Die jährliche Unitymedia Preiserhöhung: Dein Sonderkündigungsrecht

Bist du schon mehrere Jahre Kunde bei Unitymedia, sollte dir dieses Phänomen sehr bekannt vorkommen: Zu Beginn jeden Jahres erhöht Unitymedia die Vertragskosten für Bestandskunden mit derselben Begründung um mehrere Prozent. Wie du dich gegen die Unitymedia Preiserhöhung wehren kannst, erfährst du in unserem Artikel. 

Derzeit erhalten viele Unitymedia-Kunden Briefe, die eine baldige Preiserhöhung ankündigen. Wie auch die Jahre zuvor, handelt es sich hierbei meist um Preiserhöhungen von bis zu 20 Prozent. Selbstverständlich bist du nicht verpflichtet diese hinzunehmen. Was du stattdessen tun kannst, erklären wir dir hier.

Die Unitymedia Preiserhöhung

 Unzähligen Foren und Nachrichtenquellen zufolge, erhielten Bestandskunden von Unitymedia sowohl in 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und nun auch 2018 eine Mitteilung darüber, dass sich beispielsweise die Grundgebühr ihres Vertrags um eine bestimmte Prozentzahl erhöht. Dabei wird immer wieder dieselbe Begründung angegeben: Eine Erhöhung der Gesamtkosten zur Bereitstellung des Netzes. Die Leitungen verbessern sich jedoch nicht.

teltarif.de berichtet von zahlreichen Unitymedia-Briefen, die von genervten Kunden an die Redaktion weitergeleitet wurden. Dort wird einerseits von Briefen mit einer Unitymedia Preiserhöhung von 16% gesprochen, bei denen der Provider auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist für einen eventuellen Widerspruch hinweist, aber auch von welchen, mit einer Erhöhung von 4% ohne einen solchen Hinweis.

Dies hat einen ziemlich kundenunfreundlichen Grund.

Unitymedia Preiserhöhung: Wo ist da das Sonderkündigungsrecht?

In Fällen einer Preiserhöhung ohne dementsprechende Leistungsanpassungen sprechen die meisten Anbieter dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies ist sowohl fair den Kunden gegenüber, die sich dann gegebenenfalls mit einem anderen Tarif neu orientieren können, als auch nach § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der sich mit dem fairen Umgang von Verbrauchern durch Transparenz und Vorhersehbarkeit befasst, konform.

Unitymedia hingegen entschied sich jedoch scheinbar nicht für ein kundenfreundliches Vorgehen bei Preiserhöhungen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Unitymedia vor

  1. in jedem Kalenderjahr einmal eine Preiserhöhung durchführen zu können.
  2. dem Kunden eine Preiserhöhung auferlegen zu können, wenn sich die eigenen Gesamtkosten derart erhöhen, dass dem Anbieter Mehrkosten entstehen.
  3. dem Kunden erst ab 5% Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zuzugestehen.

Unitymedia Preiserhöhung: So kündigst du den Vertrag vorzeitig

Erhöht dein Anbieter die Preise ohne den Leistungsumfang zu erweitern, entsteht für dich ein Sonderkündigungsrecht. So ist es seit Dezember 2021 im Telekommunikationsgesetz verankert. Nach Mitteilung der Preiserhöhung kannst du binnen drei Monaten kündigen.

Gib unbedingt deine Kundennummer an. Außerdem solltest du in deiner Kündigung darauf eingehen, dass du von deinem Sonderkündigungsrecht wegen der Unitymedia Preiserhöhung Gebrauch machst. Das Produkt – sowie Produkte, für die der gekündigte Vertrag Grundlage war – endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.

Solltest du deine Telefonnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollen, musst du Unitymedia rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen. Weitere Infos zur Rufnummernmitnahme erhältst du in unserem Artikel How to do: Festnetznummer mitnehmen.

Wenn du der Unitymedia Preiserhöhung nicht widersprichst, akzeptierst du sie automatisch und dein Vertrag wird zu den neuen Konditionen fortgesetzt.
Seit Dezember 2021 sind Anbieter dazu verpflichtet, die Rufnummernmitnahme kostenlos anzubieten.

Unitymedia und der Verbraucherschutz

Unitymedia jedenfalls sollte endlich Maßnahmen einführen, durch die der Verbraucher nachvollziehen kann, welche Kosten ihm aus welchen expliziten Gründen auferlegt werden.

Außerdem empfinden wir es als ungerecht, dass Unitymedias Gesamtkosten alleine an den Bestandskunden hängenbleiben, da die angeblichen Mehrkosten ja nicht einmal mit den Bestandskunden zusammenhängen.

Der alljährliche Anstieg der Vertragskosten ist ein wirklich verbraucherunfreundliches Geschäftsgebaren, das der Einmischung höherer Instanzen bedarf.

Wir hoffen sehr, dass Unitymedia sich in der Zukunft mehr mit dem Verbraucherschutz auseinandersetzt und Konsequenzen zieht!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.