Kündigung wegen Krankheit: Wie du dich wehren kannst!

Eine Kündigung wegen Krankheit ist grundsätzlich möglich, aber nicht immer gerechtfertigt. Du kannst dich also dagegen wehren oder stattdessen vielleicht sogar eine Abfindung aushandeln.

Bevor dein Arbeitgeber dir eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann, müssen einige Faktoren zusammenspielen. Das Hinzuziehen eines rechtlichen Beistands ist prinzipiell sinnvoll.

Gründe für eine Kündigung wegen Krankheit

Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten nicht einfach kündigen, weil er erkrankt ist. Schließlich war es nicht die Absicht des Arbeitnehmers, krank zu werden und auszufallen. Eine Kündigung wegen Krankheit wird erst dann grundsätzlich möglich, wenn Dauer und Umfang der Krankheit es nötig machen, und der Arbeitnehmer nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

Dafür muss jedoch nicht nur eine negative Prognose für die Gesundheit des Arbeitnehmers bestehen, sondern durch die Krankheit des Arbeitnehmers das betriebliche Interesse erheblich beeinträchtigt sein. Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also gut gegeneinander abgewogen werden.

Mittel und Wege gegen die Kündigung wegen Krankheit

Schlupfloch formale Fehler

Wie alle Kündigungen muss gerade die Kündigung eines Arbeitnehmers formal einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, kann das sogar zur Unwirksamkeit des Schreibens führen. Es kann sich lohnen, sich sofort rechtliche Beratung zu suchen, die die Kündigung auf formale Fehler prüfen.

Erscheint die Kündigung wegen Krankheit ungerechtfertigt, kannst du sie zurückweisen und innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage einreichen. Tust du dies nicht fristgemäß, wird die Kündigung wirksam.

Unzureichendes Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit dem Jahr 2004 müssen Arbeitgeber SGB IX §167 Abs. 2 zufolge Arbeitnehmern ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss also Maßnahmen entwickeln, um die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Angestellten zu erhalten.

Diese Maßnahmen müssen individuell je nach Betrieb und Situation gewählt werden und werden daher im Gesetzestext nicht näher definiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spricht beispielsweise von der technischen und organisatorischen Umgestaltung des Arbeitsplatzes und einer stufenweisen Wiedereingliederung.

Wurde dir kein BEM angeboten, muss der Arbeitgeber beweisen, dass auch nach diesen Maßnahmen keine andere Möglichkeit geblieben wäre, als die Kündigung. Die Chancen, in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, stehen sehr gut.

Reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft

Obwohl eine negative Prognose des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers zu einer Kündigung wegen Krankheit führen kann, hast du einen Vorteil. Denn der Arbeitgeber ist meist nicht detailliert über deinen Gesundheitszustand informiert. Werden nun also Reha-Maßnahmen angekündigt beziehungsweise eingeleitet, kann das bereits ein Hindernis für die Kündigung sein, welches der Arbeitgeber nicht kommen sieht.

Abfindung statt Job zurück

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach der Kündigung gezahlt werden kann. Sie ist jedoch nicht der Normalfall. Einer von statista durchgeführten Umfrage nach der Höhe der Abfindung zufolge bekamen rund 83 Prozent der Arbeitnehmer keine. Sie wird vor allem sehr einflussreichen Arbeitnehmern gezahlt, die weit oben in der Firmenhierarchie standen.

Trotzdem ist eine Abfindung möglich. Vor allem wenn der Arbeitgeber weiß, dass der gekündigte Arbeitnehmer sehr gute Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren hätte, und er im den wegen der Kündigung nicht ausgezahlten Lohn nachzahlen müssen wird. Eine Abfindung ist also sinnvoll, wenn du nach der Kündigung sowieso nicht mehr an deinen Arbeitsplatz zurück möchtest.

Der am häufigsten genannte Betrag der gezahlten Abfindungen in der statista-Umfrage beläuft sich jedoch auf 1000 bis 2500 Euro. Der zweithäufigste schon auf zwischen 20000 und 50000 Euro.

Ob es sich in deinem Fall eher lohnen würde, die Unwirksamkeit der Kündigung beweisen zu lassen, und so dein geregelte Einkommen zu behalten, muss individuell mit der realistisch erwartbaren Abfindungshöhe abgewogen werden.

Alles auf einen Blick

Kündigung wegen Krankheit

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