Ob du bei ein Sonderkündigungsrecht Internet bei Preiserhöhung hast und wie du vorgehen musst, um dieses umzusetzen, liest du in diesem Artikel.
Immer wieder werden wir von Nutzern gefragt, ob sie ein Internet-Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung haben. In diesem Artikel gehen wir der Frage auf den Grund und erklären dir, wie du bei einer Preiserhöhung vorgehen kannst.
Grundsätzlich sind Preiserhöhungen in der Telekommunikationsbranche, bei Strom und auch bei Versicherungen durchaus üblich und dienen hauptsächlich dazu, sich an geänderte Marktbedingungen oder äußere Umstände anzupassen. Preiserhöhungen sind ein zulässiges Mittel und Unternehmen dürfen diese vornehmen. Dennoch ergibt sich bei den meisten Preiserhöhungen für dich als Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, das die von uns überprüften Internetanbieter dir gegenüber sowohl in den AGB, als auch in einer gesonderten Mitteilung, deutlich und fair kommunizieren.
Sonderkündigungsrecht Internet bei Preiserhöhung: Regeln der Anbieter
Welchen Internet&Telefon-Vertrag möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter auswählen
Wir haben uns für dich die Regelungen von
1&1, O2, Telekom, Kabel Deutschland und Unitymedia/Kabel BW in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung angesehen.
1&1 geht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf den Fall einer Vertragsänderung ein, erklärt dem Kunden also kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung. Dennoch ist der Anbieter per Gesetz dazu verpflichtet, den Kunden über eine Vertragsänderung und das bestehende Widerrufsrecht zu informieren. Dieses beträgt im allgemeinen Fall zwei Wochen.
Bei O2 hast du kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung sondern die Möglichkeit, der Preisänderung zu widersprechen. Diesen Widerspruch musst du innerhalb von sechs Wochen an O2 richten. Was danach geschieht, ist allerdings nicht weiter beschrieben. Anzunehmen ist, dass der Vertrag dann zu den gewohnten Konditionen weiterläuft, O2 diesen aber nicht verlängern wird. Darüber solltest du dich aber im Vorfeld informieren. Auch O2 teilt dir die Preiserhöhung und dein Widerspruchsrecht schriftlich mit.
Bei der Telekom hast du hingegen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung. Innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Änderung musst du die Sonderkündigung an die Telekom schicken. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Preiserhöhung.
Bei Kabel Deutschland hast du bei einer Preiserhöhung von über 5% ein Sonderkündigungsrecht. Kabel Deutschland informiert dich selbstverständlich über die Preiserhöhung und über deine damit verbundenen Rechte. Ab der Mitteilung hast du sechs Wochen Zeit, um von deinem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Gebrauch zu machen. Dadurch wird der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Wenn du die Frist verpasst, gilt der neue Preis als angenommen und dein Vertrag wird zu den neuen Konditionen weitergeführt.
Auch bei Unitymedia/ Kabel BW wird dir ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung für deinen Internetanschluss zugesprochen. Dieses gilt ebenfalls für Preiserhöhungen von über 5% und du hast auch hier ein sechswöchiges Sonderkündigungsrecht. Auch Unitymedia weist dich auf die Preiserhöhung und dein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht hin.
Sonderkündigungsrecht Internet bei Preiserhöhung: Das sagt der Anwalt
Der Anwalt Thomas Hollweck geht auf seiner Internetseite auf das Thema Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung ein.
Generell gilt, dass du bei einer Preiserhöhung deinen Vertrag über eine außerordentliche Kündigung beenden kannst. Doch vorher musst du deinen Anbieter auffordern, die Preiserhöhung zurückzunehmen und den Vertrag zu den festgelegten Konditionen weiterlaufen zu lassen.
Will dein Anbieter dies nicht, kannst du von deinem DSL-Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Achtung, diese Regelung gilt so nur,
wenn in den AGB nicht auf die Regelungen zur Preiserhöhung eingegangen wird.
Sonderkündigungsrecht Internet bei Preiserhöhung: Das gilt grundsätzlich
Welchen Internet&Telefon-Vertrag möchtest du kündigen?
Jetzt Anbieter auswählen
Bei einer Preiserhöhung deines Internetvertrags hast du ein Sonderkündigungsrecht. Um dieses durchzusetzen solltest du zunächst gegen die Preiserhöhung Widerspruch einlegen,
wenn in den AGB nicht bereits etwas anderes geregelt ist. Die von uns geprüften Anbieter hatte alle einen Hinweis zur Sonderkündigung bei Preiserhöhung in ihren AGB. In diesem Fall gelten
die vom Unternehmen gesetzten Regelungen.
Sollte es dann zu einer Sonderkündigung kommen, achte unbedingt darauf, dass diese innerhalb der Frist bei deinem Anbieter ankommt und du einen Nachweis für die erfolgte Kündigung erbringen kannst.
Deshalb sollte diese per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit entsprechendem Sendeprotokoll erfolgen. Vorlagen für Kündigungen, die du selbst im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung bearbeiten kannst, findest du natürlich bei uns. Auch die Adresse deines Anbieters ist in unserer Adress-Datenbank hinterlegt.