Überwachung bei Krankheit? Laut dem Bundesarbeitsgericht geht das nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Mehr dazu erfährst du hier.
Darf dich dein Arbeitgeber bei einer Krankheit von einem Detektiv überwachen lassen, wenn er denkt, dass du nicht krank bist sondern nur blau machst? Darf er dich sogar Filmen oder fotografieren lassen, um beweisen zu können, dass du nicht krank bist? Einer Arbeitnehmerin ist genau dies passiert: Sie hat gegen die Überwachung bei Krankheit geklagt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun über den Fall entschieden.
Überwachung bei Krankheit: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
Dem Urteil (AZ: 8 AZR 1007/13) zufolge hat dein Arbeitgeber kein Recht zur Überwachung bei Krankheit – selbst wenn er denkt, dass du diese nur vortäuschst. Zumindest solange der Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Auch heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind dem Bundesarbeitsgericht zufolge unzulässig. Bei diesem Vorgehen handle es sich nämlich um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – wonach du sogar einen Anspruch auf Schmerzensgeld hast.
Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass der Beweiswert einer Krankmeldung dadurch gemindert wird, wenn unterschiedliche Ärzte ein Attest ausstellen. Wenn du also beispielsweise von deinem Hausarzt für eine Woche krankgeschrieben wurdest und dich in der Folgewoche von einem anderen Hausarzt krankschreiben lässt, mindert das die Glaubhaftigkeit deiner Krankheit. Genauso verhält es sich wenn sich das Krankheitsbild plötzlich grundlegend ändert – du also zunächst wegen etwas ganz anderem krank geschrieben warst als später. In diesem Fall würde deinem Arbeitgeber dem Urteil zufolge eine Überwachung bei Krankheit zustehen – er dürfte auch einen Detektiv hierfür anheuern.
Überwachung bei Krankheit: Entscheidung im Einzelfall
Wann eine konkrete Tatsache vorliegt, die eine Überwachung bei Krankheit durch einen Detektiv rechtfertigt, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Teilweise kann auch die Überwachung mit einer Kamera gerechtfertigt sein. Dies sind jedoch Ausnahmen: „In vielen Fällen ist es absolut ausreichend, wenn ein Detektiv einen detaillierten Observationsbericht schreibt und als Zeuge vor Gericht aussagt“, sagte Wolfgang Lipinski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber dem Handelsblatt. Wenn der Detektiv nur beobachtet, was du in der Öffentlichkeit tust, verletzt er kein Persönlichkeitsrecht. „Schließlich könnte dort auch jemand anderes zufällig Zeuge der Geschehnisse werden“, so Lipinski.
Überwachung bei Krankheit: Keine Bettpflicht
Wir empfehlen dir, dich nur krank zu melden, wenn du auch tatsächlich krank bist. Denn wenn du blau machst und das rauskommt, kannst du schnell deinen Job verlieren. Eine Krankmeldung bedeutet übrigens nicht, dass du die komplette Zeit im Bett verbringen musst oder die Wohnung nicht verlassen darfst. Du darfst völlig frei agieren – solange dein Handeln die Genesung nicht beeinträchtigt. Wenn du dir also beispielsweise den Arm gebrochen hast, kannst du trotz einer Krankmeldung ganz normal nach draußen gehen – bei einer Grippe oder Fieber solltest du das hingegen nicht tun.