Kündigung durch Arbeitgeber: Was muss ich sofort tun?

 

Vor einer Kündigung durch Arbeitgeber ist niemand sicher. Wie du trotzdem einen kühlen Kopf bewahrst und alles Notwendige regelst, erklären wir dir hier.

Es kann jedem passieren: der Chef ist unzufrieden, die Firma geht pleite, eine Restrukturierungsmaßnahme wird umgesetzt. Egal was die Ursache ist – eine Kündigung durch Arbeitgeber ist immer bitter und mit vielen Problemen und Befindlichkeiten verbunden. Es ist verständlich, wenn du am Anfang mit Enttäuschung, Aufgebrachtheit, Verärgerung oder sogar Panik reagierst. Eine Kündigung bedeutet eine große Veränderung und ist für niemanden einfach. Du solltest aber nicht zu lange deinem Job nachtrauern, sondern dir so schnell es geht überlegen, wie es weitergehen soll. Wir haben für dich zusammengefasst, welche Vorkehrungen du nach einer Kündigung durch Arbeitgeber sofort treffen musst, um optimal aus dieser schwierigen Lage herauszukommen.

Kündigung durch Arbeitgeber: Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt

Wer eine Kündigung durch Arbeitgeber erhält, sollte sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden – das schreibt das Gesetz den Betroffenen vor. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis noch einige Monate weiterläuft oder du für längere Zeit freigestellt wirst, die Behörden wollen möglichst früh erfahren, dass du wieder auf Arbeitssuche bist, um dir gegebenenfalls neue Stelle vermitteln zu können.

Versuche deshalb dich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung persönlich beim Arbeitsamt vorzustellen. In der Regel reicht aber auch der Zugang des Kündigungsschreibens, sagt Rechtsanwalt Dindoyal. Wenn du deiner Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommst, drohen unangenehme Konsequenzen, wie die Kürzung des Arbeitslosengeldes für die Sperrzeit von einer Woche.

Kündigung durch Arbeitgeber: Bis wann kann ich Einspruch einlegen?

Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst und deine Kündigung durch Arbeitgeber anfechten willst, darfst du keine Zeit verlieren. Das Kündigungsschutzgesetz gibt dem Arbeitnehmer nur 3 Wochen Zeit, um sich gegen seine Kündigung zur Wehr zu setzen. Wenn du diese Frist verpasst und nicht gegen deinen Arbeitgeber klagst, gilt die Kündigung als akzeptiert und rechtlich wirksam, unabhängig davon, welche Ursachen der Kündigung zugrunde liegen.

Kündigung durch Arbeitgeber: Bei wem kann ich die Kündigung anfechten?

Hältst du deine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, kannst du dich zunächst an den Betriebsrat wenden, wenn es in deinem Unternehmen einen gibt. Laut Gesetz hast du eine Woche Zeit, um die Kündigung durch Arbeitgeber beim Betriebsrat zu beanstanden. Wenn dein Einspruch als gerechtfertigt angesehen wird, wird der Betriebsrat deinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm seine Stellungnahme mitteilen.

Mache dir allerdings nicht zu viele Hoffnungen, denn gerade bei betriebsbedingten Kündigungen oder Sanierungsmaßnahmen ist der Betriebsrat meistens machtlos. Es schadet aber auf keinen Fall, beim Betriebsrat nach Rat oder Tipps für die weitere Vorgehensweise zu fragen. Betriebsräte sind gut vernetzt und können dir oft nützliche Hinweise geben oder dir vielleicht sogar eine neue Stelle vermitteln.

Kündigung durch Arbeitgeber: Brauche ich einen Anwalt?

Willst du gegen deine Kündigung vor Gericht vorgehen, brauchst du zumindest in erster Instanz keinen Anwalt, denn vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die Besonderheit des Arbeitsgerichts ist allerdings auch die Tatsache, dass du, selbst wenn du den Prozess gewinnst, deinen Rechtsbeistand aus eigener Tasche bezahlen musst. Überlege deshalb genau, ob ein Anwalt wirklich nötig ist oder ob du deine Interessen vielleicht selbst vertreten kannst.

Kündigung durch Arbeitgeber: Habe ich Chancen auf eine Abfindung?

Du hast dich entschlossen deine Kündigung vors Gericht zu bringen, um ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Mit welchen Ergebnissen kannst du jetzt rechnen? Wenn du Glück hast, wird dein Einspruch als rechtmäßig angesehen und die Kündigung zurückgenommen – in diesem Fall kannst du deinen Job weiterhin behalten. Bekommt der Arbeitgeber Recht, verlierst du deinen Arbeitsplatz und hast dann auch keinen Anspruch auf eine Abfindung. Ist die Entscheidung allerdings nicht eindeutig zu treffen, kannst du versuchen eine Abfindung zu erstreiten. Oft ist das für beide Seiten eine gute Lösung, denn sie erspart sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber nicht nur einen langwierigen Prozess und hohe Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch viel Kraft, Zeit und Nerven.

Kündigung durch Arbeitgeber: Aboalarm-Fazit

Gefeuert zu werden ist für viele Arbeitnehmer ein großes Unglück und im ersten Moment schwer zu verdauen. Trotzdem solltest du versuchen deine Emotionen unter Kontrolle zu halten und dich auf die Zukunft zu konzentrieren. Melde dich so schnell es geht persönlich beim Arbeitsamt und teile deine Situation mit. Überlege, ob du die Kündigung beim Betriebsrat anfechten oder sogar gerichtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehen willst – dafür hast du nur 1 bzw. 3 Wochen Zeit. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kannst du versuchen eine Abfindung zu erstreiten. Droht ein langwieriger Prozess, sind deine Chancen auf eine Einigung sehr gut.

 

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