Telekom streicht Drossel-Klausel ersatzlos

Als Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Köln, streicht die Telekom die Drosselungs-Klausel aus allen bestehenden Verträgen.

Bereits Ende September haben wir im Aboalarm-Blog über das Urteil des Landgerichts Köln berichtet, das der Telekom verbot, gedrosselte Tarife mit dem Namen Flatrate anzubieten. Wie unter anderem der Focus und der Stern berichten, will die Telekom nun auf eine Berufung verzichten und akzeptiert somit das Urteil. In einer Pressekonferenz am Montag (02.12.13) erläuterte die Telekom nun ihr zukünftiges Vorgehen.

Drossel-Klausel: das sagt die Telekom

In ihrer Pressekonferenz erklärt die Telekom, dass bisherige Kunden das Internet ohne Volumenbeschränkung nutzen können, die entsprechende Klausel im Vertrag wird nicht angewendet. Die Kunden müssen dafür nicht aktiv werden. Ab dem 05. Dezember 2013 wird diese Klausel dann ersatzlos gestrichen.

Die Telekom bestätigte zudem die Unterscheidung in die teureren Flatrate-Tarife und die günstigeren Volumentarife. Diese Differenzierung begründet der Konzern mit dem notwendigen Netzausbau und den damit verbundenen hohen Investitionen, die zurückgewonnen werden müssen.

Damit nimmt die Telekom auch Kritikern wie dem Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler  den Wind aus den Segeln. Dieser äußerte sich im Vorfeld im Focus kritisch zu den Telekom-Plänen: „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr „Flatrate“ zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend.“  Das von ihm geforderte Recht der Kunden auf unbegrenztes Datenvolumen für einen, als Flatrate beworbenen Vertrag, räumt die Telekom mit ihrer Erklärung vollumfassend ein.

Drossel-Klausel: Die Hintergründe

Im Frühjahr hatte die Telekom hatte angekündigt, ab 2016 die Surfgeschwindigkeit für Festnetzkunden drosseln zu wollen. Es war geplant, in den Einsteigertarifen die Geschwindigkeit ab einem Datenvolumen von 75 Gigabyte zu begrenzen. Die Telekom betont, dass viele Kunden von der Drosselung nicht betroffen wären, da ihr Datenvolumen unter der Obergrenze liegen würde. Die Entscheidung der Telekom hatte eine Welle der Kritik mit sich gebracht, der Spitzname “Drosselkom” machte die Runde.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte daraufhin gegen diese Pläne geklagt und vom Landgericht Köln Recht bekommen, da sie die nachträgliche Drosselung für eine „unangemessene Benachteiligung“ hielt. Dieses Urteil könnte auch für andere Anbieter maßgeblich werden. Denn wie im Aboalarm Blog nachzulesen ist, hat nicht nur die Telekom Drosselungs-Pläne.

Wenn du deinen Telekom-Vertrag aufgrund der Ungereimtheiten rund um das Thema Drosselung vorsorglich kündigen willst, hat Aboalarm das passende Formular.

Jetzt Telekom kündigenJetzt Telekom DSL kündigen