Vodafone Kabel Deutschland verzögert DSL-Kündigung bei Umzügen. Was du jetzt darüber wissen musst und wie du dich richtig verhältst, erfährst du hier.
Du möchtest umziehen und deinen DSL-Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland kündigen, da das Unternehmen an deinem neuen Wohnort kein DSL anbietet? Leicht macht es dir Vodafone hierbei leider nicht, denn der Anbieter verlangt auch nach Umzug weiterhin 3 Monate Gebühren. aboalarm erklärt dir die Rechtslage und gibt dir Tipps & Tricks, wie du trotzdem rechtzeitig aus deinem Vertrag rauskommst.
DSL-Kündigung bei Umzug: Die Rechtslage
Allgemein betrachtet, berechtigen Umstände, auf die der Vertragspartner keine Einflüsse hat, die Kündigung eines Vertrages nicht. Dies wäre normalerweise auch bei einem Umzug der Fall. Allerdings gibt es seit 2012 ein DSL-Sonderkündigungsrecht bei Umzug, welches besagt, dass Verbraucher, sobald sie an einen Ort ziehen, an dem ihr derzeitiger Internet- und Telefon-Anbieter keinen, oder nur einen Anschluss mit geringerer Geschwindigkeit zur Verfügung stellen kann, zur Kündigung unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist berechtigt sind.
Das heißt für dich: Bietet Vodafone an deinem neuen Zuhause keinen, oder nur einen langsameren Anschluss an, darfst du deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Beachte hierbei, dass du deine DSL-Kündigung rechtzeitig einreichst, damit sie noch vor deinem Umzug geltend wird. Sollte sich dieser nach hinten verzögern, wird die Kündigung erst zum Zeitpunkt des Umzugs wirksam. Genauere Infos hierzu findest du in unserem Artikel Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
Streit um die Kündigungsfrist
Wie test.de berichtet, legt Vodafone dieses bestehende Gesetz zu Lasten der Verbraucher aus. Geht eine Kündigung wegen Umzugs ein, so liefe der Vertrag ab Umzug noch 3 Monate, so das Unternehmen.
Dies widerspricht den Auffassungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Stiftung Warentest. Auch das Amtsgericht Köln urteilte gegen Vodafone und für den Verbraucher. Die Kündigungsfrist beginnt immer ab Eingang des Kündigungsschreibens zum Ende des laufenden Kalendermonats.
Doch trotz der vorliegenden Abmahnungen und des Urteils gegen Vodafone bleibt das Unternehmen hart. Die Kündigungsfrist beginne erst mit dem Umzug des Vertragspartners. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich weiterhin für die Rechte der Verbraucher ein und klagt gegen das Unternehmen. Hier ist das letzte Wort mit Sicherheit noch nicht gesprochen. aboalarm berichtet, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
So wird deine DSL-Kündigung rechtzeitig wirksam
Test.de stellt einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema zur Verfügung. Hier das Wichtigste im Überblick:
- Begründe deine Kündigung damit, dass Vodafone Kabel Deutschland an deinem neuen Wohnsitz kein, oder schlechtere Dienste zur Verfügung stellt und lass dir den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen.
- Achte darauf, dass dir der Anbieter die Kündigung für einen Monat nach Eingang dieser bestätigt und nicht für einen Monat nach Umzug. Sollte Letzteres der Fall sein, hast du das Recht zu widersprechen.
- Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, schicke dem Unternehmen ein Schreiben, in dem du dir vorbehältst Zahlungen nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist zurückzufordern und lasse dir dieses Schreiben ebenfalls bestätigen.
So sollte deine Kündigung rechtzeitig und ohne Probleme wirksam werden.
Wann dein Sonderkündigungsrecht gilt und welche Erfahrungen wir mit der Internet-Mitnahme bei Umzug gemacht haben, erfährst du in unseren Artikeln:
Internet & Umzug: So einfach kann es sein
Sonderkündigungsrecht Internet – Übersicht der Gründe
Sonderkündigungsrecht DSL bei geringer Geschwindigkeit
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.