Kündigung abgelehnt: Telefónica und Vodafone erfolgreich abgemahnt

In letzter Zeit häuften sich Beschwerden einiger Telefónica- und Vodafone-Kunden, deren Kündigung abgelehnt worden war. Nun haben Verbraucherschützer die Telekommunikationsriesen erfolgreich abgemahnt.

Kündigung abgelehnt wegen Problemen mit der Rufnummerportierung: Dieses Szenario dürfte einigen Teleónica- und Vodafone-Kunden bekannt vorkommen, denn die Kommunikationsanbieter wollten die Vertragskündigungen ihrer Kunden nicht anerkennen, sobald Probleme mit der Rufnummerportierung auftraten oder der Vorgang storniert wurde, berichtet caschys Blog. Doch damit ist jetzt Schluss! Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mahnte beide Unternehmen erfolgreich ab.

Kündigung abgelehnt: Ist das rechtens?

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Vodafone hatte seine Kunden mit folgenden Worten darüber informiert, dass deren Kündigung storniert wurde: „Sie haben die Portierung Ihrer Rufnummer storniert. Ihr Kündigungsauftrag mit Rufnummern-Mitnahme gilt deshalb nicht mehr. Ihr Vertrag mit uns läuft weiter. Bitte beachten Sie: Stornieren Sie Ihren Portierungsauftrag bei Ihrem neuen Anbieter, gilt das als Rücknahme Ihrer Kündigung.“ Das berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Das Schreiben ging an all jene, die ihren Portierungsauftrag zurückgezogen hatten oder bei denen es Probleme mit dem Portierungsvorgang gab. Telefónica-Kunden erlebten ein ähnliches Vorgehen.

Doch der in obigem Schreiben suggerierte Zusammenhang besteht laut Gesetz gar nicht. Portierung und Kündigung sind rechtlich unabhängig.

Telekommunikationsanbieter dürfen die Vertragskündigungen ihrer Kunden bei Problemen mit der Rufnummerportierung also nicht ablehnen, so geht es aus der aktuellen Pressemitteilung der Marktwächter Schleswig-Holstein hervor. Wenn ein Anbieter etwas anderes darlegt, ist dies Irreführung. Eine Ablehnung der Kündigung aufgrund von stornierten oder mangelhaften Portierungsaufträgen ist demnach nicht rechtens.

Erfolgreiche Abmahnung: Telekommunikationskonzerne lenken ein

Aus diesem Grund haben Verbraucherschützer die beiden Telekommunikationsunternehmen abgemahnt – mit Erfolg. Sowohl Telefónica als auch Vodafone zeigten sich einsichtig und gaben eine Unterlassungserklärung ab, statt weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Zukünftig sollten Beschwerden wütender Kunden über stornierte Kündigungen demnach der Vergangenheit angehören.

Wurde auch deine Kündigung abgelehnt und der Vertrag somit ungewollt verlängert, wende dich am besten an deine örtliche Verbraucherzentrale und bitte um Hilfe.

Ist deine Kündigung fristgerecht bei Vodafone oder Telefónica eingegangen und wurde diese nur aufgrund eines fehlerhaften Portierungsauftrags storniert, solltest du problemlos aus deinem Vertrag rauskommen, da dieser rechtswidrig verlängert wurde.

Möchtest du wissen, wie du deinen Vertrag bei O2 oder Vodafone kündigen kannst? In unseren Artikeln Vodafone Mobilfunk kündigen und O2 Handyvertrag kündigen findest du nützliche Infos für eine einfache Kündigung.