form von Listen zusammengetragen werden. Diese Dienstleistung würde über eine Laufzeit von 48 Monaten erbracht, hierfür erhält das Sanierungsunternehmen zusätzliche Zinsen. Das waren die Zahlen, die auf den ersten Blick vermutlich eine Verwechslung mit der Laufzeit und den Rückzahlungsmodalitäten eines herkömmlichen Darlehens bewirken sollten. Das Sanierungsunternehmen hatte den gesamten Brief so gestaltet, dass er einer bald anstehenden Darlehensauszahlung zum Verwechseln ähnlich aussah.

Der Kunde hatte Glück, dass er die zahlreichen Vertragsklauseln genau durchforstete. Sonst wäre er womöglich in die Falle geraten und hätte den Vertrag unterschrieben. Viele andere, die nur den fett gedruckten Geldbetrag lesen, gehen nicht so vorsichtig vor, und unterschreiben vorschnell. Diese Kunden werden dann zur Zahlung der Vermittlungsgebühr und der Zinsen aufgefordert.

Wie du dir unseriöse Kreditverträge vom Leibe hältst

Hast du im Internet ein Darlehen angefordert und erhältst du anschließend die Rechnung über eine zuvor nie angekündigte Vermittlungsgebühr, so unterschreibe den Vertrag bitte auf keinen Fall. Ohne Unterschrift bleibt die gesamte Angelegenheit in der Phase des Angebots stecken, ein Vertrag kommt nicht zustande. Selbst wenn später eine Zahlungserinnerung per Post kommt, oder eine Mahnung, musst du keine Zahlungen leisten. Ohne vertragliche Grundlage darf niemand von dir Geld verlangen.

Bitte bleib bei derartigen Darlehensversprechungen immer skeptisch. Hat dir bereits deine Bank die Auszahlung eines Kredits verweigert, so wird das auch so bleiben, wenn sich ein Vermittler dazwischenschaltet. Das wissen natürlich auch die unseriösen Finanzsanierer und beschränken sich daher auf die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, die der verschuldeten Person aber meist nur wenig nützen.

Kritisch wird es dann, wenn die Täuschung ins Spiel kommt, wenn man dir also den Schein einer Darlehensauszahlung vermitteln will, obwohl man das gar nicht kann. Lies daher alle Bedingungen vor Vertragsabschluss genau durch und lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass es sich um die konkrete Auszahlung eines Geldbetrags handelt.

Weitere Informationen zum Widerspruch gegen unberechtigte Rechnungen oder Mahnungen eines Kreditvermittlers findest du im Ratgeber Kreditvermittler.

Die oben angesprochene Vermittlungsgebühr ist anscheinend das Haupt-Geschäftsmodell zahlreicher unseriöser Kreditvermittler. Viele möchten keinen Kredit vermitteln, sie zielen lediglich auf diese Vermittlungsgebühr ab.

Ähnlich wie im soeben geschilderten Fall erging es einer anderen meiner Mandantinnen. Nur mit dem Unterschied, dass sie den Vertrag nicht genau genug las und vorschnell unterschrieb.

Ein angeblicher Schuldenregulierer bietet 4.000 Euro an

Meine Mandantin musste dringend finanzielle Altlasten bereinigen. Sie recherchierte im Internet und stieß auf einen Schuldenregulierer, der ihr einen Kredit über 4.000 Euro versprach. So dachte meine Mandantin zumindest. Sie nahm dieses Angebot online an und erhielt bereits nach wenigen Tagen einen Brief mit der Überschrift „Gestattung in Höhe von 4.000 Euro“.

Weiter unten hieß es „Sie erhalten hiermit die Zusage für die Vermittlung eines gestatteten Finanzsanierungsvertrags.“ Das hörte sich für die Kundin gut an, sie dachte, dass diese verklausulierte Sprache letztendlich nur bedeuten könne, dass bald die gewünschten 4.000 Euro auf ihr Konto überwiesen werden würden.

Weitere Details im Brief teilten mit, dass die Abwicklung über eine Laufzeit von 72 Monaten stattfinden würde, und die Kosten hierfür bei 765 Euro lägen. Zudem käme noch eine Gebühr für die Finanzsanierung über 139 Euro hinzu, so dass die Gesamtkosten bei 4.904 Euro lägen. Die Rückzahlungsrate lag bei monatlichen 68,11 Euro was den angekündigten 72 Monaten Laufzeit entsprach. Alles sah nach einer korrekten Darlehensauszahlung aus, ähnlich wie im soeben geschilderten Fall, so dass meine Mandantin die geforderten 139 Euro Bearbeitungsgebühr überwies.

Leider passierte nichts, die Darlehenszahlung blieb aus

Nach dieser Zahlung war sie im Glauben, dass ihr die versprochenen 4.000 Euro baldmöglichst ausgezahlt würden. Jedoch passierte zunächst einmal überhaupt nichts. Erst nach einer ganzen Weile erhielt sie ein weiteres Schreiben, in dem sie aufgefordert wurde, ihre Kontoauszüge der letzten sechs Monate in Kopie einzureichen, als auch eine Kopie ihres Personalausweises. Dies erledigte die Kundin wie gewünscht.

Erneut geschah lange Zeit nichts. Nach weiteren zwei Monaten bekam meine Mandantin einen Brief, der einen „Finanzsanierungsplan“ vorstellte. In diesem Plan wurde anhand der in ihren Kontoauszügen gefundenen Einnahmen und Ausgaben eine Aufstellung gemacht. Mehr nicht. Es lag tatsächlich nur diese Aufstellung vor, die für meine Mandantin keine neuen Erkenntnisse erbrachte. Sie selbst hätte das innerhalb von wenigen Minuten an ihrem PC erledigen können.

Sie fragte nach, wann denn der Darlehensbetrag endlich auf ihr Konto ausgezahlt werden würde, erhielt aber keine Antwort. Allmählich begriff sie, dass sie Betrügern in die Fänge geraten war.

Nach ein paar weiteren Monaten bekam sie erneut eine Rechnung, diesmal sogar von einem Inkassounternehmen. Sie sollte die Bearbeitungsgebühr noch einmal bezahlen, zusammen mit weiteren Verzugskosten. Dies, obwohl sie die Gebühr bereits vor langer Zeit überwiesen hatte. Vermutlich sollte auf diese Weise doppelt abgerechnet werden, denn oftmals arbeiten dubiose Inkassounternehmen eng mit derartigen unseriösen Kreditvermittlern zusammen. Manchmal werden das Kreditunternehmen und das Inkassobüro sogar von ein und derselben Person geführt.

Natürlich musste diese Rechnung nicht noch einmal beglichen werden, da meine Mandantin bereits bezahlt hatte. In solch einem Fall ist ein Widerspruch möglich, unter Vorlage des Nachweises der schon erfolgten Überweisung per Kopie vom Kontoauszug. Zudem erlaubte ich mir die Feststellung, dass hier möglicherweise ein Betrug vorliegen könnte, den meine Mandantin durchaus zur Anzeige bringen würde, käme man ihr nicht entgegen. Das zeigte Wirkung, das Kreditvermittlungsunternehmen überwies den zu Unrecht erhaltenen Betrag an seine Kundin zurück.

Wie geht man vor, wenn man betroffen ist?

Solltest du einmal in eine solche Falle geraten sein, so leiste bitte keine vorschnelle Zahlung. Überprüfe zunächst, was genau der Finanzsanierer dir schreibt. Verspricht man dir tatsächlich die Auszahlung des gewünschten Darlehensbetrags, so frage unbedingt nach, wo dieser herkommt, sprich, welche Bank sich angeblich dazu bereit erklärt hat, dir den Betrag zu geben. Wird vor der Auszahlung eine Bearbeitungsgebühr verlangt, so teile mit, dass diese gerne vom ausgezahlten Darlehen einbehalten werden darf. Das ist rechtlich möglich, denn wenn sich der Kreditvermittler ohnehin sicher ist, dass er das Geld für dich bekommt oder sogar schon hat, dann kann er auch einen kleinen Betrag davon einbehalten. Verweigert man dir dies, und beharrt auf einer Vorabüberweisung der Gebühr, so solltest du skeptisch bleiben und auf keinen Fall die Zahlung leisten. Lege anschließend schriftlich Widerspruch ein und erkläre den Widerruf und die Anfechtung des Vertrags. Es kann davon ausgegangen werden, dass man dir kein Geld geben möchte, sondern selbst nur welches von dir will.

Über den Autor
Rechtsanwalt Thomas Hollweck

Rechtsanwalt Thomas Hollweck lebt und arbeitet in Berlin. Seine Kanzlei hat den Schwerpunkt auf das Verbraucherrecht gelegt. Das Ziel der Kanzlei Hollweck liegt darin, eine Schnittstelle zwischen Verbraucher und Unternehmen zu bilden, so dass ein Rechtsstreit schnell und gütlich zum Vorteil des Kunden gelöst werden kann.

Website: http://www.kanzlei-hollweck.de