Du bist mit deinem Telekom Vertrag unzufrieden und würdest diesen am liebsten sofort beenden? Wir erklären dir, für welche Fälle die Telekom Sonderkündigung gilt und was du dabei beachten musst.
Verträge mit Vertragslaufzeit kannst du meist nur aus einem wichtigen Grund vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Beispielsweise wenn bestimmte Umstände es dir erschweren, deinen Vertrag fortzusetzen. In einigen Fällen besitzt du jedoch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Hast du den Vertrag vor weniger als 14 Tagen abgeschlossen, kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die du online oder telefonisch geschlossen hast. Mehr dazu erfährst du in unserem Blogbeitrag zum Widerruf deines Telekom-Handyvertrags.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung der Telekom
Die häufigste Ursache für die Sonderkündigung ist eine Preiserhöhung. Erhöht die Telekom während der Mindestlaufzeit die Preise ohne die Vertragsleistungen zu verbessern, kannst du außerordentlich kündigen. Du kannst deine Sonderkündigung innerhalb von drei Monaten einreichen, nachdem du die Info zur Preiserhöhung erhalten hast.
Wenn dein Vertrag schon älter ist, solltest du dir die Preiserhöhung nicht gefallen lassen. Alte Verträge sind oft überteuert und bieten dabei nicht die beste Leistung. Du solltest dich deshalb regelmäßig über deine Alternativen informieren. Nach der Mindestlaufzeit werden die Preise häufig automatisch teurer.
Nutze im Fall einer Preiserhöhung der Telekom unsere Vorlage für deine Sonderkündigung.
Kündigungsgründe mit Fristsetzung
In einigen Fällen musst du vor der außerordentlich Kündigung eine bestimmte Frist setzen. Dies ist vor allem bei Störungen und Fehlern der Fall.
In der Regel ist eine Frist von
zwei bis drei Wochen angemessen. Fordere zunächst die Telekom auf, das Problem innerhalb der Frist zu beheben. Teile der Telekom ebenfalls mit, dass du den Vertrag außerordentlich kündigen wirst, sollte das Problem nicht innerhalb dieser Zeit behoben sein.
Telekom Handyvertrag vorzeitig beenden
Neben einer Preiserhöhung sind die Gründe für eine Sonderkündigung deines Handyvertrags bei der Telekom vielfältig. Grundsätzlich kannst du deinen Vertrag dann vorzeitig kündigen, wenn Störungen oder Probleme auftreten.
Bei folgenden Gründen solltest du der Telekom vor der Kündigung eine Frist setzen:
- Fehlgeschlagene Portierung: Hat die Rufnummernmitnahme nicht funktioniert, setze der Telekom zunächst eine Frist – ansonsten kannst du kündigen. Für Unterbrechungen kannst du eine Entschädigung verlangen.
- Häufige Verbindungsstörungen: Dauerhafte Probleme beim Empfang und Versand von Nachrichten oder Verbindungsabbrüche beim Telefonieren und im Internet begründen ebenfalls eine Kündigung. Auch hier solltest du vorher eine Frist setzen.
- Unberechtigte Anschlusssperrung: Sperrt die Telekom deinen Vertrag ohne Genehmigung, besitzt du ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Setze aber vorher eine Frist.
- Abrechnung an Drittanbieter: Sind unbekannte und nie genutzte Anbieter auf deiner Handyrechnung aufgelistet, ist das nicht akzeptabel. Melde dies der Telekom und kündige deinen Vertrag, wenn das Problem nicht gelöst wird.
- Fehlerhafte Mobilfunkrechnung: Rechnet die Telekom eine falsche Grundgebühr, einen falschen Vertrag oder andere falsche Rechnungsposten ab, darfst du nach einer Fristsetzung ebenfalls außerordentlich kündigen.
- Defektes Handy: Sollte die Reparatur eines defekten Handys aus einem kombinierten Mobilfunk- und Handyvertrag auch nach Fristsetzung nicht erfolgen, kündige deinen Vertrag.
Die Telekommunikationsnovelle bringt weitere Verbesserungen für Festznetz-, Internet- und Mobilfunkverträge. Weitere Infos findest du in unserem Blogpost zum neuen Telekommunikationsgesetz.
Sonderkündigung bei Telekom Internet- und Telefonvertrag
Auch einen Internet- und Telefonvertrag bei der Telekom kannst du vorzeitig beenden, wenn es die Umstände erlauben. Hier solltest du ebenfalls eine ausreichende Frist setzen, bevor du die Sonderkündigung einreichst:
- Anschluss wird nicht geschaltet: Versäumt es die Telekom, deinen Internet- und Telefonanschluss freizuschalten, musst du nicht ewig warten. Setze eine Frist von zwei bis drei Wochen und kündige, sollte weiterhin nichts passieren.
- DSL-Geschwindigkeit zu langsam: Ist die Geschwindigkeit langsamer als vertraglich vereinbart, kannst du außerordentlich kündigen. Auch hier solltest du vorher eine Frist abwarten.
- Störungen der Telefon- und Internetverbindung: Kannst du aufgrund dauerhafter Störungen weder telefonieren noch das Internet nutzen, kannst du außerordentlich kündigen. Fordere zunächst jedoch die Telekom auf, das Problem zu beheben.
- Fehlerhafte Festnetzrechnung: Findest du fehlerhafte Posten auf deiner Rechnung widerrufe diese. Sieht die Telekom den Fehler nicht ein, kannst du kündigen.
- Ausfall des Technikertermins: Erscheint der Techniker nicht zu einem vereinbarten Termin, musst du der Telekom einen weiteren Termin gewähren. Taucht der Techniker wieder nicht auf, kannst du die Kündigung aussprechen.
- Defekter Router: Ist der von der Telekom gestellte Router defekt, schicke diesen zunächst ein. Erhältst du nach einer bestimmten Frist kein repariertes Gerät, darfst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
- Kündigung bei Umzug: Kann die Telekom die vertraglich festgelegten Leistungen an deinem neuen Wohnort nicht erbringen, kannst du die Kündigung aussprechen. Achte dabei auf eine Frist von dre Monaten.
Kündigungsgründe ohne Fristsetzung
Bei Ereignissen wie einer AGB-Änderung, einem Umzug oder dem Tod des Vertragsinhabers ist keine Fristsetzung nötig. Hier kannst du deinen Telekom Handy-, Festnetz- oder Internetvertrag vorzeitig beenden:
- AGB-Änderung oder Preiserhöhung: Ändert die Telekom ihre AGB zu deinem Nachteil oder erhöht die Preise, ermöglicht dir auch das eine vorzeitige Kündigung. Innerhalb von drei Monaten musst du diese einreichen.
- Abbuchungen trotz widerrufener Einzugsberechtigung: Eine Abbuchung vom Konto trotz widerrufener Einzugsermächtigung ist eine Straftat und rechtfertigt die sofortige Kündigung.
- Telekom möchte oder kann das Problem nicht beheben: Wenn die Telekom ein Problem nicht beheben kann oder will, kannst du sofort kündigen.
- Beleidigungen: Beschimpfungen durch den Kundendienst rechtfertigen eine sofortige Kündigung.
- Umzug: Bei einem Umzug hast du zwar nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Kann die Telekom dieselbe Leistung am neuen Wohnort jedoch nicht erbringen, kannst du außerordentlich kündigen.
- Tod des Vertragspartners: Stirbt der Vertragspartner, besitzt du als Erbe ein Sonderkündigungsrecht. Sende dafür die Sterbeurkunde zusammen mit der Kündigung an die Telekom.
Tipps für die Formulierung der Telekom Sonderkündigung
Deine Sonderkündigung sollte gut formuliert sein, damit sie möglichst problemlos anerkannt wird:
- Erwähne den Begriff Sonderkündigung im Betreff
- Füge zum Betreff am besten den Sonderkündigungsgrund hinzu
- Mach im Kündigungsschreiben genauere Angaben zum Sonderkündigungsgrund
Verschicke deine außerordentliche Kündigung anschließend unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über ihren Eingang zu erhalten. Alternativ kannst du unseren Kündigungsservice für eine Sonderkündigung bei Preiserhöhung nutzen, um deine Kündigung an die Telekom zu verschicken.
Adressen für die Telekom Sonderkündigung
Telekom Internet und Telefon:
Telekom Handyvertrag:
Sonderkündigung leicht gemacht mit aboalarm
Hast du genug von teuren Preisen? Dann kündige deinen Vertrag ganz einfach und innerhalb von 2 Minuten mit aboalarm:
- Nutze unsere anwaltlich geprüften Kündigungsvorlagen für deine Sonderkündigung Preiserhöhung Handyvertrag oder Preiserhöhung Internet und Festnetz
- Ergänze die Vorlage mit deinen Daten
- Versende deine Kündigung direkt online an die Telekom
Du bist nicht zufrieden mit dem Preis oder der Leistung deines Vertrags, willst deinen Anbieter aber nicht wechseln? Da jeder Anbieter und somit auch die Telekom ihre Kunden nicht verlieren möchte, kannst du durch Rückholangebote oftmals einiges sparen. Reiche auch hier die Kündigung ein, die Telekom wird anschließend auf dich mit neuen Angeboten zukommen.
Kein Sonderkündigungsrecht Telekom? Das kannst du tun
Bei dir liegt keine der genannten Voraussetzungen für eine Telekom Sonderkündigung vor? Du deinen Vertrag widerrufen, wenn der Vertragschluss nicht länger als 14 Tage her ist. Andernfalls bleibt dir leider nur noch eine ordentliche Kündigung zum Laufzeitende. Wie du dabei vorgehst, kannst du in unseren Blogartikeln zur Kündigung deines Telekom Internet- und Festnetzvertrags sowie deines Telekom Mobilfunkvertrags nachlesen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.