Im öffentlichen Dienst kündigen – Was ist anders, was ist gleich?

Was auf dich zukommt, wenn du im öffentlichen Dienst kündigen möchtest, welche Besonderheiten der Arbeitgeber „Öffentlichkeit“ mit sich bringt und wie es um eine Abfindung steht, führt aboalarm hier für dich aus.

Du bist im öffentlichen Dienst tätig, deine Tätigkeit liegt im Geltungsbereich des TVöD und du willst kündigen? Du bist dir gar nicht so sicher, was für dich gilt und ob die Kündigung berechtigt ist? Wir helfen dir mit diesem Artikel, Licht ins Dunkel zu bringen.

Gilt der TVöD für mich?

Wir führen hier die Regelungen für diejenigen aus, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen.

Aus diesem sind verbeamtete Personen ausgeschlossen. Diese haben eigene Regelungen bei der Entlassung.

Du fällst unter den TVöD sobald du Angestellter im öffentlichen Dienst bist. Er gilt auf Bundesebene. Vor dem TVöD galt der Bundesangestelltentarif (BAT), der immer noch einen Einfluss auf deine Regelungen haben kann.

Im öffentlichen Dienst kündigen: Fristen

Die Kündigungsfristen sind für Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst tätig sind, besonders geregelt. Sie unterscheiden sich damit von denen, die nach § 622 BGB für private Arbeitgeber gelten.

  • innerhalb der ersten sechs Monate: zwei Wochen Kündigungsfrist
  • innerhalb des ersten Jahres: ein Monat Kündigungsfrist zum Monatsende.
  • ab einem Jahr: sechs Wochen Kündigungsfrist
  • ab fünf Jahren: drei Monate Kündigungsfrist
  • ab acht Jahren: vier Monate Kündigungsfrist
  • ab zehn Jahren: fünf Monate Kündigungsfrist
  • ab zwölf Jahren: sechs Monate Kündigungsfrist zum Kalendervierteljahr.

Was für dich gilt, wenn dein Vertrag durch einen „dynamischen Verweis“, eine arbeitsvertragliche Verweisklausel, auf den BAT geregelt wird, kannst du hier nachlesen.

Im öffentlichen Dienst kündigen: Unkündbarkeit und andere Besonderheiten

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Arbeitest du im öffentlichen Dienst bist du ordentlich unkündbar, wenn du entweder bereits vor dem 30.09.2005 nach dem BAT unkündbar warst oder du dein vierzigstes Lebensjahr abgeschlossen hast und mindestens 15 Jahre betriebszugehörig bist.

Kündigungsschutzrechtlich gelten die gleichen Maßgaben, wie für „normale“ Arbeitnehmer nach dem gesetzlichen Kündigungsschutzgesetz, um im öffentlichen Dienst zu kündigen (KSchG). So darf nur aus persönlichen, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Das Sonderschutzgesetz beispielsweise für Schwangere oder Schwerbehinderte gilt ebenfalls wie gewöhnlich.

Eine negative Besonderheit, im öffentlichen Dienst zu kündigen ist, dass nach § 37 TVöD ausstehende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht aus dem Sozialplan stammen, nach sechs Monaten verfallen. Mache diese also unbedingt geltend!

Wann bekomme ich eine Abfindung?

im öffentlichen Dienst kündigen
© Marijus – Fotolia.com

Die Abfindungsregelungen von Angestellten, die im öffentlichen Dienst kündigen ist in den Tarifverträgen zur sozialen Absicherung (TVsA) festgelegt. Eine solche ist ausschließlich bei einer betriebsbedingten Kündigung mehrerer Arbeitnehmer aufgrund von Personalabbau möglich. Der Raum, in dem sich eine Abfindung befinden kann, geht nach § 4 TVsA von einem halben Monatsgehalt bis zu ganzen sieben Monatsgehältern.

Und übrigens: legt ein betrieblich gekündigter öffentlich Angestellter eine Kündigungsschutzklage ein, wird er oft mit einer um einiges höheren Abfindung besehen.

Im öffentlichen Dienst kündigen: Fazit

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© Annik Schalck – aboalarm.de

Stelle also erst einmal sicher, welche Tarifvertragsregelung für dich in deiner Tätigkeit gilt. Hast du einen Beamtenstatus fällst du nicht unter den TVöD, sondern unter das Beamtenrecht.

Im öffentlichen Dienst gibt es eigene Kündigungsfristen, während der gesetzliche Kündigungsschutz bestehen bleibt. Unter Umständen kannst du sogar ordentlich unkündbar sein.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.