Talkline macht es seinen Kunden nicht gerade einfach, zu kündigen. Erfahre hier, was du beachten musst und wie du in wenigen Minuten Talkline kündigen kannst.
Talkline ist eine Marke der Mobilcom-Debitel GmbH, die Mobilfunkdienstleistungen von O2, Vodafone, Telekom oder E-Plus anbietet. Unabhängig davon, welches Netz du über Talkline hast, werden alle Tarif- sowie Geschäftsbedingungen von Talkline bestimmt. Zum Beispiel gilt für die Kündigung nur: per Brief oder Fax. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zulässig.
Talkline kündigen: Laufzeiten und Kündigungsfristen beachten
Talkline bietet drei Vertragsmodelle mit unterschiedlichen Laufzeiten und davon abhängigen Kündigungsfristen an.
Laufzet,
Monate | Verlängerung,
Monate | Kündigungsfrist,
Monate |
24 | 12 | 3 |
12 | 3 | 1 |
1 | 1 | 1 |
Wenn du deinen Vertrag mit Talkline nicht rechtzeitig kündigst, verlängert er sich automatisch um einen bis zwölf Monate. Nutze unseren Erinnerungsservice, um deine Kündigungsfrist nicht zu versäumen!
Talkline kündigen: Per Brief oder Fax
Die Kündigung soll per Post oder per Fax erfolgen: Es wird keine Kündigung per E-Mail akzeptiert. Wenn du dich für den Postweg entscheidest, plane zwei bis drei Tage ein. Wir empfehlen eine Kündigung
per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, denn so hast du einen Nachweis der rechtzeitigen Kündigung. Die Talkline-Adresse lautet:
Mit unserem Service geht’s wesentlich schneller: Fülle das vorgefertigte Talkline-Kündigungsschreiben aus und sende es an Talkline. Als Zugangsnachweis erhältst du das Fax-Sendeprotokoll per E-Mail.
Talkline kündigen: SIM-Karte darf nicht behalten werden
Unter der Ziffer 7.1 der Talkline-AGB steht Folgendes: „Die überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum der Talkline. Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste“. Um ca. 10 Euro Pfand nicht zahlen zu müssen, musst du die SIM-Karte innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung an die oben genannte Talkline-Adresse senden.
SIM-Karten-Pfand: Hintergrund
Die SIM-Karten-Klausel war nicht immer so formuliert, wie aktuell. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Mobilcom wegen dieser Klausel geklagt. Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts wurde die Talkline-AGB angepasst: „Pfandgebühr“ wurde zu „Pfand“ geändert. Das Urteil besagt: Es dürfen keine Gebühren erhoben werden, wenn keine entsprechende Leistungen erbracht wurden. Das heißt, wenn du etwas nicht nutzen kannst, musst du dafür nicht zahlen. Mit dem Begriff „Pfand“ ändert sich das Bild: Das Pfand wird als eine Sicherheitsmaßname betrachtet und nicht als Entgelt. So ist Talkline weiterhin berechtigt, nach der Kündigung Pfand für die SIM-Karten zu verlangen.