Du hast einen günstigeren Anbieter entdeckt und möchtest deinen Vertrag bei M-net kündigen? Wir haben die wichtigsten Fakten für dich zusammengefasst.
Bei M-net hast du die Möglichkeit sowohl Mobilfunk-, als auch Internet- und Festnetzverträge abzuschließen. Du hast dich für eine dieser Optionen entschieden, jetzt jedoch einen besseren Anbieter entdeckt oder andere Gründe zur Kündigung? Dann lies hier, wie du schnell und einfach bei M-net kündigen kannst.
Beachte die korrekte Kündigungsfrist und -form
Egal, ob du einen Internet- und Festnetzvertrag oder einen Mobilfunktarif von M-net besitzt, alle Verträge sind entweder ohne oder mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erhältlich. So ist es den FAQ des Unternehmens zu entnehmen.
Bist du dir nicht sicher, welche Laufzeit auf deinen Vertrag zutrifft, verschafft ein Blick in die Vertragsunterlagen Aufschluss. Die richtige Laufzeit zu kennen ist essentiell für deine Kündigung, denn je nach gewählter Option unterscheiden sich Kündigungsfrist und Verlängerungszeitraum
Verträge ohne Mindestlaufzeit sind jederzeit unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist kündbar. Verfügst du jedoch über einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, musst du eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit beachten.
Verpasst du diese Frist, verlängert sich dein Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du deinen Vertrag jederzeit binnen eines Monats kündigen.
Laut unternehmenseigener AGB kannst du Verträge bei M-net schriftlich per Brief oder Fax kündigen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zulässig.
Wir empfehlen den Kündigungsversand per Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben mit Rückschein, da du so einen Nachweis über den fristgerechten Eingang deiner Kündigung erhältst, den du in einem möglichen Streitfall verwenden kannst.
M-net kündigen: So klappt’s in nur 2 Minuten
Du fragst dich, wie du noch schneller kündigen kannst? Wir haben ein bereits vorgefertigtes und anwaltlich geprüftes
Kündigungsschreiben für dich. Die Adresse von M-net ist bereits eingetragen. Ergänze lediglich deine persönlichen Daten hinzu und verschicke das fertige Schreiben online direkt an den Anbieter.
Im Anschluss erhältst du von uns den Versandnachweis per E-Mail. Dieser dient dir in einem potentiellen Streitfall als Nachweis über den fristgerechten Eingang deiner Kündigung.
Du hast weitere Fragen? Unser Support-Team steht dir jederzeit gerne helfend zur Seite.
M-net kündigen: Die richtige Adresse
M-net widerrufen oder außerordentlich kündigen
In einigen Fällen hast du die Möglichkeit eine ordentliche Kündigung zu umgehen, beispielsweise mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht, oder mit dem Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
Der gesetzliche Widerruf
Das gesetzlich Widerrufsrecht besagt, dass online oder telefonisch abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Bist du dir schon kurz nach Vertragsschluss sicher, dass der abgeschlossene Vertrag nicht der richtige für dich ist, ist der Widerruf die beste Möglichkeit deinen Vertrag schnell wieder zu beenden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Fand der Vertragsschluss in einem M-net-Shop statt, kannst du von diesem Recht leider keinen Gebrauch machen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Für deinen Internet- und Festnetzvertrag gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Allerdings nur, wenn M-net die vertraglich vereinbarten Leistungen an deinem neuen Wohnort nicht oder nur in geringerer Form anbieten kann. In diesem Fall hast du das Recht deinen Vertrag schon vor Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich per Fax oder Brief zu kündigen.
Bietet M-net die gewohnte Leistung jedoch auch an deinem neuen Wohnort an, musst du mit deinem Vertrag umziehen und die bestehende Restlaufzeit dort fortführen.
Wir helfen dir gerne bei deiner Sonderkündigung: Wähle den Grund deiner Kündigung aus, gib deinen Anbieter an und ergänze unser Kündigungsschreiben mit deinen Angaben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.