Online-Dating – der Trick mit dem Probe-Abo

Die Verbraucherzentrale warnt vor Probe-Abos von Online-Dating-Portalen. Denn wenn du nicht schnell kündigst, wird aus dem Angebot eine teure Mitgliedschaft.

Die Verbraucherzentrale warnt vor den kostengünstigen Probe-Mitgliedschaften von Online-Dating-Webseiten. In den meisten Fällen verlängert sich das Test-Abo nämlich automatisch, wenn du nicht rechtzeitig kündigst oder den Vertragsabschluss widerrufst. In diesem Fall wird in der Regel eine langfristige und teure Mitgliedschaft daraus. Die Online-Dating-Seite Flirt Fever bietet beispielsweise eine solche Probe-Mitgliedschaft mit automatischer Verlängerung. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Ausgeflirtet? Jetzt Flirt Fever kündigen nachlesen.

Informationspflichten der Online-Dating-Anbieter

Laut § 312j Abs. 2 BGB sind Unternehmen, die im Internet tätig sind, wozu beispielsweise auch Online-Dating-Portale zählen, dazu verpflichtet, dir direkt vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen an die Hand zu geben. Welche Informationen das sind wird in § 246a Abs. 1 Abschn. 11 und 12 BGB genauer geregelt: Hiernach müssen Online-Dating-Dienste dich vorab über die Laufzeit der Mitgliedschaft und die Kündigungsbedingungen informieren.

Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge müssen sich diese Informationen oberhalb und in unmittelbarer Nähe des Bestell-Buttons befinden. Die Verbraucherschützer haben diese Angaben bei den Online-Dating-Portalen Flirt Fever, KissNoFrog und eDates genauer unter die Lupe genommen. Bei allen drei Anbietern genügen nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale die Informationen „über die automatische Verlängerung den gesetzlichen Anforderungen nicht“. Aus diesem Grund geht die Verbraucherzentrale jetzt gegen die Betreiber dieser Online-Dating-Portale vor.

Online-Dating: Unser Fazit

Wir finden es großartig, dass sich die Verbraucherzentrale so dafür einsetzt, deine Rechte zu schützen und zu stärken. Auch wir setzen uns für deine Rechte ein und kämpfen seit Jahren mit eDates. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Ein Jahr Streit mit eDates – Keine Besserung in Sicht nachlesen.

Solltest du eine Probemitgliedschaft bei einem der Online-Datingportalen abgeschlossen haben empfehlen wir dir, deinen Vertragsabschluss schnellmöglich zu kündigen oder zu widerrufen. Wie du bei KissNoFrog kündigen kannst, kannst du in unserem Artikel KissNoFrog kündigen – Traumprinz oder Reinfall? nachlesen.

Wenn du bereits in die Falle der Online-Dating-Portale getappt bist und sich dein Vertrag automatisch verlängert hat, raten wir dir, dich an deine örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Verbraucherschützer stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.