aboalarm fordert schon lange, dass Unternehmen eine Kündigung per E-Mail nicht mehr ablehnen dürfen. Nun hatten wir erneut Erfolg vor Gericht.
Besonders Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, sollten immer per E-Mail gekündigt werden dürfen, ohne dass es eines Briefes mit eigenhändiger Unterschrift bedarf.
Wegen dieses Themas gab es, wie bereits Anfang des Jahres, erneut Streit mit dem Datingportal eDates. Denn wiederum hatte eDates bei einigen unserer Kunden die Kündigung per Fax nicht akzeptiert. Erneut klagte unser Anwalt im Namen der betroffenen Aboalarm-Nutzer und gewann!
In seinem Urteil sah das Amtsgericht München (Urteil vom 18.07.2014 – Az.: 155 C 14086/14) die AGB-Klausel als ungültig an, die eine Schriftform der Kündigung forderte. Denn sie verstieße, nach Auffassung des Amtsgerichts München, gegen „Treu und Glauben“. Ausschlaggebend dabei war, dass der Vertragsschluss problemlos mit wenigen Klicks erfolgen kann, für die Kündigung dann aber plötzlich eine deutlich strengere Form notwendig sei. Einen besonderen Grund für die strengere Form bei der Kündigung sah das Gericht nicht und beschloss daher, dass für die Vertragsbeendigung die gleichen Formerfordernisse angemessen sind, wie für den Vertragsschluss. Einfach ausgedrückt: Wenn der Vertrag online geschlossen werden kann, muss er auch online wieder beendet werden können.
Dieses Urteil ist sowohl für die Kunden von Aboalarm als auch für die Verbraucher an sich ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Denn nicht nur eDates sondern auch viele andere Datingportale, sowie auch andere Anbieter, erlauben einen Vertragsschluss im Internet, fordern aber eine schriftliche Kündigung.
Der Aboalarm-Geschäftsführer Bernd Storm sieht in dem Urteil einen großen Schritt im Verbraucherschutz: „Mit dem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München wurde ein deutliches Zeichen gesetzt. Wir werden uns weiterhin für eine verbraucherfreundliche Anpassung der AGB vieler Anbieter einsetzen und wenn es sein muss noch sehr oft für unsere Kunde vor Gericht kämpfen. Auch eine erneute Petition zur Änderung der Gesetzeslage werden wir in Kürze starten.“
Hast auch du Probleme mit einem Anbieter, weil dieser etwa die Kündigung über Aboalarm nicht akzeptiert? Dann wende dich an unseren Kundenservice, wir setzen uns für dich ein und ziehen in besonders harten Fällen auch für dich vor Gericht. Dabei hast du keine Kosten zu befürchten.
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