BAföG und Arbeit: Wie du Nebenjob, Praktikum und Co mit der Bildungsförderung unter einen Hut bekommst

Wenn das Geld für ein Studium nicht reicht, kann man Unterstützung nach dem sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, vom Staat beantragen – doch wie sieht es mit BAföG und Arbeit aus? Welchen Tätigkeiten du überhaupt nachgehen kannst, wie viel Einkommen du gleichzeitig zur staatlichen Förderung verdienen darfst und wann es zu Abstrichen kommt, erfährst du hier.

Obwohl das Studium oftmals schon stressig genug ist, arbeiten einer statista-Umfrage zufolge 51,5% der befragten Studierenden nebenbei. Dass du trotz BAföG arbeiten möchtest – oder vielleicht auch musst – ist also nicht ungewöhnlich, kann aber aufgrund deiner staatlichen Förderung nur in einem bestimmten Rahmen geschehen.

BAföG und Arbeit: Verschiedene Arbeitsmodelle bedeuten verschiedene Freigrenzen

Grundsätzliche Grundlage beim Bezug von BAföG-Förderung ist, dass die erfolgreiche Beendigung deines Studiums auf direktem Weg angestrebt wird. Alle anderen Tätigkeiten dürfen nur „um das Studium herum gebaut“ werden. Nimmt die Arbeit also Überhand und kann als primäre Tätigkeit angesehen werden, entfällt dein Anspruch auf staatliche Förderung.

Überschreitet dein Einkommen eine bestimmte Freigrenze, wird dir, wie bei den meisten staatlichen Förderungen üblich, der Überschuss von deinem BAföG-Betrag abgezogen.

Jeder Fall ist so individuell wie der Weg eines jeden Auszubildenden und hängt von unterschiedlichen Dingen ab. Da es sehr viele Parameter – beispielsweise Gehalt und Abgaben der Eltern, Kinder, Scheidung,… – zu beachten gilt, verwende am besten einen BAföG-Rechner, beispielsweise den von bafoeg-rechner.de, um deine Abzüge zu erörtern.

BAföG als Angestellter

Suchst du dir eine sogenannte abhängige Beschäftigung, eine Tätigkeit also, bei der du dein Gehalt von deinem festen Arbeitgeber erhältst, ist es wichtig, dass dein Studium trotzdem noch im Vordergrund steht. Dies ist gewährleistet, wenn du eine Grenze von 20 Stunden in der Woche nicht überschreitest oder bei Mini- oder Nebenjobs als studentische Hilfskraft arbeitest.

Außerdem gilt es, eine sogenannte Freigrenze einzuhalten. Diese beträgt bei einer abhängigen Arbeit 5400 Euro im Jahr, beziehungsweise 450 Euro im Monat. Dazu werden sämtliche Einkünfte gezählt, die du von deinem Arbeitgeber erhältst, also auch Weihnachts- oder Urlaubsgeld, und schließlich Abzüge, wie beispielsweise eine Werbungskostenpauschale.

Als monatliches Einkommen zählt der Durchschnitt: Deine monatlichen Einkünfte werden also addiert und schließlich durch die Zeit des BWZ, üblicherweise 12 Monate, geteilt.

Die Rechnung setzt sich folgendermaßen zusammen:

BAföG und Arbeit
Screenshot vom 28.02.18 – bafoeg-rechner.de© npridik

Mit einem Bruttoeinkommen von 5400 Euro kommt man also abzüglich der Werbungskostenpauschale, der Sozialversicherungspauschale und des Freibetrags für Auszubildende auf 0 Euro Abzüge:

BAföG und Arbeit
Screenshot vom 28.02.18 – bafoeg-rechner.de© npridik

BAföG und steuerfreie Tätigkeiten

Als steuerfrei gelten vor allem pflegende, künstlerische und erzieherische Tätigkeiten. Verdienst du steuerfreie Einnahmen, musst du dich an eine jährliche Freigrenze von 2400 Euro halten.

Selbstständig arbeiten mit BAföG

Bei dem Einkommen, das in die Errechnung deiner Abzüge eingeht, handelt es sich nur um das Einkommen, das du während des sogenannten Bewillungszeitraums (BWZ) des BAföGs erhältst.

Arbeitest du selbstständig, zahlst dir also sozusagen dein Gehalt selbst, musst du eine Freigrenze von 4410 Euro im Jahr, oder 367,50 Euro im Monat, einhalten, wenn du nicht möchtest, dass dir etwas abgezogen wird.

BAföG und Arbeit: Was macht den Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikant?

Pflichtpraktikum mit BAföG-Unterstützung

In vielen Studiengängen ist es vorgesehen, ein Praktikum zu absolvieren, um sich einen praktischen Einblick in das angestrebte Berufsfeld zu verschaffen. Ein solches Pflichtpraktikum wird entweder vor oder während des Studiums innerhalb der Vorlesungs- oder vorlesungsfreien Zeit gemacht, und trägt damit gemäß der Studiengangsordnung zum Erreichen des Hochschulabschlusses bei – ist also im Sinne der BAföG-Stelle.
Ein Pflichtpraktikum vor oder während des Studiums ist also förderungsfähig.

Praktikanten nach dem Studium, wie beispielsweise Berufspraktikanten, haben keinen BAföG-Anspruch mehr, da der angestrebte Hochschulabschluss bereits erreicht wurde.

Freiwilliges Praktikum als BAföG geförderter Student

Möchtest du eigenständig in ein Unternehmen reinschnuppern, und ergatterst ein freiwilliges Praktikum, hast du prinzipiell keinen Anspruch mehr auf BAföG-Förderung. Gerade, wenn du dich für ein Vollzeitpraktikum entscheidest, und dafür natürlich dein Studium unterbrichst, entfällt deine Unterstützung. Um das zu vermeiden, solltest du dich unbedingt vom Studium beurlauben lassen.

Gibst du falsche Verdienstbeträge in deinem BAföG-Antrag an, um die Abzüge zu umgehen, kommt es spätestens bei der nachträglichen Überprüfung deiner Einkünfte am Ende des Bewilligungszeitraums zu BAföG-Rückzahlungen, und damit im schlimmsten Fall zu Schulden. Sei also unbedingt ehrlich und genau, um dir Ärger zu ersparen und deine Förderung sicher behalten zu dürfen.

BAföG und Arbeit: Kurz und knapp auf einen Blick

  • Studium muss primäre Beschäftigung sein
  • Pflichtpraktika vor oder während des Studiums fallen prinzipiell unter BAföG
  • freiwillige Praktika und Praktika nach dem Studium sind grundsätzlich nicht förderungsfähig
  • Freigrenzen gelten je nach Beschäftigungsgrad:
anrechnungsfreies Bruttoeinkommen
in 12 Monaten BWZ
anrechnungsfreies Bruttoeinkommen
pro Monat des BWZ
Angestellte5400 Euro450 Euro
Selbstständige4410 Euro367,50 Euro
Steuerfrei Beschäftigte2400200

Die Arbeitswelt kann für Neulinge erstmal ganz schön verwirrend sein, aber auch später ist oft nicht sicher, welche Rechte dir als Arbeitnehmer zustehen, und was beim Arbeitsvertrag wichtig ist. Dafür haben wir unsere Job-Kategorie, in der wir dir Artikel über verschiedenste Themen aus dem Berufsleben zur Verfügung stellen.

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Das war der erste Teil unserer März-Serie, die wöchentlich immer donnerstags auf unserem Blog erscheint. Diesen Monat geht es um das das Thema Job.

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