Hintergrund:
In den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden kürzlich vermeintliche Werbemittel des Verbraucherportals aboalarm erstellt und verteilt, die optisch stark an das Design der AfD erinnern. In den Flyern wird zur Kündigung der Sächsischen Zeitung aufgerufen.
Als Reaktion darauf hat die AfD, offensichtlich ohne überhaupt die Beteiligung von aboalarm zu prüfen, Strafanzeige gegen die beiden aboalarm Gründer Dr. Bernd Storm van’s Gravesande und Stefan Neubig eingereicht wegen Urheberrechtsverletzung.
Dr. Bernd Storm van’s Gravesande, Mitgründer und Geschäftsführer von aboalarm
„Wir möchten ganz deutlich klarstellen, dass wir mit dem Aufruf zur Kündigung der Sächsischen Zeitung nichts zu tun haben. Wir haben weder die Werbemittel erstellt noch diese verteilt. Erst durch eine Anfrage der „Sächsischen Zeitung“ und der anschließenden Strafanzeige der AfD, die uns die nicht autorisierte Nutzung des AfD-Logos unterstellt, haben wir Kenntnis von der Aktion erhalten. Wir distanzieren uns in aller Form von Inhalt und Aufmachung dieser Kampagne. Außerdem setzen wir jetzt alles daran, die Verantwortlichen zu finden und prüfen derzeit rechtliche Schritte, um auf Unterlassung der Verwendung unseres Firmennamens und des aboalarm Logos zu klagen. Gegen die Anzeigeerstatter der AfD werden wir wegen falscher Verdächtigung Strafanzeige erstatten.
Wir verstehen uns als Verbraucherportal, das über Rechte und Pflichten bei der Kündigung aufklärt, diese im Namen der Verbraucher durchführt und ihnen bei Schwierigkeiten zur Seite steht. Als offenes Portal, das jedem auch in anderen Sprachen zugänglich ist, rufen wir nie zur Kündigung bestimmter Dienstleistungen oder Verträge auf.“
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.