Nach der Abschaffung der EU Roaming-Gebühren im Sommer 2017, folgte auch die Deckelung der Anrufkosten ins EU-Ausland. Hier erfährst du alles Wichtige!
Roam like at home: Seit mittlerweile fast zwei Jahren kannst du auch im EU-Ausland zum nationalen Tarif surfen, telefonieren oder Nachrichten verschicken. Einziger Haken bisher: Telefonate waren lediglich aus dem EU-Ausland nach Deutschland kostengünstig möglich. Wolltest du umgekehrt aus Deutschland ein Gespräch ins EU-Ausland führen, musstest du mit hohen Kosten rechnen. Die seit geltende Regelung setzt Obergrenzen für genau diese Kosten. Erfahre hier alles, was du wissen musst. Zudem liefern wir dir einen Überblick über die wichtigsten Etappen im Prozess um den Beschluss der EU-Roaming-Verordnung.
EU deckelt Kosten für Anrufe ins Ausland
Bereits vor zwei Jahren wurden die EU Roaming-Gebühren für Telefonate aus EU-Ländern ins Inland abgeschafft. Seit dem 15. Juni 2017 kannst du somit aus allen EU-Mitgliedsstaaten zu Inlandspreisen telefonieren. Etwas anderes galt jedoch bisher, wenn du aus Deutschland Telefonate ins EU-Ausland führen wolltest. Hier lag es im Ermessen deines jeweiligen Anbieters, wie viel Geld du pro Minute zu zahlen hattest.
Damit ist jetzt endlich Schluss. Zwar gelten unter Umständen nach wie vor höhere Gebühren für Telefonate ins EU-Ausland, als für Gespräche innerhalb Deutschlands, jedoch dürfen die Kosten 19 Cent pro Minute und 6 Cent pro SMS nicht mehr überschritten werden!
Die Kostendeckung gilt übrigens sowohl für Gespräche per Handy, als auch per Festnetztelefon.
Zur Erinnerung: Das besagt die EU-Roaming-Verordnung von 2017
Bereits seit dem 15. Juni 2017 kannst du Dank der EU-Roaming-Verordnung auch im EU-Ausland zu Inlandspreisen surfen, telefonieren und SMS schreiben. Die Regelung gilt für alle, die beispielsweise in Deutschland wohnen und in die EU reisen, um Urlaub zu machen oder zu arbeiten. Welche Länder zur EU gehören und wo die Verordnung darüberhinaus gilt, erklären wir dir in unserem Artikel Roaming-Gebühren in der EU: In diesen Ländern gilt die Abschaffung. Solange du mehr Zeit zu Hause in deinem EU-Staat verbringst und dein mobiles Endgerät mehr im nationalen Netz verwendest, kannst du von der EU-Roaming-Verordnung profitieren, erklärt die Verbraucherzentrale. Alle weiteren Infos zur Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren kannst du in unserem Artikel Neuregelung: EU Roaming-Gebühren 2017 nachlesen.
So gut die Verordnung auch sein mag, sie enthält dennoch Einschränkungen, die du beachten solltest:
- Beispielsweise ist es Anbietern erlaubt, Tarife in ihr Programm aufzunehmen, die gar kein Roaming im Ausland erlauben oder lediglich begrenzte Kapazitäten einräumen, so golem.de. Hier solltest du vor Vertragsschluss dringend einen Blick in die AGB werfen.
- Zudem sieht die Roaming-Verordnung eine sogenannte Fair-Use-Grenze vor. Diese soll vor Missbrauch schützen. Bemerkt dein Anbieter, dass du deine SIM-Karte überwiegend im Ausland nutzt, musst du eventuell einen Aufschlag zahlen. Über die Höhe dieses Aufschlags ist bisher noch nichts bekannt, berichtet rp-online.
- Für Schiffe oder Flugzeuge gilt die neue Verordnung nicht. Hier können beim Telefonieren oder Surfen auch innerhalb der EU hohe Kosten entstehen.
- Außerhalb der EU gilt die neue Verordnung ebenfalls nicht. Befindest du dich beispielsweise in der Nähe der Schweizer Grenze, solltest du aufpassen, dass sich dein Telefon nicht unbemerkt im Schweizer Netz einwählt, denn das kann teuer werden!
Die Historie der EU Roaming-Gebühren
Mit der Abschaffung der EU Roaming-Gebühren und der erfolgten Deckelung der Telefonpreise, hat die EU einen wichtigen Schritt in Sachen Verbraucherrecht getan. Bis die Verordnung letztendlich in dieser Form umgesetzt wurde, verging jedoch viel Zeit. Viele Pläne und Daten wurden bereits von der EU-Kommission veröffentlicht, nur um dann später verworfen oder abgeändert zu werden. Wir haben immer wieder darüber berichtet und liefern dir nun eine Übersicht zu den Entwicklungen der EU Roaming-Gebühren – angefangen im Jahr 2013.
Unsere Reise durch die Historie der EU Roaming-Gebühren startet 2013. Hier sanken die Roamingpreise erstmals im Juli. Ein Beispiel dafür sind Auslandspakete, die du zum laufenden Vertrag für einen Aufpreis dazu buchen kannst. Diese sind jedoch (insbesondere in Nicht-EU-Ländern), je nach Aufenthaltsdauer und Handynutzung auch heute noch sinnvoll.
Im Jahr 2013 war die Abschaffung, ja sogar die Senkung, welche die EU-Kommission zwar immer wieder betonte, noch sehr ungewiss. Die Kommission ließ uns Außenstehende nicht mit in die Karten schauen.
Was also nun? Zumindest der Branchenverband Bitkom sah die Pläne kritisch. Man vermutete, dass die Senkungen einen Anstieg der Mobilfunkpreise im Inland zur Folge hätten. Die EU-Kommission betonte hingegen, dass sie die Gebühren nicht verbieten wolle. Im September 2013 dann der nächste Schritt: Die EU erlaubte, dass du während eines Auslandsaufenthaltes zu einem ausländischen Anbieter wechseln darfst und dieser den vorübergehenden Wechsel durchführen muss.

Im Jahr 2014 sanken die EU Roaming-Gebühren erneut. Doch nur ein Jahr später wurden von der EU-Kommission ein weiteres Mal Planänderungen angekündigt, womöglich, weil das vorläufige Ziel, die Abschaffung der Gebühren bis 2016, offensichtlich nicht mehr zu schaffen war. Im Jahr 2016 fielen die Kosten jedoch zur Freude vieler Verbraucher kontinuierlich weiter.
Im September 2016 wurde beschlossen, die Roaming-Gebühren innerhalb der EU nun doch nicht gänzlich wegfallen zu lassen, sondern eine 90-Tage-Regelung einzuführen. Der Plan war, den Verbraucher für 90 Tage im Jahr von Roaming-Gebühren zu befreien. Laut FAZ decke dies den Betrag eines jeden Privat – oder Geschäftsreisenden. Grenzpendler seien aber ausgenommen gewesen, für sie hätte der Wegfall der Roaming-Gebühren gegolten.
Doch auch dieser Entwurf hielt nicht einmal eine Woche. Da Verbraucherschützer große Kritik an der geplanten Regelung äußerten, beschloss die EU-Kommission diese wieder zurückzuziehen. Nun sollten die Roaming-Gebühren doch gänzlich abgeschafft und eine kostenfreie Handynutzung im Ausland möglich werden. Allerdings gibt es derzeit sehr unterschiedliche Telekommunikationspreise innerhalb der EU. Aus diesem Grund sollten Telekommunikationsdienste einschreiten dürfen, wenn Nutzer in ihrem Heimatland dauerhaft auf günstiges Roaming aus dem Ausland zurückgreifen.
Am 15. Juni 2017 gab es schließlich erfreuliche Nachrichten für alle Verbraucher: Die EU Roaming-Gebühren wurden nun gänzlich abgeschafft.
Das bedeutet Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben
innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen zu Inlandspreisen.
Ungefähr zwei Jahre nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren folgten am 15. Mai 2019 mit der Umsetzung der Deckung aller Telefonkosten für Anrufe ins EU-Ausland weitere positive Neuerungen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.