Widerrufsrecht Internet: Der schnelle Weg aus deinem Vertrag!

Online abgeschlossene Verträge können mit dem Widerrufsrecht Internet schnell aufgelöst werden. Was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier!

Online-Versandhändler sind längst nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Wer einmal im Internet eingekauft hat, weiß jedoch auch, dass Rückgaben unvermeidbar sind. Online-Shops haben unterschiedliche Richtlinien zum sogenannten Rückgaberecht. Doch wie sieht es aus, wenn du online einen Vertrag geschlossen hast und bereits kurz nach Vertragsschluss bemerkst, dass du diesen doch nicht benötigst? Wir erklären dir die Gesetzeslage zum Thema Widerrufsrecht Internet und zeigen die Unterschiede zur Kündigung oder dem für bestellte Waren geltendem Rückgaberecht auf.

Widerrufsrecht Internet: Wie viel Zeit steht mir für einen Widerruf zu?

Als Verbraucher hast du 14 Tage Zeit, um von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt jedoch nur, wenn dein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde, also z.B. an deiner Haustür, am Telefon oder eben online – das ist in den § 355 und § 312 d  des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist jeden auf oben beschriebene Art und Weise geschlossenen Vertrag widerrufen und somit den Vertragsschluss rückgängig machen kannst.

Die Gründe, warum du dich dafür entschieden hast, den Vertrag bereits kurz nach Vertragsschluss wieder zu beenden, musst du nicht angeben.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei Online-Verträgen?

Laut der Rechtsanwaltskanzlei Härtling beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem du in klarer und verständlicher Weise über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Voraussetzung dafür ist also, dass der Anbieter deines Vertrags dich ordnungsgemäß und verständlich über dein Widerrufsrecht informiert hat und zwar bevor du deine Bestellung abgeben konntest. Gemäß § 312f Abs. 2 BGB ist die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zuzustellen. Im Fall eines Online-Abschlusses erfolgt dies zumeist in Form eines verlinkten Dokuments, dessen Inhalt du durch Setzen eines Häkchens bestätigen musst.

Was muss die korrekte Widerrufsbelehrung enthalten?

Der Händler muss dich schriftlich über folgende Punkte informieren, damit die Widerrufsbelehrung dem gesetzlichem Umfang genügt:

  • dass ein Widerrufsrecht besteht
  • dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und dieser mündlich oder schriftlich erklärt werden kann
  • an welche Anschrift der Widerruf gehen muss
  • die Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
  • den Name des Unternehmers

Was ist, wenn ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe?

Hat der Anbieter es versäumt, dich über dein Widerrufsrecht zu informieren, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr. Das heißt, dir stehen in einem solchen Fall ein Jahr und 14 Tage Zeit zu, um dich von dem abgeschlossenen Vertrag zu lösen, berichtet advocard.

Gibt es beim Widerrufsrecht Internet Ausnahmen oder Besonderheiten?

Handelt es sich beim abgeschlossenen Vertrag um eine Dienstleistung, erlischt das Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn dein Vertragspartner die entsprechende Leistung vollständig erbracht hat. Das gilt jedoch nur, wenn du schon vor der Ausführung der Dienstleistung über diesen Umstand informiert wurdest und deine Kenntnisnahme bestätigt hast.

Eine solche Bestätigung könnte laut der IT-Recht Kanzlei folgendermaßen aussehen:

„Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere.“

Beim Erwerb von digitalen Inhalten, die per Streaming oder Download gekauft werden, gilt das gleiche Prinzip. Wenn du also Musikdateien, Software, Filme oder Spiele herunterlädst, erlischt das Widerrufsrecht bereits mit dem Start des Downloads.

Verfällt das Widerrufsrecht mit dem Auspacken der Ware?

Nein. Du darfst die erhaltenen Waren, deren Lieferung in deinem Vertrag festgehalten ist (beispielsweise ein Router für deinen Internet-Vertrag oder das passende neue Handy zu deinem Mobilfunkvertrag) selbstverständlich auspacken und ihre Funktionsweise testen. Hast du die Ware allerdings beschädigt oder sie hat auf eine andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz für das Gerät verlangen, wenn er dich rechtskonform über dein Widerrufsrecht informiert hat.

Wie kann ich meinen Internet-Vertrag widerrufen?

Jetzt Vertrag widerrufenNach dem 2014 angepassten Widerrufsrecht kannst du den Widerruf sowohl mündlich als auch schriftlich erklären. Allerdings lässt sich eine mündliche Widerrufserklärung z.B. in Form eines Telefonanrufs im Streitfall nur schwer nachweisen. Deswegen raten wir dir, die Widerrufserklärung unbedingt schriftlich per E-Mail, Post oder Fax zu verschicken und die Versandbestätigung aufzuheben

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du deinen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll versendest. Nur so erhältst du einen Nachweis darüber, dass du von deinem Widerrufsrecht Internet Gebrauch gemacht und den Vertrag rechtzeitig beendet hast.

Was muss ein Widerrufsschreiben enthalten?

Damit ein Widerrufsschreiben rechtsgültig ist, sollte es folgende Informationen enthalten:

  • Deinen Namen, Adresse, Kundennummer (falls vorhanden)
  • Das Vertragsdatum
  • Die Erklärung, dass du den erwähnten Vertrag widerrufen möchtest
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung (empfohlen)
  • Das Datum des Widerrufs

Jetzt Vertrag widerrufenDu kannst natürlich auch unsere bereits rechtssicher vorformulierte Widerrufsvorlage nutzen, um auf Nummer sicher zu gehen und Zeit zu sparen. Das Schreiben ist bereits vorgefertigt und anwaltlich geprüft. Du musst lediglich deine Vertragsdaten eintragen und kannst das fertige Widerrufsschreiben anschließend direkt über unseren Service versenden. Im Anschluss erhältst du von uns einen Versandnachweis, der dir in einem potentiellen Streitfall als Nachweis über den erfolgreichen Versand deines Widerrufs dient.

Widerrufsrecht Internet: Der Unterschied zwischen Rückgabe und Widerruf

Auch wenn die Begriffe Rückgaberecht und Widerrufsrecht oft synonym verwendet werden, sind es im Grunde unterschiedlich ausgestaltete Rechte, von denen du als Verbraucher Gebrauch machen kannst. Während das Widerrufsrecht nur für Fernabsatzverträge gilt, kann das Recht auf Rückgabe oder Umtausch auch bei einem Kauf im stationären Handel ausgeübt werden. Der Verkäufer ist zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die meisten Geschäfte bieten aber diese Möglichkeit an, um ihre Kundenbindung zu stärken. Aber Vorsicht, in einige Läden ist die Rückgabe nur gegen Warengutschein möglich. Informiere dich deshalb unbedingt über die Bedingungen des Rückgaberechts, bevor du einen Kauf tätigst.

Viele Online-Shops, in denen du Waren bestellen kannst, bieten neben den gesetzlichen 14 Tagen Widerrufsfrist ein ausgedehntes Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen nach Warenerhalt an. Möchtest du die bestellten Artikel zurücksenden, kannst dafür den beigelegten Rücksendeschein ausfüllen und diesen zusammen mit den Waren an den Verkäufer zurückschicken. Große Versandhäuser übernehmen sogar die Versandgebühren, vorausgesetzt, du verwendest dazu das spezielle Rücksendeetikett. Solltest du den Rücksendeschein oder das Etikett nicht mehr haben, kannst du deinen Verkäufer kontaktieren und bekommst diese in der Regel noch mal zugeschickt, entweder per E-Mail oder per Post.

Doch Achtung – das Rückgaberecht ist im Unterschied zum Widerrufsrecht gesetzlich nicht geregelt und für den Verkäufer freiwillig. Deshalb können die Rückgabemodalitäten bei verschiedenen Online-Shops auch sehr unterschiedlich sein. Lies dir am besten schon vor der Bestellung die AGB deines Versandhändlers durch, um alle nötigen Informationen zum Rückgaberecht zu erfahren.

Widerrufsrecht Internet vs. Kündigung: Was sind die Unterschiede?

Vertrag widerrufen oder doch lieber kündigen? Viele Verbraucher stellen sich diese Frage, wenn sie einen Vertrag beenden wollen. Grundsätzlich ist das Ergebnis eines widerrufenen und eines gekündigten Vertrags ähnlich: Beide Wege erzielen eine Beendigung. Dennoch kannst du einen Vertrag nicht immer widerrufen oder kündigen. Wir zeigen dir, wann du von welcher Methode Gebrauch machen kannst, um deinen Vertrag loszuwerden.

  • Widerrufsrecht Internet: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, wie bereits oben beschrieben, ausschließlich für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Ein Widerruf ist lediglich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich. Deine Widerrufserklärung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei du den Widerruf nachträglich nicht nachweisen kannst. Ist die 14-tägige Frist verstrichen, kannst du deinen Vertrag leider nicht mehr widerrufen, sondern musst auf die ordentliche Kündigung zurückgreifen.
  • Kündigungsrecht: Jeder Vertrag kann unter Einhaltung einer bestimmten Frist und Form ordentlich gekündigt werden. Verträge dürfen mit einer maximalen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen werden und sich automatisch um maximal ein Jahr verlängern. Die Kündigungsfrist darf längstens drei Monate zum Ende der Laufzeit betragen. Der Großteil aller Verträge ist mittlerweile in Textform kündbar. Das bedeutet, du kannst deinen Vertrag per Fax, E-Mail oder Brief kündigen.
Ist die Widerrufsfrist für deinen Vertrag abgelaufen, kannst du diesen nur noch unter Einhaltung der für deinen Vertrag geltenden Kündigungsbedingungen kündigen. Diese entnimmst du am besten deinen Vertragsunterlagen.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.