Manche Mobilfunkanbieter fordern, dass die Sim-Karte nach der Kündigung zurückgeschickt wird. Lies hier, ob das rechtlich ok ist.
Die meisten Mobilfunkanbieter fordern die Sim-Karte nach einer Kündigung nicht zurück. Doch es gibt auch Ausnahmen: Vereinzelt fordert der Anbieter sogar eine Gebühr, falls du die Sim-Karte nicht rechtzeitig an ihn zurückschickst.
Wer verlangt die Sim-Karte nach der Kündigung zurück?
In der Regel sind es kleinere Mobilfunkanbieter, welche die Sim-Karte nach der Kündigung von ihren Kunden zurückfordern. Bei den großen Anbietern, wie Vodafone oder O2, findet sich eine derartige Klausel in den AGB nicht wieder.
Congstar und Yourfone beispielsweise stellen es dir in ihren AGB frei, ob du die Sim-Karte zurückschickst, nachdem du gekündigt hast.
In den AGB von blau.de und Simyo wird festgehalten, dass die Karte Eigentum des Mobilfunkanbieters bleibt und nach Ende der Vertragslaufzeit an das Unternehmen zurückgegeben werden muss. Von einer Gebühr, falls du die Sim-Karte nicht zurückschickst, ist in den jeweiligen AGB jedoch nicht die Rede. Auf Nachfrage bei blau.de wurde uns mitgeteilt, dass es nicht erforderlich sei, die Sim-Karte zurückzuschicken. Es würden dann auch keine Kosten entstehen.
Talkline hingegen geht einen Schritt weiter: In den AGB wird nicht nur die Sim-Karte zurückverlangt, sondern auch noch ein Pfand für die Karte erhoben. Wenn du die Sim-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurückschickst, wird das Pfand fällig. Die Höhe des Betrages hängt davon ab, welche Preisliste zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses gültig war. Seit 15.08.2014 erhebt Talkline beispielsweise ein Sim-Karten Pfand in Höhe von 9,97 Euro.
Ist diese Forderung rechtens?
Das Landgericht Kiel hat ein Urteil gefällt, demzufolge es nicht rechtens ist, ein Pfand für Sim-Karten zu erheben. Und damit steht es nicht allein: Auch das Oberlandgericht Schleswig erließ am 03.07.2012 ein Urteil, das besagt, dass eine gebrauchte Sim-Karte wirtschaftlich völlig wertlos sei. Ein pauschalierter Schadensersatz sei ebenfalls unwirksam: Der Kunde hat nicht die Möglichkeit zu beweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist als die geforderte Summe. Deshalb betont Talkline in seinen AGB, dass du den Betrag im Nachhinein erstattet bekommst, falls du die Sim-Karte erst später zurückschickst – dadurch soll die Forderung rechtssicher werden. Fest steht zumindest: Das Zurückschicken der Karten kann von den Unternehmen verlangt werden, die Erhebung eines Pfandes jedoch ist nicht wirksam.
Sim-Karte zurückschicken: Auf was solltest du achten?
Wenn du dir nicht sicher bist, wie die Rücksendung bei deinem Mobilfunkanbieter geregelt wird, solltest du das unbedingt in deinem Vertrag nachlesen, rät die Verbraucherzentrale laut n24.de. Außerdem sei es wichtig, bei Vertragsende die letzten Rechnungen darauf zu überprüfen, ob Pfandgebühren erhoben wurden. Wenn das bei dir der Fall sein sollte, wende dich am besten zunächst an deinen Mobilfunkanbieter und berufe dich auf die Urteile. Erfahrungen Betroffener auf mydealz.de haben gezeigt, dass der Anbieter in diesen Fällen teilweise von seinen Forderungen abrückt. Falls dein Mobilfunkanbieter dennoch auf die Zahlung eines Pfandes besteht, empfehlen wir dir, dich umgehend an deine Verbraucherzentrale zu wenden.
Wenn du bei Talkline bist, ist es das Beste, nach einer Kündigung die Sim-Karte schnellstmöglich zurückzuschicken. Wir raten dir, sie im Beisein eines Zeugen zusammen mit einem Brief, der erwähnt, dass ein Zeuge anwesend ist, in einem Umschlag zu verpacken. Den solltest du dann per Einschreiben mit Rückschein an deinen Mobilfunkanbieter senden. Die Empfangsbestätigung, die du anschließend von der Post bekommst, solltest du gut aufbewahren – Dadurch hast du im Streitfall einen Nachweis, dass der Brief tatsächlich angekommen ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.