Du bist DSL-Kunde bei Vodafone und planst einen Umzug? Mit dem Vodafone Kabel Deutschland Urteil gewinnt Vodafone den Prozess rund um die Sonderkündigungsdebatte. Dadurch greift die dreimonatige Sonderkündigungsfrist nicht mehr im Voraus – sondern erst ab Umzugstermin.
Vodafone Kabel Deutschland Kunden berichten seit Jahren über Probleme mit dem Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs. Generell gilt, dass du deinen DSL-Anschluss bei Umzug außerordentlich kündigen kannst, wenn an deinem neuen Wohnort die Leistung start verringert oder garnicht vorhanden ist. Diese Sonderkündigung hat eine Frist von drei Monaten.
UPDATE: Seit 2021 gilt laut Telekommunikationsgesetz eine kürzere
Kündigungsfrist bei Umzügen von
einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Mehr Infos findest du in
diesem Beitrag.
Vorausschauende DSL-Kunden konnten folglich schon weit im Voraus die Kündigung einreichen und hatten zum Termin des Umzugs und nach der dreimonatigen Frist einen beendeten Vodafone Kabel Deutschland-Vertrag. Das gilt natürlich nicht nur für Vodafone, sondern auch für alle anderen DSL-Anbieter. Lediglich Vodafone fürchtet einen Missbrauch, wenn Kunden den Vertrag aufgrund eines Umzugs außerordentlich kündigen, dann aber noch nicht umziehen.
Im Namen der Verbraucher klagte nun die Verbraucherzentrale gegen diesen Zustand. Doch das Oberlandgericht München entschied sich zu Gunsten des Telekommunikationsanbieters. Wie Zeit online schrieb, erkannte auch der verhandelde Richter Gunnar Cassardt Unklarheiten im geltenden Telekommunikationsgesetz und entschied sich trotzdem gegen den Verbraucher. Denn dort steht nicht festgeschrieben, ab wann die Frist läuft: Ab Umzug oder Einreichen der Kündigung?
Im Klartext bedeutet das für den Verbraucher, dass
das Sonderkündigungsrecht erst ab Umzug geltend gemacht werden kann –
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Was genau das für die DSL-Kunden bei Vodafone bedeutet, erklären wir dir.
Was zuvor geschah: Die Geschichte rund um das Vodafone Kabel Deutschland Urteil
Zuerst gewinnt die Verbraucherzentrale…
Der Verbraucherzentrale streitet schon seit längerem mit den Telekommunikationsanbietern. Erst vor einem Jahr (01.02.2017) entschied das Münchener Landgericht, dass die bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschende Doppelzahlung bei einem bevorstehenden Umzug rechtswidrig sei. Laut dem damaligen Urteil sei die Auslegung des Sonderkündigungsrechts seitens Vodafone Kabel Deutschland schlichtweg nicht korrekt. Die Frist liefe ab Zugang der Kündigung beim Unternehmen. Kündigungsfristen seien schließlich dazu da, dass sich der Vertragspartner auf das Ende des Vertrags einstellen könne. Dafür käme es auf die Kündigung und nicht den Umzug an, so das Landgericht.
…jetzt gewinnt Vodafone
Das im Feburar 2017 gefällte Vodafone Kabel Urteil vom Münchener Landgericht ist nicht mehr gültig und wurde in zweiter Instanz vom Oberlandgericht München und vom Oberlandgericht Düsseldorf aufgehoben. In dem neuen Prozess vor dem Oberlandgericht München entschied das Gericht, dass an dem Prozess von Vodafone nichts geändert wird.
Ein Sonderkündigungsrecht gilt erst ab dem Tag des Umzugs.
Allgemeine Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug für DSL-Verträge
Wie du in unserem Artikel Internet: Sonderkündigungsrecht bei Umzug nachlesen kannst, steht dir seit 2012 ein Sonderkündigungsrecht für DSL-Verträge im Fall eines Umzugs zu. Demnach hast du das Recht deinen Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern dein Internet- und Telefonanbieter an deinem neuen Wohnort keine oder lediglich geringere Leistungen anbietet.
Damit deine außerordentliche Kündigung Gültigkeit erlangt, musst du eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats einhalten.
Das sagt das aktuelle Vodafone Kabel Deutschland Urteil
Nun gilt wieder, was schon jahrelang bei Vodafone der Normalfall war: Geht eine Kündigung wegen Umzugs ein, so gilt diese erst
ab Zeitpunkt des Umzugs selbst. Der Vertrag läuft also noch drei weitere Monate.
Für Vodafone-Kunden heißt das, dass sie doppelt zahlen müssen, für den alten Vertrag bei Vodafone und gleichzeitig schon für den Anbieter am neuen Wohnsitz.
Sichere dir deine Rechte!
Du fragst dich, was du tun kannst, damit deine Kündigung rechtzeitig wirksam wird? Hier das Wichtigste im Überblick:
- Begründe deine Kündigung damit, dass Vodafone Kabel Deutschland keine oder lediglich schlechtere Leistungen an deinem neuen Wohnort zur Verfügung stellt und lasse dir den Eingang dieser schriftlich bestätigen.
- Auch im Falle eines Umzugs kannst du deine Kündigung schon deutlich vor dem Umzug einreichen. So kannst du dir sicher sein, dass sie auch rechtzeitig bearbeitet wird. Trotzdem beginnt die dreimonatige Sonderkündigungsfrist erst ab Umzugsdatum.
Und wie geht es weiter?
Die Verbraucherzentrale kann als Kläger laut Berichterstattung der Stiftung Warentest zwar keine Revision gegen das Vodafone Kabel Deutschland Urteil einlegen, aber eine Beschwerde dagegen einreichen. Das würde dazu führen, dass es der Fall bis zum Bundesgerichtshof schafft. Dort würde dann ein weiteres Mal darüber verhandelt werden, ob das Sonderkündigungsrecht erst bei Umzug oder schon im Voraus eingereicht und geltend gemacht werden kann.