Beweispflicht

Hast du eine Kündigung versandt, musst du als Absender im Streitfall beweisen können, dass sie wirklich beim Empfänger eingegangen ist. Du bist also die Vertragspartei, die in der Beweispflicht steht.

Erfahre hier, was für dich zum Beispiel als Verbraucher und Arbeitgeber wichtig ist.

Beweispflicht im Arbeitsrecht

Vor allem im Arbeitsrecht ist die Beweispflicht ein wichtiger Begriff.

Kommt es dazu, dass ein Arbeitgeber einen Angestellten kündigen möchte, ist es recht üblich, dass er die Kündigung postalisch an den Arbeitnehmer sendet. Dann kann es passieren, dass der zu Kündigende nicht gekündigt werden möchte oder aber die Kündigung so lange herauszögern, dass er vielleicht noch etwas Zeit gewinnt, während der Arbeitnehmer auf den Ablauf des nächstmöglichen Kündigungszeitpunkts warten muss.

Kommt es daher zum Streitpunkt, kommt die Beweispflicht ins Spiel. Jetzt muss der Arbeitgeber beweisen, dass sein Angestellter die Kündigung erhalten hat. Gab es keine Zeugen, die ihn von dem Moment an begleitet haben, an dem er die Kündigung in den Umschlag und dann zur Post gegeben hat, kann der Arbeitnehmer behaupten, es habe nie eine Kündigung gegeben.

Hat der Arbeitgeber einen Zeugen dafür, ist trotzdem noch nicht bewiesen, dass der Arbeitnehmer den Umschlag erhalten hat.

Beweispflicht im Verbraucherrecht

Das Problem der Beweispflicht liegt jedoch grundsätzlich bei jedem Verbraucher, der einen Vertrag kündigt! Du alleine bist dafür verantwortlich, zu beweisen, dass deine Kündigung beim Empfänger eingegangen ist. Du also den geschlossenen Vertrag beenden möchtest und deinen Vertragspartner fristgerecht davon in Kenntnis gesetzt hast. Möchte er die Kündigung verhindern oder verzögern, und du hast keinen Gegenbeweis, ist somit leider er im Recht und du bleibst in deinem Vertrag.

Auch im Internet und selbst bei denjenigen, die die vermeintlich verbraucherfreundliche Gesetzesänderung vom 01.10.2016 ausnutzen und online geschlossene Verträge per Mail oder anderen Messengern kündigen. Es liegt beim Vertragspartner, ob er dir eine Empfangsbestätigung ausstellt. Tut er das nicht, stehst du völlig mittellos da, wenn er bestreitet, deine Kündigung erhalten zu haben. Im schlechtesten Fall verlängert sich beispielweise ein Abonnement um eine geraume Zeit.

Unser Rat

Um dem vorzubeugen, sollte man seine Kündigungen immer per Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben mit Sendungsbestätigung durch den Boten verschicken. So ist man auf der sicheren Seite, was die Beweispflicht betrifft.

Möchtest du den Aufwand möglichst gering halten, gib die Abwicklung deiner Kündigung einfach an uns ab.