Fitnessstudio Kündigung: Bei Schwangerschaft

Du hast einen Fitnessstudio-Vertrag und möchtest diesen aufgrund deiner Schwangerschaft vorzeitig kündigen? Wir sagen dir, ob es möglich ist.

Grundsätzlich gibt es keine allgemeingültige Regelung, die dir im Falle einer Schwangerschaft ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Für eine vorzeitige Kündigung deines Fitnessstudio-Vertrags muss zwar immer ein „wichtiger Grund“ vorliegen, ob eine Schwangerschaft jedoch als solcher angesehen wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Denn Sport in der Schwangerschaft ist an sich nicht schädlich, sondern kann sich sogar positiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind auswirken, wie sueddeutsche.de berichtet. Jede werdende Mutter sollte dennoch unbedingt einen Arzt konsultieren, bevor sie sportliche Aktivitäten in Angriff nimmt. Besonders bei einer Risikoschwangerschaft sollte jegliche Überlastung vermieden werden. Das kann und soll der Frauenarzt auch mit Attest belegen. Im Zweifelsfall muss ein Gericht die Interessen des Fitnessstudios und der schwangeren Kundin gegeneinander abwägen und eine Entscheidung treffen.

Fitnessstudio Kündigung: Sonderkündigungsrecht im Vertrag prüfen

Einige Fitnessstudios legen schon in ihren Kündigungsregelungen fest, ob der Vertrag bei einer Schwangerschaft vorzeitig aufgelöst werden kann. Achte deshalb schon beim Vertragsabschluss auf das Sonderkündigungsrecht bei Schwangerschaft und bestehe ausdrücklich auf dieser Klausel, wenn sie noch nicht vorhanden ist.

Wenn dein Fitnessstudio-Vertrag kein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Schwangerschaft vorsieht, ist eine fristlose Kündigung des Vertrags problematisch. Hier kommt es darauf an, wie kulant und kundenfreundlich dein Fitnessclub ist. Die meisten Studios werden lediglich ein Stilllegen des Vertrags für die Dauer der Schwangerschaft erlauben. Das heißt, du müsstest zwar während deiner Schwangerschaft keine Beiträge bezahlen, die Vertragslaufzeit würde sich aber um die ausgesetzten Monate verlängern.

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Fitnessstudio Kündigung bei Schwangerschaft: Wie sieht die Rechtslage aus?

Oberlandesgericht München verhandelte einen Fall (Oberlandesgericht München, Urteil vom 30.03.1995, Az. 29 U 4222/94), in dem ein Fitnessstudio die außerordentliche Kündigung bei einer Schwangerschaft in seinen AGB ausschloss. Begründet wurde die Klausel mit einem speziell für die Schwangerschaft angepassten Sportangebot. Dies war nach Ansicht des Gerichts allerdings unzulässig, denn es konnte keinesfalls ausgeschlossen werden, dass eine solche Anpassung des Sportprogramms für die werdende Mutter gesundheitlich unzumutbar wäre.

In einem anderen Urteil (Amtsgericht München, Urteil vom 09.06.2010, Az. 251 C 26718/09) hielt das Amtsgericht München fest, dass ein sofortiges Kündigen des Fitnessstudio-Vertrages zulässig ist, wenn das Training der Gesundheit der Schwangeren schadet. Ausschlaggebend waren hier nicht etwa allgemeine medizinische Erkenntnisse zu Sport in der Schwangerschaft, sondern das subjektive Befinden der schwangeren Kundin.

Amtsgericht Tettang (Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 06.06.1986, Az. 3 C 393/86) sah die Lage allerdings aus einer anderen Perspektive. Seiner Meinung nach ist eine Schwangerschaft kein gültiger Grund für eine fristlose Kündigung. Eine Schwangerschaft sei nämlich nur ein vorübergehender Zustand und kein dauerhaftes Hindernis den Forderungen des Vertrags nachzukommen.

Aboalarm-Fazit: Fitnessstudio Kündigung bei Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft kann Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, sie ist es aber nicht in jedem Fall. Hat dein Vertag keine explizite Klausel, die eine Schwangerschaft als Sonderkündigungsgrund benennt, ist ein Pausieren des Vertrags oft die beste Lösung. Wenn du deine Fitnessstudio-Mitgliedschaft dennoch fristlos kündigen willst, solltest du dich am besten an einen Anwalt wenden und juristischen Rat einholen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.