Sonderkündigungsrecht Internet – Übersicht der Gründe

Wolfgang Kirmaier

Wir zeigen dir in welchen verschiedenen Situationen du ein Sonderkündigungsrecht Internet hast und in welcher Form und Frist du dieses nutzen kannst.

In diesem Blogpost erklären wir dir unter welchen Bedingungen du ein Sonderkündigungsrecht hast und worauf du bei deiner außerordentlichen Kündigung achten musst.

Sonderkündigungsrecht Internet – wann tritt es ein

Eine Sonderkündigung kann in verschiedenen Fällen sehr nützlich sein und dir eine Menge Geld sparen. Im Folgenden findest du eine Auflistung der Gründe für eine Sonderkündigung deines Internets.

Wichtig für eine Kündigung per Sonderkündigungsrecht ist die Kündigungsfrist von drei Monaten.

Sonderkündigung wegen Umzug

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Bei einem Umzug besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht, sofern der Anbieter die Internetversorgung in deiner neuen Wohnung gewährleisten kann. Ist dies nicht der Fall, d.h. deine neue Wohnung liegt außerhalb des Versorgungsgebiets, kannst du eine Sonderkündigung aussprechen. Gleiches gilt, wenn der neue Anschluss eine geringere Maximalgeschwindigkeit hat als der bisherige. Weitere Informationen findest du in diesem Post: Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug.

Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht Internet, sofern der Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig darauf eingeht. In manchen Fällen, wie bei O2, musst du zunächst der Preiserhöhung innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Mehr dazu liest du in unserem Blog-Artikel Sonderkündigungsrecht Internet bei Preiserhöhung.

Sonderkündigung bei geringer Geschwindigkeit

Wenn die Geschwindigkeit deiner Internetleitung dauerhaft und deutlich unter die vereinbarte Leistung fällt, hast du das Recht auf Sonderkündigung. Einigen Betroffenen wurde dieses Recht bereits gerichtlich zugesprochen, es ist aber eine Einzelfallentscheidung. Außerdem muss die Geschwindigkeit deutlich unter der beworbenen Geschwindigkeit liegen – meist weniger als die Hälfte. Mehr Informationen dazu findest du im Artikel Sonderkündigungsrecht DSL bei geringer Geschwindigkeit.

Sonderkündigung bei Störungen oder Ausfall

Nach dem Gesetz müssen Verbraucher geringfügige Störungen hinnehmen. Dazu gehören kurze Unterbrechungen, aber keine langfristigen Ausfälle. Wenn der Anbieter diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist behebt, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag fristlos kündigen. Solche Kündigungen unterliegen dem §626 des BGB, wonach die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Es gibt keine einheitliche Regelung, wann eine Störung dauerhaft ist. Die Entscheidung über die Kündigungsfähigkeit wird individuell vor Gericht entschieden.

Sonderkündigung durch Nichterscheinen des Technikers

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Wenn du aus verschiedenen Gründen einen Termin mit einem Techniker vereinbarst und dieser nicht erscheint oder sich entschuldigen lässt, dann musst du dem Anbieter eine einmalige Chance geben, einen zweiten Termin zu vereinbaren. Erscheint dieser Techniker aus welchem Grund auch immer wieder nicht zu vereinbarten Termin, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Internet Gebrauch machen und außerordentlich kündigen.

Sonderkündigung durch defekte Hardware

Viele Internetanschlüsse werden mit einem eigenen Router oder Modem verkauft. Die Kosten dafür werden in der Regel als Miete auf die monatliche Gebühr aufgeschlagen. Wenn diese Hardware defekt ist, muss der Anbieter das Gerät reparieren oder Ersatz liefern. Ist der Internetanbieter nicht in der Lage oder nicht bereit, dies innerhalb einer von dir gesetzten Frist zu tun, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Setze deinem Anbieter eine Frist, innerhalb der du eine Reaktion erwartest. Diese muss aber auch angemessen sein. Beispielsweise kannst du nicht erwarten, dass dein Anbieter den Router binnen zwei bis drei Tage repariert. Hierfür ist eine Frist von zwei bis drei Wochen angemessen.

Sonderkündigung durch Ableben des Inhabers

Verstirbt der Inhaber des Internetvertrags, kann der bestehende Vertrag durch ein Sonderkündigungsrecht fristlos gekündigt werden. Dabei ist wichtig, dass du der Kündigung unbedingt eine Kopie der Sterbeurkunde beilegst. Der Vertrag kann auch von einem Hinterbliebenen übernommen werden. In diesem Fall solltest du dich direkt an den Anbieter wenden.

Sonderkündigung aus Kulanz des Anbieters

Trifft keiner der oben genannten Fälle zu, du möchtest aber trotzdem deinen Vertrag kündigen, so musst du auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Eine solche Kündigung wird beispielsweise bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen. Bevor du deinen Anbieter jedoch mit deiner Kündigung überraschst, solltest du dich zuvor an deinen Anbieter wenden und diesem deine persönliche Situation schildern.

Unser Tipp für deine Sonderkündigung

  • Weise in deiner Kündigung auf die Inanspruchnahme deines Sonderkündigungsrechts hin
  • Nenne in jedem Fall den Grund deiner Sonderkündigung
  • Verwende eine klare Formulierung, wie diese: Hiermit nehme ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch und kündige meinen Vertrag fristlos. Der Grund dafür ist…“

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.