Dank der neuen Transparenzverordnung müssen Telekommunikationsprovider ihren Kunden ab Dezember das Kündigungsdatum auf jeder Rechnung mitteilen. Welche positiven Veränderungen die Verordnung zudem mit sich bringt, haben wir für dich zusammengefasst.
Seit Sommer dieses Jahres gilt die neue Transparenzverordnung. Diese sieht laut teletarif vor, dass Kommunikationsunternehmen ihre Kunden vor Vertragsschluss besser informieren müssen. Zudem sollen auch bestehende Vertragsverhältnisse kundenfreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung einiger Punkte hatten die Provider etwas mehr Zeit bekommen. Am 1.Dezember 2017 traten jedoch auch diese in Kraft.
Transparenzverordnung: Das sind die Bestandteile
Im Zuge der neuen Verordnung müssen Provider bereits seit Sommer jeden Tarif mit einem gut auffindbaren Produktdatenblatt im Internet beschreiben, so Computer Bild. Dieses soll einzelne Tarife schon vor Vertragsschluss für den Kunden transparenter machen. Mit dem ersten Dezember treten zudem weitere Änderungen in Kraft, die besonders für Bestandskunden interessant sein dürften.
Die neue Transparenzverordnung gilt lediglich für Telekommunikationsanbieter und betrifft Mobilfunk- oder Internet und Telefonverträge.

Vertragsschluss- und Kündigungsdatum auf Rechnung
Zwar wird oft dazu geraten, neu abgeschlossene Verträge schon kurz nach Vertragsschluss zu kündigen, um eine teure Vertragsverlängerung zu vermeiden und stattdessen von lukrativen Rückgewinnungsangeboten profitieren zu können – in der Praxis tun dies jedoch die Wenigsten. Weitere Infos findest du in unserem Blogbeitrag Geld sparen durch Vertragswechsel: Wenn Untreue belohnt wird. Um dennoch der ungewollten Vertragsverlängerung entgehen zu können, müssen Telekommunikationsprovider nun sowohl den Vertragsbeginn, als auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit in jeder Rechnung angeben. Des Weiteren muss die Kündigungsfrist, sowie der letzte Kalendertag angegeben werden, an dem der Vertrag gekündigt werden muss, damit sich dieser nicht automatisch verlängert. So wirst du regelmäßig an deine fristgerechte Vertragskündigung erinnert. Darüber hinaus muss auf jeder Rechnung auf generelle Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels hingewiesen werden.
Beachte: Viele Provider stellen ihren Kunden die Rechnungen lediglich online zur Verfügung. Sieh also unbedingt auch dort in deinem persönlichen Kundenkonto nach.
Diese Regelungen gelten ausschließlich für Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten von über einem Monat.
Angabe des Datenvolumens
Für Kunden, die sich häufig über beschränktes Datenvolumen ärgern, beinhaltet die Transparenzverordnung eine weitere interessante Neuerung. Alle Anbieter, die das Tempo nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens drosseln, müssen künftig auf jeder Rechnung das vereinbarte Inklusiv-Volumen, sowie die Datenmenge, die im Abrechnungszeitraum insgesamt verbraucht wurde, angeben. Das berichtet teletarif. So kannst du leicht feststellen, ob du das vereinbarte Datenvolumen auch wirklich benötigst und bei einer Vertragsverlängerung oder einem neuen Vertragsschluss dementsprechend entscheiden. Wie viel Datenvolumen man im Durchschnitt für welche Tätigkeiten verbraucht, erfährst du in unserem Artikel Wie viel Datenvolumen wirklich sinnvoll ist.
Falls du dich wunderst, dass die eben genannten Informationen in deiner Dezemberrechnung noch nicht enthalten sind, gibt es eine einfache Erklärung: Da sich die im Dezember gestellte Rechnung auf November bezieht, ist damit zu rechnen, dass die Provider die Regelung mit der im Januar gestellten Rechnung für Dezember umsetzen.
So setzen die Telekommunikationsprovider die Transparenzverordnung um
Die für den Verbraucher drei wichtigsten Erneuerungen im Zuge der Transparenzverordnung sind:
- Der letztmögliche Kündigungstermin steht nun auf deinen Rechnungen.
- Dein monatlich verbrauchtes Datenvolumen steht auf deinen Rechnungen.
- Vor dem Kauf wird dir ein Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt.
Bis zum 1. Dezember 2017 hatten die Provider Zeit, diese Umstellungen umzusetzen. Doch wie sieht das in der Praxis aus? Halten sich die Telekommunikationsprovider an die neuen Regelungen? Wir haben uns umgeschaut!
Schließt du deinen Kaufvertrag im Internet ab, findest du die Produktinformationen gemäß des Telekommunikationsgesetzes noch vor dem Vertragsabschluss. Auch rückwirkend, wenn du die Leistungen nachlesen möchtest, findest du die Poroduktinformationsblätter auf der Homepage.
Lade dir das Produktinformationsblatt für deinen Vertrag als pdf herunter und speichere es auf deinem Computer oder drucke es aus und hefte es zu deinen wichtigen Unterlagen.
Transparenzverordnung – Hier findest du zum Beispiel das Produktinformationsblatt von mobilcom debitel © Screenshot mobilcom debitel
Und wie sieht es mit der Angabe deines letztmöglichen Kündigungstermins auf der monatlichen Rechnung aus? In einer Stichprobe haben wir herausgefunden, dass die Telekommunikationsprodiver auch dieser neuen Regelung nachkommen. So heißt es in einer Rechnungen von klarmobil für einen Vertrag, der monatlich gekündigt werden kann:
Informationen gemäß Telekommunikations-Transparenzverordnung:
– Summe vereinbartes Datenvolumen: 2000 MB
– Verbrauchtes Datenvolumen: 1880 MB
– Zeitraum Datenverbrauch: 01.11.2017 – 30.11.2017
Da Angaben zum letztmöglichen Kündigungstermin bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht angegeben werden müssen, erfüllt die Rechnung von klarmobil alle gesetzlichen Kriterien.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit länger als einen Monat, kommen folgende Angaben hinzu:
Informationen gemäß Telekommunikations-Transparenzverordnung:
– Vertragsbeginn
– Mindestlaufzeit
– Kündigungsfrist und letztmöglicher Kündigungstermin
Bestandskunden werden benachteiligt: Damit soll jetzt Schluss sein!
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Die Transparentverordnung soll bei den Kunden für mehr Transparenz sorgen, indem Kunden regelmäßig auf ihre Vertragslaufzeit hingewiesen werden.
Wie du die Transparenzordnung für dich nutzen kannst: Es ist keine Neuheit, dass Bestandskunden oft vernachlässigt und schlechter als Neukunden behandelt werden. Doch damit ist jetzt Schluss! Nutze die Transparenzverordnung, um deine Kündigungsfrist nicht zu vergessen. Kündige fristgerecht und verhandle mit deinem Anbieter neue Konditionen! Immer öfters reicht das fristgerecht eingereichte Kündigungsschreiben aus, dass Mobilfunk- und Telefonanbieter dir bessere und günstigere Konditionen anbieten. Mehr dazu unter Strategisch kündigen @ Aboalarm.de.
Die schriftliche monatliche Rechnung deines Mobilfunk-Anbieters erinnert dich jetzt regelmäßig daran, deinen Vertrag fristgerecht zu kündigen. Schon bald darauf wird sich dein Anbieter bei dir melden, um dich nicht als Kunden zu verlieren – und rückt mit den richtig guten Angeboten raus.
Die komplette Transparenzverordnung findet ihr auf der Website der Bundesnetzagentur.
UPDATE [31.01.2018]: Anbieter pfeifen auf Transparenzverordnung!
Ein Monat ist mittlerweile vergangen, seitdem die Telekommunikationsanbieter ihre Kunden besser über Handy- und Festnetztarife informieren müssen. Doch in der Praxis sieht es ganz anders aus, wie Stiftung Warentest ausprobiert hat. Das Fazit: „Firmen setzen Transparenzverordnung nur halbherzig um.“
Wie setzen die Telekommunikationsanbieter die Verordnung um?
- Produktinformationsblatt: In keinem der 35 geprüften Handy-Shops händigte ein Mitarbeiter das vorgeschriebene Informationsblatt zum jeweiligen Tarif unaufgefordert In fünf Shops der Telekom gab es die Infoblätter immerhin auf Nachfrage.
- Überprüfbarkeit der Datenrate: Fragt der Kunde nach der Überprüfbarkeit der Datenrate, verweisen viele Verkäufer auf Mess-Apps, Google-Suche oder behaupteten, dass man das gar nicht messen könne.
- Kündigungsdatum: Auch Fragen zum konkreten Kündigungstermin wurden von Mitarbeitern nur halbherzig mit der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist beantwortet.
Auf den Webseiten der Telekommunikationsanbieter sieht das Ergebnis leicht besser aus. Die meisten Anbieter haben ein Produktinformationsblatt, aber oft ist es lückenhaft oder falsch verlinkt.
Hier findest du den kompletten Bericht der Stiftung Warentest.