Die außerordentliche oder fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist manchmal ein komplizierter Prozess. Hier findest du hilfreiche Tipps rund um das Thema.
Für beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – ist eine fristlose Kündigung keine einfache Sache. Im Arbeitsrecht gibt es viele Einschränkungen und Formalitäten, die beachtet werden müssen, damit eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist. Der wichtigste Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung: Die außerordentliche Kündigung muss begründet werden. Welche Gründe sind zulässig? Welche nicht? Auf diese und andere Fragen findest du in diesem Beitrag Antworten.
Kündigungsfristen
Einer der Unterschiede zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung ist die Tatsache, dass bei einer außerordentlichen Kündigung keine Frist eingehalten werden muss. Eine außerordentliche Kündigung muss aber innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden, nachdem der Kündigungsgrund bekannt wurde, so §626 BGB. Der Kündigungsgrund ist eine der Voraussetzungen für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung.
Fristlose Kündigung muss begründet werden
Das BGB besagt, eine fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund ist dann möglich, wenn es unzumutbar ist, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. Was genau als „unzumutbar“ anerkannt wird und was nicht, entscheidet sich in jedem Einzelfall individuell. Unabhängig von dem Kündigungsgrund selbst, müssen für diesen Beweise vorliegen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Der Kündigungsgrund muss nicht im Kündigungsschreiben angegeben werden. Auf Anfrage des Gekündigten muss der Grund schriftlich mitgeteilt werden, so §626 BGB. Wir empfehlen den Kündigungsgrund gleich in das Kündigungsschreiben einzubinden, um jegliche Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss der Kündigungsgrund vom Betriebsrat bewertet werden. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam, so §102 BetrVG.
Kündigungsgrund: Beispiele für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht nennt keine bestimmten Kündigungsgründe, die eine fristlose Kündigung wirksam machen. Wir können lediglich Beispiele für solche Gründe nennen, die Arbeitnehmer als Orientierungspunkt nutzen können:
- Lohnrückstand
- Mobbing
- Sexuelle Belästigung
Kündigungsgrund: Beispiele für Arbeitgeber
Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen möchte, wird im Normalfall mindestens eine Abmahnung an den Arbeitnehmer vorausgesetzt. Auch für Arbeitgeber gibt es keine absoluten Gründen für eine fristlose Kündigung. In jedem Einzelfall wird der Grund individuell bewertet. Folgende Beispiele sind also keine Vorgaben des Arbeitsrechtes:
- Beleidigung
- Diebstahl am Arbeitsplatz
- Arbeitsverweigerung
- Betrug oder Konkurrenztätigkeiten
Fristlose Kündigung soll das letzte Mittel sein
Wenn eine fristlose Kündigung von Seiten des Arbeitgebers erfolgt, soll dies das letzte Mittel sein. Das heißt, dass Abmahnungen, ein Aufgabenbereichswechsel und sonstige mildere Mittel erfolglos geblieben sind.
Folgen einer fristlosen Kündigung für Arbeitnehmer
Wenn dir als Arbeitnehmer fristlos gekündigt wurde, musst du mit gewissen Konsequenzen rechnen und auf diese vorbereitet sein:
- Ab dem Zeitpunkt der Kündigung gibt es kein Anspruch auf eine Vergütung.
- Es wird eine Sperrfrist im Bezug auf das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erteilt (bis zu zwölf Wochen).
- Keine Abfindung.