Welche Anbieter waren 2014 kundenfreundlich und kulant? Welche dagegen intransparent und problematisch? Hier sind unsere Tops und Flops des Jahres.
Das Jahr 2014 war für Aboalarm sehr erfolgreich, wie unser Jahresrückblick 2014 zeigt. Wir haben vielen Menschen geholfen, ihre ungewollten Verträge, Abzockabos oder überteuerte Tarife und Anbieter zu kündigen. Heute ziehen wir noch mal Bilanz und zeigen dir Anbieter, die sich im letzten Jahr als besonders fair und kundenfreundlich erwiesen haben, aber auch Portale und Unternehmen, die problematisch waren und den Kündigungsprozess unnötig erschwerten. Leider gibt es immer noch Firmen, die mit allen Mitteln versuchen, ihre Kunden vom Kündigen abzuhalten, anstatt sie mit besseren Konditionen und fairen Angeboten zu überzeugen.
Was sind nun unsere Tops und Flops des Jahres 2014? Hier ein Überblick, welchen Anbietern du trauen kannst und von welchen Unternehmen du besser die Finger lassen solltest.
Flops des Jahres 2014
eDates – Problemfall nach wie vor
Das Datingportal eDates, das bereits 2013 negativ aufgefallen ist, wie die Nutzerkommentare in unserem Blog zeigen, hat auch im Jahr 2014 auf sich aufmerksam gemacht. Durch übertriebene Formvorschriften und viele zusätzliche Angaben, die laut eDates-AGB unbedingt in der Kündigung enthalten werden sollten, hat sich eDates schon längst bei uns und unseren Kunden unbeliebt gemacht. Darüber hinaus wurden selbst korrekt formulierte und fristgerechte Kündigungen, die mit Aboalarm verschickt wurden, nicht akzeptiert – und das trotz zahlreicher Gerichtsurteile, die sich gegen zu strenge Kündigungsbedingungen, wie sie eDates verwendet, richteten.
Seit über einem Jahr befindet sich Aboalarm nun im Rechtsstreit mit eDates und konnte mithilfe unseres Anwalts Holger Loos alle betroffenen Nutzer unterstützen und die Vertragsbeendigungen zum gewünschten Zeitpunkt durchsetzen. Außerdem haben wir einen wichtigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz getan, in dem wir die eDates-AGB-Klausel, die eine Schriftform der Kündigung forderte, endlich als unwirksam erklären lassen konnten. Die Einzelheiten zum Gerichtsprozess gegen eDates kannst du in unserem Artikel Erfolg für Aboalarm – Kündigungsklausel von eDates unwirksam nachlesen.
Nach diesem Gerichtsurteil ist eDates gezwungen, endlich auch Kündigungen per E-Mail zu akzeptieren, ohne dass es eines Briefes mit eigenhändiger Unterschrift bedarf. Nichtsdestotrotz weigert sich eDates weiterhin Kündigungen per Fax anzunehmen – für aboalarm-Kunden, die regelmäßig unser Fax-Service benutzen, ist das natürlich ein Hindernis. Wir haben es zwar bisher immer geschafft die Forderungen unserer Kunden erfolgreich durchzusetzen, doch eine solche Beharrlichkeit auf überholten Formvorschriften seitens des Dating-Portals eDates verdient im heutigen modernen Telekommunikations- und Internetzeitalter nur eine Bezeichnung – Flop des Jahres 2014.
ActiveCar – versteckte Abzocke
Ein weiteres Unternehmen, das sich im Jahr 2014 als Abzockerfirma herausgestellt hat, ist der Autowerbung-Vermittler ActiveCar. Das zunächst als sehr lukrativ erscheinende Angebot, mit Werbeaufklebern auf dem eigenen Auto Geld verdienen zu können, erweist sich in Wirklichkeit als ein verstecktes Abo der Zeitschrift Hörzu. Wie genau die Masche von ActiveCar funktioniert und wie du der Abzockfalle entgehen kannst, erfährst du in unserem Artikel ActiveCar – Vorsicht vor dem Abzock-Abo. Für uns zählt das undurchsichtige und dubiose Unternehmen ActiveCar jedenfalls zu den Flops des Jahres 2014.
Admiral direkt Kfz-Versicherung – Kündigungsfrist um 2 Tage verkürzt
November ist für Aboalarm der kündigungsstärkste Monat gewesen – das zeigt auch unsere Jahresrückblick-Infografik. Das liegt vor allem an dem Stichtag für die Kündigung aller Kfz-Versicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden – wie jedes Jahr ist das der 30.11. Der Kfz-Versicherer Admiral direkt hat diese allgemein gültige Kündigungsfrist allerdings zu unterwandern versucht und verkürzte sie um 2 Tage. Das Unternehmen weigerte sich, Kündigungen anzunehmen, die am 29. und 30.11. per Fax eingetroffen sind, obwohl sie rechtzeitig innerhalb der gültigen Kündigungsfrist versendet und zugestellt wurden. Begründet hat Admiral direkt sein Vorgehen damit, dass die letzten beiden Tage des Monats November keine Werktage waren. Als Frist wurde der letzte Tag vor dem 30.11.2014 benutzt, also der Freitag, 28.11.2014. Solche Maßnahmen sind in unseren Augen nicht nur wenig kundenfreundlich, sondern einfach unzulässig. Grund genug, um die Admiral direkt Kfz-Versicherung in unsere Flops des Jahres 2014-Liste aufzunehmen.
Tops des Jahres 2014
Netflix – hoher Standard, auch in Sachen Kündigung
Die Online-Videothek Netflix gehört für uns zu den kundenfreundlichsten und transparentesten Anbietern des Jahres. Die Regelungen, die bei einer Kündigung zu beachten sind, sind auf der Netflix-Webseite leicht zu finden. Man muss nicht, wie bei anderen Anbietern, viele Unterseiten durchforsten, um zu den gewünschten Informationen zu gelangen. Auch die Kündigung selbst kann schnell und einfach im Benutzerkonto vorgenommen werden – genau so, wie wir uns den idealen Kündigungsprozess vorstellen. Wie du Netflix kündigen kannst, haben wir für dich in unserem Artikel Netflix kündigen: So, wie man es sich wünscht zusammengefasst. Egal, ob du mit dem Angebot und Konditionen der Online-Videothek zufrieden bist, Netflix geht mit seinen Kunden fair um und zählt somit für uns zu den Tops des Jahres 2014.
Freeletics – Online-Kündigung ohne Probleme
Auch der Online-Fitness- und -Ernährungshelfer Freeletics hat uns im Jahr 2014 mit seinen Kündigungsregelungen überzeugt. Diese sind in den Freeletics-AGB eindeutig und unmissverständlich beschrieben. Die Kündigung kann jederzeit online über das Nutzerkonto durchgeführt werden. In unserem Blogbeitrag Freeletics kündigen – Wenn es doch immer so einfach wäre beschreiben wir die genaue Vorgehensweise. So gehört sich das für alle Online-Dienste! Daumen hoch von Aboalarm.
Body und Soul – klare und verständliche AGB
Ein weiteres Unternehmen, das uns 2014 positiv überrascht hat, ist die Fitnessstudiokette Body und Soul. Wir haben uns die AGB des Fitnessclubs genau angeschaut und sind zu dem Entschluss gekommen, dass diese fair und kundenfreundlich sind. Die Kündigungsbedingungen sind genau geregelt, du kannst bereits bei Vertragsabschluss dein Abo kündigen, wenn du nur einen begrenzt laufenden Vertrag abschließen möchtest. Auch über die Sonderkündigungsrechte wirst du als Kunde offen aufgeklärt. Wie genau diese aussehen, kannst du beim uns im Artikel Body and Soul kündigen: Klare Regeln in den AGB nachlesen. Leider akzeptiert Body und Soul noch keine Kündigungen per E-Mail oder Fax, was im Punkt 2 der AGB deutlich festgehalten ist. Wir hoffen jedoch, dass diese Klausel angesichts der zahlreichen Gerichtsurteile gegen die strenge Schriftformerfordernis bald gestrichen wird. Für ein Fitnessstudio ist der Kündigungsprozess bei Body und Soul nicht ungewöhnlich und im Vergleich zu Anbietern wie Fitness First noch recht komfortabel – hier müsstest du sogar persönlich vorsprechen, um deine Mitgliedschaft zu beenden.
Aboalarm hat im Jahr 2014 schon vieles erreicht, um die unnötig strengen Kündigungsvorschriften zu vereinfachen und für dich kundenfreundlicher zu gestalten. Auch 2015 werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Anbieter ihre AGB anpassen und die Kündigungsregelungen angemessen formulieren. Das heißt im Klartext: Wenn ein Vertrag online geschlossen werden kann, sollte er auch online wieder beendet werden können – dafür kämpfen wir weiter in 2015, wenn es sein muss auch vor Gericht.
Welche Anbieter gehörten für dich 2014 in die Top- oder Flop-Liste? Mit welchen Firmen hast du Probleme bei der Kündigung erlebt und welche Verträge ließen schnell und unkompliziert beenden? Wir freuen uns, über eure Kommentare!