Erneuter Mobilfunknetzausfall: Ein Grund für dein O2 Sonderkündigungsrecht?

Das Mobilfunknetz von O2 ist offenbar in mehreren Ballungsgebieten Deutschlands gestört – und das nicht zum ersten Mal. Wir erklären dir, wann das O2 Sonderkündigungsrecht greift und wie du aus deinem Vertrag rauskommst.

Schon Ende letzten Jahres beschwerten sich zahlreiche Kunden über Netzausfälle und eine unerreichbare Kundenhotline bei einem der größten deutschen Mobilfunkanbieter O2. Mehr hierzu liest du in unserem Beitrag Überfordert, überlastet, nicht erreichbar – der Kundenservice von O2. Du hast genug und willst raus aus deinem Vertrag? Hier erfährst du, wann du vom O2 Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.

Große Netzstörung bei O2

Wie Golem.de berichtet, ist der Mobilfunkanbieter Telefónica von einer großflächigen deutschlandweiten Netzstörung betroffen. Insbesondere in den Ballungsgebieten Berlin, Hamburg, Frankfurt, München, Stuttgart und Mannheim melden zahlreiche verärgerte Nutzer Störungen im Mobilfunknetz. Und das nicht zum ersten Mal. Schon Ende letzten Jahres hatte der Mobilfunkriese mit Netzproblemen zu kämpfen.

Ein Leser der Website Golem.de beschreibt sein Problem folgendermaßen: „Seit gestern Mittag gibt es eine Störung im O2-Netz. Mein Gegenüber kann mich nicht hören. Das ist praktisch ein Totalausfall.“

Und auch du bist von der Netzstörung betroffen? Dann mach Schluss mit O2. Wir zeigen dir, wann du das O2 Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kannst.

Mobilfunknetzausfall: Grund für das O2 Sonderkündigungsrecht

Grundsätzlich gilt: Deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen, kannst du immer dann, wenn der Mobilfunkanbieter die von dir gewohnten Leistungen nicht mehr erbringen kann.

Anbieter müssen nun Störungen innerhalb von 24 Stunden beheben. Sollte es zu einem längeren Netzausfall von mindestens drei Tagen nach Meldung kommen, hast du Anspruch auf Entschädigung. Hier sieht die Regelung fünf Euro oder zehn Prozent des monatlichen Tarifs vor. Ab dem fünften Tag kannst du bis zu zehn Euro bzw. 20 Prozent des Tarifes als Entschädigung verlangen.

Nur wegen einmalig schlechtem Netz kannst du deinen Mobilfunkvertrag nicht außerhalb der Frist kündigen. Brechen die Gespräche nicht dauerhaft ab oder hast du nur an bestimmten Orten kein Netz, ist dies kein Grund für das O2 Sonderkündigungsrecht.

Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Hast du bei Vertragsschluss ausdrücklich mit O2 vereinbart, dass dir an einem bestimmten Ort gutes Netz garantiert wird, dies allerdings nicht der Fall ist, kannst du deinen Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.

Du willst mehr über Sonderkündigungsrechte bei Handyverträgen erfahren? In unserem Artikel Handyvertrag vorzeitig kündigen – nur mit guten Gründen findest du weitere Informationen dazu.

O2 Sonderkündigungsrecht: Das richtige Vorgehen

Du bist zunächst verpflichtet O2 eine Frist von mindestens drei Monaten zu setzen, in der der Mobilfunkanbieter die Chance hat, die Netzprobleme zu beseitigen. Tut er dies nicht innerhalb der genannten Frist, wird deine außerordentliche Kündigung wirksam.

Du solltest deine Kündigung stets schriftlich verschicken. Also per Brief, Fax oder E-Mail.

Wir empfehlen den Versand per Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung zu erhalten. Am besten du versendest deine Kündigung auf beiden Wegen. So kannst du sicher sein, dass O2 diese erhält.

Deine Kündigung richtest du an die im Folgenden genannte Adresse:

Kein O2 Sonderkündigungsrecht? Vertrag ordentlich kündigen

Deine Netzprobleme sind nicht dauerhaft oder lediglich örtlich begrenzt, weswegen du das O2 Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen kannst? Dann kündige deinen Handyvertrag ordentlich zu den in deinen Vertragsunterlagen angegeben Kündigungsbedingungen.

Alle weiteren Informationen für deine O2 Mobilfunk-Kündigung haben wir in unserem Artikel O2 Kündigung – der aboalarm Check für dich zusammengefasst.

Für eine ordentliche O2 Kündigung kannst du selbstverständlich unser vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben verwenden. Für außerordentliche Kündigungen ist dies leider nicht möglich.

Du willst weitere Informationen rund um O2? Dann wirf einen Blick in unsere Artikel:

O2 verkauft Nutzerdaten im großen Stil – so wehrst du dich
O2-Netz: Wohin wechseln unzufriedene Kunden
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