Mit Beginn der Urlaubszeit erhalte ich wieder zahlreiche Anfragen von Mandanten, die nach einer Urlaubsreise eine Handy-Schockrechnung erhalten haben.
Diese Handy-Schockrechnung beträgt oftmals viele hundert Euro, manchmal geht sie sogar in die Tausende.
Die betroffenen Mobilfunkkunden sind zunächst ratlos, da sie sich die hohe Handyrechnung nicht erklären können. Entweder, weil sie bei ihrem Anbieter vor Antritt der Urlaubsreise eine spezielle Flatrate für das europäische Ausland abgeschlossen haben, oder weil sie sich durch den EU-Kostenschutz bei mobilen Datenverbindungen in Sicherheit fühlten.
Untersucht man die Schock-Handyrechnung genauer, so stellt sich schnell heraus, dass die enorm hohen Kosten durch eine mobile Internetnutzung per Smartphone auf einem Schiff oder einer Fähre verursacht wurden.
Frage ich dann gezielt bei meinen Mandanten nach, so haben sich diese zum in der Rechnung benannten Nutzungszeitpunkt tatsächlich auf einem Schiff befunden. Dabei kann es sich lediglich um eine Fähre handeln, die die griechischen Inseln verbindet, oder das spanische Festland mit Mallorca. Manche haben dagegen eine richtige Kreuzfahrt unternommen, die sie für einige Tage quer über das Mittelmeer führte.
Auf dem Kreuzfahrtschiff oder auf der Fähre haben diese Mobilfunkkunden ihr Handy ganz normal benutzt, da sie von einer Kostendeckelung durch die von ihnen abgeschlossene Flatrate oder den EU-Kostenschutz ausgingen. Auf mögliche erhöhte Kosten für die mobilen Datenverbindungen wurden sie nicht hingewiesen.
Handy-Schockrechnung: Flatrate gilt angeblich nicht auf einem Schiff
Leider besteht nach wie vor das Problem, dass viele Mobilfunkprovider die Nutzung einer Handyflatrate verweigern, wenn das Smartphone auf einem Schiff benutzt wurde. Die Anbieter argumentieren dann, dass es sich um internationale Gewässer handeln würde, der Nutzer sich somit außerhalb Europas befinde.
Eine EU-Urlaubsflatrate oder der EU-Kostenschutz würde damit angeblich nicht gelten. In dem Moment, in dem der Mobilfunkkunde ein Schiff oder eine Fähre betrete, würde sich dessen Handy in das schiffseigene Handynetz einloggen und anschließend die Verbindung über die schiffsinterne Satelittenverbindung aufbauen. Eine solche Verbindung sei laut den Mobilfunkanbietern mit erhöhten Kosten verbunden, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürften.
Provider muss über erhöhte Kosten informieren
In rechtlicher Hinsicht ist das nicht ganz korrekt. Ein Mobilfunkprovider darf seinem Kunden nicht wahllos und ohne Einverständnis völlig überhöhte Verbindungskosten in Rechnung stellen. Befindet sich der Kunde an einem Platz, der zwar innerhalb Europas liegt (das gilt auch für Schiffe die auf dem Mittelmeer fahren), greifen aber die zuvor vereinbarten Verbindungsentgelte nicht, so muss der Kunde unbedingt vorab gewarnt werden.
Das geschieht am einfachsten per SMS, in der der Provider über die nun geltenden erhöhten Tarife informiert. Findet eine solche Information nicht statt, so wurden die überteuerten Schiffstarife nicht wirksam in den Mobilfunkvertrag miteinbezogen, so dass diese für den Kunden keine Anwendung erfahren. Der Provider darf dann lediglich die mit dem Kunden vereinbarten niedrigeren Verbindungstarife abrechnen.
Zudem hat die EU speziell für solche Fälle einen Kostenschutz verordnet, damit der Mobilfunkkunde wirksam vor völlig überhöhten Schockrechnungen geschützt ist. Dieser EU-Kostenschutz bedeutet, dass für mobile Roaming-Datenverbindungen per Smartphone innerhalb der EU maximal 59,50 EUR verlangt werden dürfen.
Ist diese Grenze überschritten, so muss der Provider aktiv darauf hinweisen, dass der Kostenschutz greift. Anschließend erhält der Kunde das Wahlrecht, diesen entweder bestehen zu lassen, oder ihn aktiv aufzuheben. Erst nach einem solchen Hinweis darf der Provider weitere Kosten für mobile Datenverbindungen abrechnen.
Dieser EU-Kostenschutz greift auch auf einem Schiff, da er für diesen Bereich nicht ausgenommen wurde. Das gesetzgeberische Ziel der Vermeidung von unberechtigten Handy-Schockrechnungen würde nicht greifen, wenn bestimmte Bereiche in der EU davon ausgenommen wären. Das Ziel des EU-Kostenschutzes ist es ja schließlich, den Kunden vor ungewollt hohen Handyrechnungen zu schützen.
Handy-Schockrechnung: Mobilfunkanbieter haben Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden
Unabhängig davon wäre eine Handyrechnung von vielen hundert oder sogar tausende Euro auch aus dem Grund rechtswidrig, da der Mobilfunkanbieter seine Schutzverpflichtung außer Acht gelassen hätte. Immer dann, wenn der Provider feststellt, dass sein Kunde vermutlich versehentlich in eine Kostenfalle geraten ist, muss er aktiv eingreifen. Ein solcher Vorgang nennt sich „Kappung“, und bedeutet, dass der Anbieter bei Feststellung ungewöhnlich hoher Verbindungskosten eine Sperrung vornehmen muss. Anhand der technischen Überwachung der momentan laufenden Telefon- und Datenverbindungen ist der Mobilfunkprovider jederzeit sekundengenau dazu in der Lage, in einem solchen Fall schützend einzugreifen.
Was tun, wenn die Handyrechnung viel zu hoch ausgefallen ist?
Hast du nach einer Urlaubsreise auf einem Schiff oder einer Fähre eine sehr hohe Handyrechnung erhalten, so solltest du unbedingt schriftlich Widerspruch bei deinem Anbieter einlegen. Teile mit, dass du dich während des Abrechnungszeitraums im Urlaub befunden hast, und dass du nichts über die dort geltenden erhöhten Verbindungskosten wissen konntest. Frage deinen Provider, warum er dich nicht per SMS gewarnt hat, und bitte ihn um Einhaltung des EU-Kostenschutzes.
Handelt es sich um einen seriösen Mobilfunkanbieter, so sollte dieser nach Erhalt deines schriftlichen Widerspruchs eine Rechnungsüberprüfung und anschließend eine Rechnungskorrektur vornehmen. Wurde der erhöhte Rechnungsbetrag bereits von deinem Konto abgebucht, so lass ihn direkt über deine Bank zurückbuchen. Hierzu hast du acht Wochen ab Abbuchung Zeit. Anschließend überweist du dem Provider lediglich den berechtigten Rechnungsanteil, ohne die teuren Verbindungskosten vom Schiff oder der Fähre.
Dann wartest du ab, wie Dein Anbieter reagiert. Verweigert er eine Rechnungskorrektur, so hast du sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Falschabrechnung. Das musst du nicht hinnehmen und kannst zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln.
Ausführliche Informationen rund um die überhöhte und fehlerhafte Handyrechnung findest du im Ratgeber „Die fehlerhafte Handyrechnung“ der Kanzlei Hollweck.