Findet in deiner Firma bald eine Weihnachtsfeier statt? Wir sagen dir, warum du hingehen solltest und was du dort arbeitsrechtlich beachten solltest.
Wie jedes Jahr zur Adventszeit steht bei den meisten Firmen eine Weihnachtsfeier an. Hierbei solltest du einige Dinge beachten – immerhin feierst du mit Menschen, mit denen du jeden Tag zusammenarbeitest.
Rechtlich bist du nicht dazu verpflichtet, an der Weihnachtsfeier deiner Firma teilzunehmen. Wenn die Feier jedoch während der Arbeitszeit stattfindet, musst du an diesem Tag entweder arbeiten oder dir Urlaub nehmen, sofern du nicht teilnehmen möchtest. Wenn du hingegen teilnimmst, zeigst du deinem Chef, dass du bereit bist, für das Unternehmen einen Teil deiner Freizeit zu verwenden. Und das hinterlässt einen guten Eindruck. Was du tun solltest um diesen nicht gleich wieder zu zerstören, haben wir uns im Folgenden für dich angeschaut.
Freundlicher Umgang während der Weihnachtsfeier
Prinzipiell solltest du dich während der Weihnachtsfeier natürlich genauso verhalten, wie es in deinem Betrieb normalerweise auch üblich ist. Wenn du deinen Chef normalerweise siezt, solltest du das auch bei der Weihnachtsfeier tun. Sollte er dir das „Du“ anbietet, kannst du ihn natürlich duzen. Am nächsten Tag solltest du jedoch zunächst abwarten und auf persönliche Anreden verzichten – es könnte nämlich sein, dass dein Chef wieder zum „Sie“ zurückkehrt. Dann solltest du das umgekehrt ebenso tun.
Außerdem ist es ratsam, stets freundlich mit und über deine Kollegen zu sprechen. Wenn du nämlich hinterrücks über deinen Chef, andere Mitarbeiter oder deine Arbeit lästerst, kann es dir im schlimmsten Fall passieren, dass du entlassen wirst. Generell solltest du darauf achten, sämtliches Fehlverhalten zu vermeiden – du darfst zwar deinen Spaß haben, aber solltest nie vergessen, dass es sich noch immer um Kollegen handelt. Daher ist es auch empfehlenswert, nur ein Glas Sekt oder ähnliches zu trinken. Weil viel Alkohol lockert die Zunge: Auch wenn du Betriebsgeheimnisse ausplauderst, ist dies ein Kündigungsgrund.
Gesetzlicher Unfallschutz bei der Weihnachtsfeier
Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht auf einer Weihnachtsfeier nur dann, wenn alle Mitarbeiter eingeladen sind und die Feier das Betriebsklima verbessern soll. Außerdem muss dein Chef die Veranstaltung planen, durchführen und besuchen – oder ein von ihm ernannter Stellvertreter. Solange die gesetzliche Unfallversicherung greift, sind auch Ansprüche gegenüber Kollegen ausgeschlossen. Das bedeutet, du musst für die Reinigung deiner Kleidung selbst aufkommen, wenn ein Kollege sie aus Versehen beschmutzt.
Sobald die Weihnachtsfeier zu Ende ist bzw. dein Chef oder dessen Stellvertreter geht, erlischt auch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn du danach noch weiterfeiern möchtest, musst du die Behandlungskosten für einen eventuellen Unfall selbst tragen.
Weihnachtsfeier ist keine Arbeitszeit
Wenn du diese Ratschläge beherzigst, steht einer gelungenen Weihnachtsfeier eigentlich nichts mehr im Wege. Wir möchten dir jedoch noch einen Tipp mit auf den Weg geben: Eine Weihnachtsfeier ist keine Arbeitszeit und dient lediglich deinem Privatvergnügen. Daher solltest du am Tag nach der Weihnachtsfeier unter keinen Umständen zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheinen – es sei denn, das hast du mit deinem Chef vorher explizit ausgemacht. Solltest du nämlich ohne Absprache zu spät kommen, musst du mit einer Abmahnung rechnen.