Seit 2012 bastelt das EU-Parlament jährlich an den Roaming-Gebühren, doch jetzt ist es endlich so weit: Zum 15. Juni werden die Roaming-Gebühren 2017 nun endlich komplett abgeschafft.
Für dich heißt das, Telefonieren, Simsen und Surfen im EU-Ausland Plus Liechtenstein, Island und Norwegen zu Inlandspreisen.
Wir erklären euch hier exklusiv die Auswirkungen für deinen Anbieter und worauf du beim Wegfall der Roaming-Gebühren trotzdem achten musst.
Roaming-Gebühren 2017: Das ändert sich bei deinem Anbieter
Wir werfen einen Blick auf die Anbieter und erklären, wie diese jeweils den roaming implementing act umsetzten und worauf du insbesondere achten musst. Genaue Angaben findest du auch immer auf den Seiten der Anbieter, jedoch sind diese meist nicht auf den „ersten Klick“ zu finden.
Falls du dir nicht sicher bist, in welchen Ländern die neue EU-Verordnung nun gilt, haben wir dir alle kompakt in diesem Artikel zusammengefasst: Roaming-Gebühren in der EU: In diesen Ländern gilt die Abschaffung
BASE
BASE setzt den EU-Beschluss in den Tarifen BASE Light, Pure, Plus und Pro um. Es gelten hier also im EU-Ausland die Inlandspreise, bzw. du kannst deine Flat weiter nutzen. Laut der Website des Anbieters stellt dieser seine Kunden ab dem 15.6.2017 automatisch in den – von Base genannten – regulierten EU Roaming Tarif um.
Vorsicht jedoch, wenn du die „EU Roaming Flat“ hinzugebucht hast!
Dann zahlst du weiterhin 4,99€ im Monat.
Da die Roaming-Gebühren 2017 jedoch ohnehin entfallen, fällt ein großer Mehrwert unserer Meinung nach für dich weg!
Die Flat gilt zusätzlich nur noch für Schweiz, Andorra und Isle of Man. Wenn du dich nicht außergewöhnlich oft in diesen Ländern aufhältst, lohnt es sich den Tarif zu kündigen und anderweitige Wochentarife oder Ähnliches bei einem Aufenthalt in diesen drei Ländern zu nutzen.
Außerdem macht BASE von der Fair Use Policy Gebrauch. Was das ist erfährst du im nächsten Kapitel.
Aufpassen musst du auch bei Gesprächen von Deutschland ins Ausland. Selbst bei Gesprächen ins EU Ausland entstehen dir hier Kosten von 49 Cent pro Minute.
Vodafone
Vodafone überträgt die neuen Roaming-Gebühren 2017 automatisch ab dem 15. Juni in deinen bisherigen Tarif. Dafür musst du nichts tun!
Aufpassen solltest du, wenn du ein Zusatzpaket, wie etwa die „Easy Travel Flat“ gebucht hast. Diese bleiben weiterbestehen, gelten jedoch nur noch für die Türkei, Schweiz, USA und Kanada. Wenn du dir nicht mehr sicher bist, welche Optionen du zusätzlich nutzt, kannst du das jederzeit auf der Vodafone Website unter MeinVodafone -> Buchbare Optionen nachschauen. Wenn du nicht vermehrt in diesen genannten Ländern bist, ist es lohnenswert, den Zusatz zu kündigen und im Falle lieber Wochenpakete oder Ähnliche Angebote in Anspruch nehmen, da Surfen, Simsen und Telefonieren in den EU-Länder nun sowieso keine zusätzlichen Kosten mehr verursachen.
O2
Auf der O2 Website wird darauf hingewiesen, dass man nur dann automatisch von dem Wegfall der Roaming-Gebühren profitiert, wenn man sich bereits im regulierten EU-Roaming-Tarif befindet. In diesen kannst du laut Angabe des Anbieters über die App wechseln, oder mit „einer SMS mit dem Kennwort „ JA“ an die 65544“.
Für uns klingt das so, als ob sich die Roaming-Gebühren erst dann aufheben, wenn du in dem „regulierten EU-Roaming-Tarif“ bist. Wir finden, ein sehr nutzerunfreundliches und verwirrendes Vorgehen!
Auch hier greift die Fair Use Policy.
Telekom
Wenn du mit deinem Telekom-Tarif nicht ohnehin bereits zu Inlandspreisen im EU-Ausland surfst, wirst du laut der Telekom Website automatisch umgestellt.
Grundsätzlich musst du auch hier beachten, dass höhere Kosten bei Telefonaten und SMS von Deutschland ins EU-Ausland entstehen können!
Über weitere kleine allgemeine Stolpersteine berichten wir dir in den nächsten Kapiteln.
Congstar
Auch der Mobilfunkanbieter Congstar macht seinen Kunden die Umstellung leicht. Du musst als Congstar Kunde nichts weiter tun, um vom Wegfall der Roaming Gebühren im Juni 2017 zu profitieren.
Congstar kommt des Weiteren ohne Fair Use Policy aus – sie speichern deine Daten nicht, behalten sich dennoch das Recht auf einen Nachweis vor.

1&1
Der Anbieter verkündet derzeit auf seiner Startseite Folgendes: „Entscheiden Sie sich jetzt für eine 1&1 All-Net-Flat und profitieren Sie von der kostenlosen Auslands-Flat inklusive 1 GB/Monat Highspeed-Volumen zum surfen und telefonieren in der gesamten EU“. Wir finden es jedoch allenfalls fragwürdig, ob eine Beschränkung auf 1GB im Monat erlaubt ist.
Erst nach genauerem Suchen findet man eine etwas unscheinbare Informations-Seite , welche aufklärt, dass aber dem 15.6.2017 die Roaming-Gebühren entfallen und die Umstellung automatisch erfolgt.
Fair Use Policy – was ist das?
Die Fair Use Policy schützt eigentlich die Mobilfunkanbieter davor, dass ein Kunde seinen Vertrag nach dem Wegfall nun hauptsächlich im Ausland nutzt. Sprich Jemand, der in Deutschland lebt einen Vertrag aus einem anderen EU-Land holt, da dieser billiger ist oder Ähnliches.
Der Anbieter darf also einen Nachweis einfordern, mit dem der Nutzer belegen kann, dass sein Wohnort/Aufenthaltsort im Land des Anbieters ist. Als Nachweis gelten beispielsweise Studentenausweise, Personalausweise, Rentennachweise, etc.
Auch bei übermäßigem Verbrauch des Datenvolumens greift diese Fair Use Policy.
Außerdem ist der Anbieter berechtigt die Verkehrsdaten von Nutzern zu sammeln und diese bis zu vier Monaten zu speichern.
Du hast laut der EU-Verordnung das Recht auf vorübergehenden Reisen in der Union ein Datenvolumen zu verbrauchen, das dem doppelten Volumen bis zur Erreichung der Obergrenze des Inlandspreises des entsprechenden Abrechnungszeitraums entspricht.
Die kleinen Stolper-Steinchen für den Nutzer beim Wegfall der EU Roaming-Gebühren 2017
Stolperstein Nummer Eins: Die alten Roaming-Flats
Wenn du eine hinzugebuchte Option für eine Roaming-Flat hast, läuft diese inklusive Mehrkosten weiter, sobald auch nur ein Land inkludiert ist, welches nicht zu den EU-Ländern Plus Liechtenstein, Island und Norwegen zählt. Klassiker hierfür sind beispielsweise die Schweiz, Andorra oder Isle of man.
Wir empfehlen in diesem Fall, genau zu prüfen, welche der verbliebenen Zusatzoptionen du wirklich regelmäßig in Anspruch nimmst und ob sich das Extra dann noch rentiert. Die meisten Anbieter vergeben weiterhin Tages und Wochen Angebote, welche du zum Beispiel bei einem Schweiz-Urlaub kurzfristig und einmalig hinzubuchen kannst.
Stolperstein Nummer Zwei: unterwegs mit dem Flugzeug oder Schiff
Selbst wenn du innerhalb EU-Ländern mit dem Schiff oder Flugzeug reist, heißt das leider noch immer nicht, dass du zu Inlandspreisen Telefonieren, Surfen oder SMS Schreiben kannst. Hier lauert eine kostenintensive Falle!
Wenn du eine Schiffs- oder Flugreise planst, in der du nicht auf dein Handy zum Surfen, Telefonieren oder Simsen verzichten möchtest, les dir unseren Artikel dazu durch! Hier geben wir dir auch Tipps gegen die teuren Roaming-Gebühren in der Luft und zu Wasser: Roaming auf Schiffen und Flügen: Die wichtigen Besonderheiten auf Reisen
Fazit: Roaming-Gebühren 2017
Wir freuen uns riesig und begrüßen den Wegfall der Roaming-Gebühren 2017! Wir finden, lang überfällig, das in einer Union dem Nutzer ein Kommunizieren ohne Mehrkosten gewährt werden muss. Auch wirtschaftlich sollte die Kommunikation innerhalb der EU so einfacher ablaufen können und damit gestärkt werden. Nach jahrelangem Hin und Her nun endlich die Abschaffung der nervigen Zusatzkosten!
Dennoch sind die genauen Regelungen und Änderungen nicht leicht verständlich und klar. Es lauern trotzdem einige Fallen auf den Verbraucher, welche – wie leider viel zu häufig – von den Anbietern versteckt werden und keineswegs verbraucherfreundlich kommuniziert!
Wenn du deine Augen nach den 3 Stolpersteinen offen hältst, solltest du diesen Sommer jedoch im Urlaub von der Abschaffung der Roaming-Gebühren 2017 profitieren können!
Update: 08.08.17
Wie wir bereits bei Bekanntwerden der neuen EU Roaming-Regelung vermuteten, führt die Vorgehensweise des Telefonica-Unternehmens O2 zu einiger Verwirrung und Verärgerung innerhalb der Gesellschaft.
Zur Erinnerung: O2- Kunden können nur dann vom Wegfall der Roaming-Gebühren profitieren, wenn sie eine SMS mit „JA“ an die 65544 senden und so ihren Tarif aktiv wechseln.
Dieses Vorgehen widerspricht laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gängigem EU-Recht, weswegen dieser O2 abmahnte – erfolglos.
In einer Pressemitteilung des vzbv sagte Heiko Dunkel, Rechtsreferent beim vzbv: „Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten.“ Als Begründung gab er Folgendes an: „EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt.“
Ob die Klage Erfolg hat und O2 seine umstrittene Vorgehensweise künftig unterlassen muss, wird sich zeigen. Wir halten dich auf jeden Fall weiterhin auf dem Laufenden.
Update: 15.05.19
Seit dem 15.05. dürfen Telefonate aus dem Inland ins EU-Ausland die Kosten von 19 Cent pro Minute und 6 Cent pro SMS nicht überschreiten. Damit steuert die EU-Kommission einem Stolperstein der neuen EU Roaming-Verordnung entgegen, wonach zwar die Kosten für Telefonate aus dem EU-Ausland ins Inland zu tarifüblichen Konditionen möglich waren, Gespräche aus dem Inland ins Ausland jedoch hohe Kosten verursachen konnten. Das sollte nun ein Ende haben. Genauere Infos zu diesem für Verbraucher positiven Beschluss, bekommst du in unserem Artikel Die EU Roaming-Gebühren – eine Übersicht für deinen Durchblick!
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