Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio: Bei Krankheit

Habe ich ein Recht auf die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios, wenn ich durch eine Krankheit lange keinen Sport machen darf? Wir erklären dir deine Rechte.

Grundlegend für deine Rechte ist hier der Fall einer Münchnerin, der vom zuständigen Amtsgericht behandelt wurde. Die Kundin eines Fitnessstudios kündigte ihren Vertrag außerordentlich, da ihr Arzt ihr, aufgrund einer Ellbogenverletzung, davon abriet, weiterhin Sport zu treiben. Das Fitnessstudio sah die Kündigung als unwirksam an, denn die Kundin könne ja nach wie vor von dem Wellnessangebot des Studios Gebrauch machen und die Geräte für Beine, Bauch und Rücken nutzen.

Wenn auch du deinen  Fitnessstudiovertrag kündigen willst, dann nutze einfach unsere vorformulierten Kündigungsschreiben.

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Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio: Die Rechtslage

Das Amtsgericht in München gab der Klägerin in diesem Fall Recht. Die außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrags, der ein Dauerschuldverhältnis ist, sei in diesem Fall berechtigt, da die Vertragspartnerin die Nutzung der vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Das Gericht war auch der Auffassung, dass die großen Schmerzen, die die Klägerin im Arm hatte, sie auch daran hindern, andere Geräte zu nutzen.

Übrigens: Auch bei einem Umzug hast du ein Recht auf außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio.

Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio: Die Voraussetzungen

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass du wegen jeder Krankheit ein Recht auf die außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio hast. Entschieden wird immer von Fall zu Fall. Zudem hängt die Akzeptanz einer außerordentlichen Kündigung auch immer vom Fitnessstudio selbst ab. Dennoch gibt es für eine erfolgreiche außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios ein paar Dinge zu beachten.

Zunächst benötigst du ein ärztliches Attest. Bescheinigt dir das Attest eindeutig, dass du dauerhaft oder auf nicht absehbare Zeit keinen Sport machen kannst, und auch der Besuch des Fitnessstudios nicht mehr möglich ist, ist das der wichtigste Schritt.

Außerdem zeigt das oben genannte Urteil, dass beispielsweise eine reine Armverletzung nicht unbedingt dazu führen muss, dass du das Angebot des Fitnessstudios gar nicht mehr nutzen kannst. Kannst du den Arm noch normal einsetzen, ist eine Nutzung der anderen Geräte des Studios weiterhin möglich. Damit hättest du kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Die Wellnessangebote eines Fitnessstudios dagegen dürfen kein Grund dafür sein, dass eine außerordentliche Kündigung vom Fitnessstudio nicht akzeptiert wird.

Das alles zeigt, dass die Regelungen für eine außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio sehr eng gesetzt sind und sehr von der Kulanz des Studios selbst abhängen. Deshalb ist es ratsam, sich die AGB des jeweiligen Studios genau durchzulesen und mehrere Fitnessstudios zu vergleichen. Achte dabei besonders auf die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung. Wenn es tatsächlich zu einem Krankheitsfall kommt, solltest du zunächst immer erst persönlich mit den Mitarbeitern sprechen. Oft ist es möglich, den Vertrag eine Zeit lang stillzulegen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.