1&1 bietet einen Online-Kündigungsvorgang an, der online nicht abgeschlossen werden kann. Was du bei deiner 1&1 Kündigung beachten musst, liest du hier.
Bei 1&1 gibt es Verträge über die unterschiedlichsten Leistungen: DSL, Internet und Telefon, Mobilfunk und mobil Surfen sowie Hosting sind nur einige davon. Willst du deinen Vertrag bei 1&1 kündigen, geht dies nicht per E-Mail. Jedoch steht ein Online-Kündigungstool zur Verfügung. Wir erklären dir, warum diese Kündigung gar keine gültige Kündigung ist. Außerdem geben wir dir Tipps, was du bei deiner Kündigung beachten musst, damit sie rechtskräftig ist.
1&1 kündigen – Laufzeit und Bedingungen
Im Normalfall hat dein 1&1-Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten. Ist etwas anderes vereinbart, findest du dies in deinen Vertragsbedingungen.
Alle Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Hast du Zusatzleistungen zum Vertrag gebucht, gilt für diese die Laufzeit des Vertrags. Du kannst sie zu denselben Konditionen wie den Vertrag kündigen. Auch eine Kündigung von einzelnen Optionen ist möglich, dabei bleibt der Vertrag unberührt. Wie das 1&1 Kündigung von Optionen funktioniert, beschreibt 1&1 in dieser Anleitung Schritt für Schritt.
Die Kündigung ist in jedem Fall schriftlich an 1&1 zu richten. Die Formulierung innerhalb der AGB „§127 II BGB findet keine Anwendung“ bedeutet nichts anderes, als dass E-Mail als Kündigungsform ausgeschlossen wird. Dies einfach so zu formulieren wäre für den Kunden deutlich besser verständlich gewesen. Denn wer hat ständig das BGB zur Hand, wenn er einen Vertrag abschließt. Ausdrücklich verwenden darf man allerdings das 1&1 Kündigungstool. Die Nutzung wird in dieser Anleitung erklärt.
Vor allem Schritt 6 wird häufig überlesen: Die Online-Kündigung ist lediglich eine Vormerkung.
Das Online-Kündigungstool – nur online reicht nicht aus
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Die Kanzlei Loos für IT- und Medienrecht berichtet darüber, dass das Kündigungstool nur eine Masche zu sein scheint, Kunden von der Kündigung abzuhalten. Zunächst klingt die Möglichkeit einer Online-Kündigung kundenfreundlich und stressfrei. Wer jedoch nach dem erfolgreichen Abschluss des Online-Vorgangs die darauffolgende E-Mail nicht genau liest, könnte folgenden Absatz schnell übersehen:
„Falls Sie sich nicht innerhalb der oben genannten Frist melden, verfällt die Vorgangsnummer und das Vertragsverhältnis bleibt weiter bestehen. Sie können jederzeit eine neue Vorgangsnummer online unter http://vertrag.1und1.de generieren. Bitte beachten Sie hierbei Ihre Kündigungsfristen.“
Demnach ist der Vorgang über das Kündigungstool
keine Kündigung und
verfällt, wenn man diesen nicht selbstständig telefonisch
bestätigt.
Kündigungsversand per Fax – die Adresse für Sicherheit
Willst du auf Nummer sicher gehen, dann nutze unser vorgefertigtes 1&1 Kündigungsschreiben. (Bitte achte darauf, im Zweifel den Betreff zu ändern, falls es sich um etwas anderes als die Kündigung eines Komplettanschlusses handelt). Alternativ kannst du das Kündigungsschreiben auch ausdrucken und per Brief an folgende Adresse senden.
1&1 kündigen – das Kündigungs-Check Urteil
Die Tatsache, dass 1&1 keine E-Mails als Kündigungsform akzeptiert, ist nicht deutlich in den AGB zu lesen ist. Der Verweis auf einen Paragraphen im BGB ist sehr umständlich und für den Normalverbraucher nur schwer zu verstehen. Eine einfachere und deutliche Erklärung würde hier viel Verwirrung ersparen. Für wechselwillige Kunden wurde das Online-Kündigungstool entworfen. Der Vorgang macht die 1&1 Kündigung jedoch weder einfacher, noch schneller, sondern eher komplizierter. Für uns hat es den Anschein, als wolle man den Kunden im Glauben lassen die Kündigung sei abgeschlossen, um letztendlich doch eine Verlängerung des Vertrags zu erzielen.
Unser Tipp: Kündige deinen Vertrag sicher und schnell per Telefax über unseren Kündigungsservice und erspare dir weiteren Ärger mit 1&1. Alternativ ist auch eine Kündigung per Brief möglich, dabei empfehlen wir das Einschreiben inklusive Rückschein.