Was ist ein Aufhebungsvertrag, was muss man beachten und was sind die Vor-und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? All das liest du hier.
Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sinnvolle und gute Lösung zur Beendigung des Arbeitsvertrags darstellen – muss aber nicht. Besonders Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, um später nicht schlechter dazustehen, als nach einer normalen Kündigung. Einen ersten Überblick gibt dieser Artikel. Dennoch empfehlen wir immer, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn es um die Formulierung eines konkreten Arbeitsvertrags geht.
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Aufhebungsvertrag: Was ist das?
Ein Aufhebungsvertrag ist nur mit den Unterschriften beider Parteien gültig. ©Pixelot – Fotolia.com
Ein Aufhebungsvertrag ist neben der Kündigung eine andere Form, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Während die Kündigung nur durch einen Vertragspartner – also dem Arbeitgeber ODER dem Arbeitnehmer ausgesprochen wird, um gültig zu sein, wird der Aufhebungsvertrag immer einvernehmlich – also mit Zustimmung von Arbeitgeber UND Arbeitnehmer – geschlossen. Ein Aufhebunsgvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden, per Fax oder E-Mail hat er keinerlei Gültigkeit. Außerdem müssen beide Parteien den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Gründe für das Vereinbaren eines Aufhebungsvertrags können laut hensche.de etwa sein:
- Der Arbeitgeber möchte mehreren Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen und möchte rechtliche Unsicherheiten vermeiden.
- Der Arbeitnehmer hat (vermeintlich) einen Fehler begangen, der eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen könnte. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wissen aber nicht, ob diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar wäre. Um das Ganze möglichst diskret zu regeln wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
- Der Arbeitnehmer hat eine neue Stelle gefunden, die er ab sofort antreten möchte bzw. nicht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ein Vorteil liegt in der freien Bestimmung des Beendigungszeitpunkts. Während bei der Kündigung die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden müssen, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag gemeinsam auf ein Enddatum einigen.
Außerdem können alle rechtlichen Hindernisse, die es bei einer Kündigung gibt, bei einem Aufhebungsvertrag ignoriert werden. Hier zählt nur das, worauf sich beide Parteien einigen.
Vieler dieser Vorteile sind vor allem für den Arbeitgeber interessant – doch auch für den Arbeitnehmer kann das Ausfallen der Kündigungsfrist von Vorteil sein – zum Beispiel dann, wenn er bereits eine neue Stelle in Aussicht hat, die er möglichst bald antreten will.
Auch sind ein gutes Arbeitszeugnis und eine Abfindung oft Bestandteile der Vereinbarung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Dennoch solltest du als Arbeitnehmer nicht allein wegen einer Abfindung vorschnell einem Aufhebungsvertrag zustimmen.
Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vor allem der Arbeitnehmer hat oft eher Nachteile aus einem Aufhebungsvertrag. © contrastwerkstatt – Fotolia.com
Vor allem den Arbeitnehmer trifft die mit dem Aufhebungsvertrag einhergehende Sperrzeit von mindestens zwölf Wochen. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld (§ 159 Abs.1 Nr.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)) Unter bestimmten Vorraussetzungen kann diese Sperrzeit vermieden werden. Näheres dazu kannst du unter hensche.de: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit nachlesen.
Für den Arbeitgeber hingegen stell der Aufhebungsvertrag keinerlei Nachteil dar. Deshalb solltest du als Arbeitnehmer genau überlegen, wann und unter welchen Voraussetzungen du dich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt.
Inhalt des Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann je nach Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielerlei Inhalte und Regelungen haben. Welche das sein können und ein Aufhebungsvertrag Muster findest du in unserem Blogbeitrag: Aufhebungsvertrag -Muster und Inhalt
Aufhebungsvertrag Abfindung
In den meisten Fällen geht ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer einher. Grundsätzlich kann die Höhe der Abfindung genauso gemeinsam frei festgelegt werden, wie der gesamte Aufhebungsvertrag. Dennoch solltest du dir diese Tipps zur Berechnung der Abfindung ansehen, damit du dich nicht über den Tisch ziehen lässt. Die sogenannte Regelabfindung berechnet sich anhand der Beschäftigungsjahre, die du im Unternehmen tätig warst. Pro Beschäftigungsjahr erhältst du eine Regelabfindung in der Höhe von 0,25 bis 1,0 Gehältern. Laut hensche.de kommt es bei solchen Regelungen jedoch meist zu einer sehr ungenauen Berechnung und die Abfindung kann viel zu hoch, aber auch viel zu niedrig ausfallen. Demnach sei es besser, sich an den Umständen des Auflösungsvertrags zu orientieren. Das könnte sein:
- Welchen Kündigungsschutz genießt der Arbeitnehmer eigentlich?
- Wie dringend ist die rasche Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
- Wie rasch wird der Arbeitnehmer wieder eine Arbeit finden?
- Wie ist die finanzielle Lage des Arbeitgebers?
- Gibt es einen Sozialplan, in dem Abfindungen geregelt sind?
- Sind noch finanzielle Ansprüche offen?
Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich eine Abfindung oft besser und „gerechter“ berechnen als anhand der Standard-Regelungen.
Aufhebungsvertrag: Beratung erforderlich
Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du dich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen. Denn wenn du beispielsweise von falschen Kündigungsschutz-Bedingungen ausgehst, so wirkt ein Aufhebungsvertrag schnell attraktiver auf dich, obwohl er dich eigentlich benachteiligt. Auch bei der Berechnung der Abfindung kann dir ein Anwalt zu Seite stehen und einen gerechtfertigten Betrag für dich herausholen. Generell gilt: Lasse dich nie von deinem Arbeitgeber in einen Aufhebungsvertrag drängen! Nimm dir genug Zeit und informiere dich genau über deine Rechte.
Du willst doch lieber kündigen, statt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen? Dann findest du bei uns ein Muster-Kündgungsschreiben für deine Arbeitsvertrag-Kündigung.