Arbeiten im Urlaub – musst du das?

Mails vom Chef beantworten viele im Urlaub. Aber musst du arbeiten im Urlaub erledigen oder kannst du einfach nicht zu erreichen sein? Lies hier mehr.

In den meisten Bundesländern haben die Herbstferien gerade begonnen oder stehen noch an. Für viele Familien ist das die Gelegenheit, dieses Jahr nochmal den Sommer zu genießen und in den Süden zu fahren.

Musst du in dieser Zeit für deinen Arbeitgeber erreichbar sein? Musst du tatsächlich arbeiten im Urlaub? Das haben wir uns für dich angeschaut.

Arbeiten im Urlaub: Darf der Chef anrufen?

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Von dir verlangen, dass du deinen Urlaub abbrichst, kann dein Arbeitgeber im Regelfall nicht. Wann dein Chef es dennoch verlangen kann erfährst du in unserem Blogartikel Urlaub abbrechen wegen Krankheit und Co.. Tritt ein solcher Ausnahmefall ein, kannst du die verpassten Urlaubstage zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.

Arbeiten im Urlaub
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Doch wie sieht es aus, wenn du zwar deinen Urlaub fortsetzen kannst, aber eine Mail oder einen Anruf von deinem Arbeitgeber erhältst? Musst du antworten oder reicht das auch wenn du wieder in der Arbeit bist?

Der Juristin Maja Klingner zufolge darf dich dein Chef eigentlich nicht kontaktieren, wenn du Urlaub hast. Eine gefestigte Rechtsprechung hierzu gibt es bislang jedoch nicht.

Das sagt das Gesetz

Laut § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. § 8 BUrlG besagt zudem, dass du keine diesem Zweck – der Erholung – widersprechende Tätigkeit ausführen darfst. Demzufolge darfst du also eigentlich gar nicht arbeiten.

Ausgenommen hiervon sind Berufe mit Rufbereitschaft. Bist du beispielsweise bei der Feuerwehr oder Sanitäter, musst du auch im Urlaub kontaktiert werden können. So kann es passieren, dass du arbeiten musst, wenn alle Feuerwehrleute in deiner Region im Einsatz sind und ein Notfall eintritt.

Arbeiten im Urlaub
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Bei allen anderen Berufen sind Klauseln im Arbeitsvertrag die besagen, dass du im Urlaub dienstlich zu erreichen sein musst, laut Maja Klingner nichtig. Du müsstest dich also nicht daran halten, wenn in deinem Arbeitsvertrag etwas derartiges festgehalten wäre und dir würden trotzdem keine Konsequenzen drohen. Deine private Handynummer musst du deinem Chef übrigens auch nicht mitteilen, wenn du keinen Beruf mit Rufbereitschaft hast.

Bei E-Mail-Nachrichten wird unterschieden, ob etwas als arbeiten im Urlaub gilt oder nicht: Hast du zugestimmt, dass du geschäftliche Nachrichten während deines Urlaubs liest und beantwortest, gilt dies als Arbeitszeit. Nicht jedoch, wenn du sie nur aus Interesse liest.

Arbeiten im Urlaub – keine Pflicht

Arbeiten im Urlaub
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Grundsätzlich musst du im Urlaub nicht arbeiten. Und das ist auch wichtig: Denn so hast du die Möglichkeit, dem teilweise stressigen Alltag zu entfliehen und einfach abzuspannen und deine freie Zeit mit Freunden oder der Familie zu genießen.

Du bist nicht dazu verpflichtet, für deinen Chef telefonisch erreichbar zu sein, außer du arbeitest in einem Beruf mit Rufbereitschaft. Tust du das nicht, kannst du auch in deinem Vertrag nicht dazu verpflichtet werden. Dir drohen grundsätzlich keine Konsequenzen, wenn du dein Handy ausschaltest oder deinem Arbeitgeber deine Nummer gar nicht erst mitteilst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.