Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld und Jobsuche: So funktioniert es auf dem Arbeitsamt

Hast du dich dafür entschieden, deinen Job zu kündigen, oder steht die Kündigung deines Arbeitgebers ins Haus, ohne dass du einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht hast, könnte es dazu kommen, dass du dich arbeitslos melden musst. Was davor kommt, und wie dir die Agentur für Arbeit dann weiterhilft, erfährst du hier.
Im Oktober 2017 wurden allein 2.389 Millionen Arbeitslose gezählt – dabei ist arbeitslos nicht gleich arbeitslos. Die Zahl der sogenannten ‚Unterbeschäftigten‘ lässt diese Zahl noch einmal um einiges ansteigen. Doch Arbeitslosigkeit muss keine Einbahnstraße sein.

Siehst du deine Kündigung als ungerechtfertigt an, erfahre hier, wie du sie anfechten kannst, und informiere dich über deine Möglichkeiten, eine Abfindung zu erstreiten.

Wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bekannt wird: Frühzeitig arbeitssuchend melden

Die Bundesagentur für Arbeit rät, dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses, oder drei Tage nach dem Bekanntwerden des Endes, arbeitssuchend zu melden. Dies ist

möglich.

Ab deiner Anmeldung als Arbeitssuchende/r erhältst du die Agentur als Ansprechpartner für Angelegenheiten wie die Jobsuche und einen Beratungstermin.

Bist du als arbeitssuchend gemeldet, solltest du dich so schnell wie möglich aktiv auf Arbeitssuche machen, wobei dich die Agentur für Arbeit unterstützt. So kannst du die tatsächliche Arbeitslosigkeit vermeiden. Mit der Jobsuche haben wir uns im letzten Absatz dieses Artikels befasst.

Wenn kein Job in Aussicht ist: Persönlich arbeitslos melden

Hast du nach deiner Anmeldung als Arbeitssuchende/r in naher Zukunft keinen neuen Job gefunden, musst du dich spätestens am ersten Tag, an dem du kein Arbeitnehmer mehr bist, arbeitslos melden. Dies muss persönlich in der Agentur für Arbeit geschehen.

Bei diesem Termin benötigt das Amt

  • deinen Personalausweis.
  • oder deinen Reisepass mit Meldebestätigung/Aufenthaltserlaubnis.
  • gegebenenfalls Arbeitserlaubnis.
  • deinen Sozialversicherungsausweis.
  • das Kündigungsschreiben beziehungsweise deinen Arbeitsvertrag.
  • deinen Lebenslauf.

Im Anschluss an deine Meldung als Arbeitslose/r steht es dir zu, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zu beantragen. Dies kann online oder persönlich getan werden. Welche Art von Arbeitslosengeld in deinem Fall ausgezahlt werden kann, erfährst du hier.
Wie hoch deine potentiellen Beträge wären, findest du mit dem Selbstrechner der Agentur für Arbeit heraus.

Hast du Probleme, die Vorgänge auf der Website des Arbeitsamts nachzuvollziehen, kannst du die Website auf ‚Leichte Sprache‚ stellen. Für gehörlose Interessenten gibt es außerdem Erklärungen auf Gebärdensprache.

Dein Schicksal wenden: Mit dem Arbeitsamt einen neuen Job finden

Dass Arbeitslosigkeit auch nur ein vorübergehender Zustand sein kann, zeigen die Erfolgsgeschichten auf der Website der Agentur für Arbeit. Das Amt hilft bei der Suche nach einem ähnlichen Job oder bei einer Neuorientierung, unterstützt aber auch Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit, wie beispielsweise in diesem Fall mit einem Gründerzuschuss, oder den Wiedereinstieg.

Frage in deinem Bekannten- oder Arbeitskreis herum, ob sie von einer freien Stelle wissen, und schreibe Initiativbewerbungen. Die Website der Bundesagentur für Arbeit bietet außerdem eine riesige Datenbank mit Stellenangeboten aller Art: Von der Festanstellung bis zur Werkstudententätigkeit, von der Müllbeseitigung bis zum Professor. Hier lohnt sich ein Blick auf jeden Fall!

Bei deiner Bewerbung erhältst du Unterstützung von den Berufsinformationszentren (BiZ). Hier kannst du dich informieren, beispielsweise über den aktuellen Arbeitsmarkt, und die Computer, Drucker und Scanner nutzen, um deine Bewerbung zu erstellen.
Hier findest du eine Liste aller BiZ.

Um einen Job zu finden ist Eigeninitiative angesagt. Das Arbeitsamt unterstützt dich, aber ob du schnell wieder einen Job hast oder nicht, hängt hauptsächlich von dir ab. Das bedeutet für dich: Lass den Kopf nicht hängen!