Die neue EU Roaming-Verordnung ist in trockenen Tüchern und wird zum 15. Juni umgesetzt. Doch was sind EU-Verordnungen eigentlich und welche konkreten Auswirkungen haben sie auf dich? Wir erklären es dir.
Mittlerweile hat sicher jeder von der neuen EU Roaming-Verordnung gehört. Nicht nur, weil sie in der letzten Zeit medial stark aufbereitet wurde, sondern weil sie einen erheblichen Vorteil für Verbraucher mit sich bringt. Schließen werden zum 15. Juni diesen Jahres die Roaming-Gebühren innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern gänzlich abgeschafft – das spart Geld und Nerven. Doch wie kommt es überhaupt zu einer EU-Verordnung und was bedeutet diese für dich?
Die EU Roaming-Verordnung: Was ist eigentlich eine EU-Verordnung?
Die Gesetzgebung der EU unterscheidet sich wesentlich von der nationalen Gesetzgebung – so wirken in der europäischen Union viele Organe zusammen, um die Interessen der einzelnen Nationen berücksichtigen zu können. Durch die Vielzahl der Akteure können Gesetzgebungsverfahren innerhalb der EU allerdings sehr lange dauern und von vielen Ungereimtheiten begleitet sein. Das bisher längste Verfahren dauerte ganze 30 Jahre, so eu-info.de.
An der Gesetzgebung beteiligen sich die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union, sowie das Europäische Parlament. In allen Organen sind Abgesandte der einzelnen Mitgliedsstaaten vertreten, die sich jedoch am Wohl der Europäischen Union und nicht an dem der einzelnen Nationen orientieren sollen.
Erlässt die Europäische Union Gesetze, so tut sie dies mittels Verordnungen und Richtlinien.
- Richtlinien: Richtlinien werden an die einzelnen Mitgliedsstaaten gerichtet und sind von diesen innerhalb einer vorgeschrieben Frist umzusetzen. Form und Mittel zur Umsetzung können hier von den Nationen selbst bestimmt werden.
- Verordnungen: Verordnungen müssen hingegen nicht von nationalem Recht umgesetzt werden. Sie sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und unmittelbar gültig. Eine Anpassung an nationale Gesetze ist nur bedingt möglich.

EU-Verordnungen: Was wird geregelt?
Da Verordnungen, wie oben erwähnt, im Gegensatz zu Richtlinien in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Gültigkeit beanspruchen, richten sie sich gezielt an alle Bürger der einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese Verordnungen dienen in erster Linie der Rechtsvereinheitlichung im EU-Gebiet. Die meisten Verordnungen bringen Verbesserungen für den Verbraucher mit sich, wie beispielsweise Verordnungen zur Sozialversicherung oder Lebensmittelsicherheit. Aber auch allgemeine Verordnungen, die das Zusammenleben und die Einheit in der Europäischen Union regeln, werden verabschiedet.
Die neue EU Roaming-Verordnung verbindet beides. Sie schafft Verbesserungen für den Verbraucher – schließlich kannst du das Smartphone künftig auch im EU-Ausland nutzen, ohne zu Hause horrende Telefonrechnungen erwarten zu müssen. Durch die allgemeine Gültigkeit schafft sie zudem eine einheitliche EU-Handytarifzone.
Die EU Roaming-Verordnung: Was lange währt, wird endlich gut!
Auf Basis der Roaming-Verordnung die 2015 angepasst wurde, kannst du dein Mobiltelefon zum Telefonieren, SMS-schreiben oder Surfen auch im EU-Ausland problemlos nutzen. Die Verordnung schrieb bisher Kostenobergrenzen vor, die dein Anbieter nicht überschreiten durfte. Im November 2015 hatten die Organe der Europäischen Union schließlich die endgültige Abschaffung der EU Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 beschlossen. Bis zum Inkrafttreten wurden die Gebühren am 16. April 2016 ein letztes Mal gesenkt.
Du möchtest den genauen Verlauf der EU-Roaming-Verordnung erfahren? In unserem Artikel die
EU Roaming-Gebühren: Die Übersicht für deinen Durchblick findest du alle wichtigen Schritte detailliert aufgelistet und erklärt.
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