Wichtige Begriffe einfach erklärt - das aboalarm Glossar.
Der Gesetzgeber hat sich des Problems angenommen, dass Internet-Anbieter gerne kleine „Buttons“ auf ihren Websites einbauen, die im Endeffekt zu einem Kaufvertrag führen. Nun unterliegen diese kundenunfreundlichen Taktiken durch die Buttonlösung strengeren Regeln.
Die Buttonlösung beschreibt ein Gesetz, das helfen soll, Verbraucher beim Klick auf einen Button im Internet vor Abofallen zu bewahren. Was das genau heißt, kannst du hier nachlesen.
Die Buttonlösung
Geltend seit dem 01.08.2012, steht die Buttonlösung für einen transparenten Umgang mit Ein-Klick-Käufen.
In § 312j BGB ist geregelt, dass der Verbraucher „unmittelbar bevor [er] seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ darauf hinzuweisen ist, dass er mit dem Mausklick auf den Button eine kostenpflichtige Option erhält.
Außerdem müssen andere Kaufinformationen wie Mindestlaufzeit, Produktmerkmale und sämtliche Kosten erkennbar sein. Ist dem nicht so, kommt kein rechtens wirksamer Kaufvertrag zustande.
Die Buttonproblematik
Solche
Ein-Klick-Kauf-Buttons werden oftmals vom Anbieter eingebaut, um dem Verbraucher beispielsweise ein
Abonnement „unterzujubeln“. Viele Menschen erwarten nicht, dass sie mit
nur einem Klick auf einen Button wirklich einen
Kaufvertrag abschließen. Das passiert aber sehr oft.
Website-Betreiber beschrifteten früher die besagten Buttons oftmals mit uneindeutigen Worten wie „Anmeldung“ oder „Weiter“, was viele arglose Verbraucher in die Abofalle tappen ließ.
Der Buttonlösung zufolge müssen Online-Anbieter ihre Buttons mittlerweile mit eindeutigen Ausdrücken wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ betiteln, damit der Kunde über die Konsequenz seines Handelns aufgeklärt ist.