In der Theorie sind die Bestimmung zur Fit Star Kündigung bei Umzug einfach – in der Praxis kann man aber vor Schwierigkeiten stehen, wie dieser Fall zeigt.
In der Theorie klingen die Bestimmungen zur Fit Star Kündigung bei Umzug ganz einfach: entweder die Anmeldebescheinigung oder den neuen Miet- und Arbeitsvertrag an Fit Star schicken und du kannst mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende den Vertrag außerordentlich kündigen.
Doch wenn man nicht genau diese Formen erfüllt, sondern einen anderen Nachweis erbringen möchte, führt das – zumindest im Fall von Stefan H. – zu Unstimmigkeiten. Wie sich das ganze abspielte, wollen wir hier kurz darstellen.
Fit Star Kündigung bei Umzug – So ging es los
Am 29. Januar schrieb Stefan H. eine E-Mail an Fit Star, in der er erfragte, welche Unterlagen für die Kündigung bei Umzug benötigt werden. Fit Star teilte ihm mit, dass er einen Nachweis für seinen Umzug bringen müsse. Dieser sei in Form der Anmeldebescheinigung oder des neuen Miet- oder Arbeitsvertrags zu bringen.
Stefan H. übermittelte danach einen Scan seines Personalausweises mit der neuen Adresse, in der Hoffnung, dass dies als Nachweis für den Umzug reichte. Fit Star reagierte darauf so:
„Sehr geehrter Herr H[…].,
mit unserer e-Mail vom 30.01.2015 haben wir nicht die Kopie des Personalausweises gefordert, sondern die Anmeldung oder den Miet- und Arbeitsvertrag.“
Und forderte Stefan H. nochmals auf, die Anmeldebescheinigung zu schicken.
Fit Star Kündigung bei Umzug – weitere Unterlagen nachgereicht
Da Stefan H. die Anmeldebescheinigung nicht direkt zur Hand hatte, ein Mietvertrag nicht vorlag, da es sich um ein Eigenheim handelte und auch der Arbeitgeber gleich geblieben ist, hat er daraufhin folgende Unterlagen an Fit Star übermittelt:
- Bestätigung der Telekom für den Umzug
- Anmeldung beim Abfallwirtschaftsbetrieb
- Gehaltszettel seines Arbeitgebers mit der neuen Anschrift
Doch Fit Star bestand weiterhin auf die Zusendung des Miet- und Arbeitsvertrags:
„Bitte beachten Sie unser Schreiben vom 30.01.2015. Wir benötigen diese Unterlagen, da sie uns das Einzugsdatum nachweisen bzw. dass es sich nicht um eine Ummeldung der Hauptwohnung handelt.“
Stefan H. legte daraufhin nochmals dar, dass er weder den Arbeitgeber gewechselt habe, noch einen Mietvertrag hätte, da sie ein Haus gebaut haben und er deshalb die geforderten Unterlagen nicht einreichen könne.
Fit Star antwortete, dass sie dann entweder die Abmeldebestätigung des alten Wohnsitzes oder die Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes benötigen würde.
Da diese aber gerade nicht auffindbar war, hoffte Stefan H. weiterhin auf eine andere Lösung, doch Fit Star akzeptierte nichts anderes.
„[…]wie bereits mitgeteilt, benötigen wir einfach nur einen Nachweis, welches das Einzugsdatum belegt und das ist bei ihnen nur über die Anmeldebestätigung möglich. […]“
Stefan H. konnte weiterhin nicht verstehen, warum die eingesendeten Unterlagen nicht ausreichten und fragte Fit Star, wie man ein Mietverhältnis nachweisen sollte, wenn man nicht mietet, sondern ein Haus besitzt und wie man die Anschrift des Arbeitgebers nachweisen soll, wenn sich dieser nicht ändert.
Daraufhin antwortete Fit Star:
„[…] Sie haben mitgeteilt, dass Sie ein Haus gekauft haben, dies belegt nicht, dass es sich automatisch auch um einen Umzug handelt. Sie haben mitgeteilt, dass Sie ihren Arbeitsplatz nicht gewechselt haben, dies belegt somit auch keinen aktuellen Verzug.
[…]
Wir fordern die Nachweise ein um zu prüfen ob der Umzug vor Vertragsabschluss bekannt war oder nicht. Ob die vorzeitige Vertragsauflösung berechtigt ist oder nicht.
Falls Sie aus München und Umgebung während der Vertragslaufzeit weggezogen sind, dann ist eine Anmeldebestätigung auch nachzuweisen. […]“
Fit Star Kündigung bei Umzug – Vertrag letztendlich doch beendet
Der Mailverkehr zwischen Stefan H. und Fit Star zog sich insgesamt vom 28. Januar 2015 bis zum 12. März. Die gewünschte Kündigung wegen des Umzugs konnte Stefan H. letztendlich nur durch die Zusendung der Anmeldebescheinigung erreichen – die er schließlich im Umzugschaos doch noch finden konnte.
Wir haben den Fachanwalt Holger Loos, der zusammen mit seiner Frau Beatriz die Kanzlei Loos leitet, um eine Einschätzung gebeten. Er sieht das Vorgehen von Fit Star rechtlich an der Grenze. Aus seiner Sicht hat Fit Star keinen Anspruch darauf, nur die Anmeldebestätigung als Nachweis zu akzeptieren, allerdings sagt er auch: „[…] dass die Frage, seit wann er von dem Umzug wusste, nicht wirklich aus den anderen Dokumenten hervorgeht.“
Mag das Vorgehen von der rechtlichen Seite betrachtet zwar in Ordnung sein, so können wir dennoch aus unserer Sicht nur sagen, dass kundenfreundliches Verhalten unserer Meinung nach anders aussieht. Bei den gebrachten Nachweisen hätte Fit Star sich durchaus kulant zeigen können und eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Umzugs akzeptieren können.
Wie du deine Mitgliedschaft regulär bei Fit Star kündigen kannst, erfährst du in unserem Blogbeitrag: Fit Star Kündigung – Frist und Form