Wer denkt, ihm könnte nach dem Anlegen eines kostenlosen Accounts beim mitunter größten kostenfreien E-Mail-Dienst im Internet nicht plötzlich eine Inkassomahnung ins Haus flattern, hat falsch gedacht. aboalarm klärt auf über die „Abofalle“ GMX.
Warum sich GMX-FreeMail-Kunden abgezockt fühlen.
Was ist GMX?
GMX bietet in Sachen
E-Mail drei verschiedene Nutzungsarten an. Das sind einerseits der
kostenlose FreeMail-Account und andererseits die beiden
kostenpflichtigen Optionen
Pro- und TopMail. Die Option FreeMail erlaubt es, ein
kostenfreies Postfach zu pflegen – im Gegenzug erhält man regelmäßig
Werbemails, um die Nutzung zu finanzieren. Mit Pro- und TopMail kann man dann
gegen die jeweilige Gebühr ohne Werbung ein
vergrößertes Postfach und weitere Annehmlichkeiten nutzen. Ein faires Angebot, nicht wahr?
Abofalle GMX: Fälle
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Wären da nicht die zahllosen Hilferufe im Netz.
So zum Beispiel klagt Petra S. auf der Seite des Verbraucherschutzes darüber, dass sie angeblich einen TopMail-Vertrag geschlossen haben soll. Nachdem sie den Irrtum bemerkte und kündigte, erhielt sie statt einer Bestätigung darüber eine Mahnung und ihr FreeMail-Account wurde gesperrt – aufgrund der „Zahlungsverzögerung“. Daraufhin zahlte sie die Rechnung und wurde später für die verlangte Kündigung um eine Kopie ihres Ausweises gebeten. Als sie diese einsendete wurde ihr Account ohne weitere Informationen erneut einfach gesperrt.
Ein weiterer Nutzer schrieb dort sogar am 05.09.2016, er habe per Post eine Mahnung für ein Postfach erhalten, obwohl er nie eines bei GMX eröffnet hat. Nach Anfrage im Callcenter erhielt er die Auskunft, er habe das besagte Postfach bis 2012 genutzt.
In einem anderen Thread des Verbraucherschutzes beschreibt Verena W. eine besonders unfaire Strategie: Sie habe lediglich die von GMX in einer Werbemail verpackte „Geburtstagsüberraschung auspacken“ wollen und erhielt daraufhin eine Mahnung. Als sie widersprach wurde ihr lediglich mitgeteilt, der Vertrag werde zum Ende des Jahres gekündigt. Das bedeutet ein weiteres Jahr Zahlungen für einen ungewollten Vertrag.
Zu Beginn der Nutzung von TopMail agiert man als Testaccount. Die Beendigung soll einfach in den „Mein Account“-Optionen möglich ist. Dort wird man jedoch an eine Telefonnummer überwiesen, bei der man dann erfährt, dass eine Kündigung telefonisch nicht möglich sei.
Wieso sich GMX-Nutzer getäuscht fühlen
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Der Anbieter beruft sich in Fällen wie dem von Verena W. auf die sogenannte Button-Lösung. Diese legt jedoch fest, dass „der Unternehmer […] die Bestellsituation bei einem Vertrag […] so zu gestalten [hat], dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.“ Das bedeutet beim Vertragsschluss per Button, dass dieser „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet“ sein muss. Das scheint in den zahlreichen Beschwerden nie der Fall gewesen zu sein.
Außerdem fällt auch auf, dass recht oft beklagt wird, dass etwaige ungewollte Vertragsbestätigungen per Mail zwischen den unzähligen Werbemails untergegangen wären.
Bereits im Jahre 2003 wurde GMX per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen, die AGB kundenfreundlicher zu gestalten. Damals prangerte der Verbraucherschutz mehrere Vertragsklauseln an, die für unfair oder sogar rechtswidrig erklärt wurden.
Abofalle GMX: Fazit
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GMX scheint leider, wie auch die alten Gerichtsbeschlüsse zeigen, nicht für transparente Kommunikation mit dem Kunden stehen zu wollen.
Bist du dir absolut sicher, dass du niemals einen Vertrag über eine kostenpflichtige – oder sogar kostenlose – Dienstleistung bei GMX abgeschlossen hast, also niemals einen Button oder Link gedrückt hast, widersprich und widerrufe ausdrücklich und fristgerecht, um einem SCHUFA-Eintrag zu entgehen.
Möchtest du wissen, wie du GMX widerrufst oder kündigst wirst du von aboalarm aufgeklärt!
Update 21.04.17
Ach du dickes Ei: Wer sich zur Osterzeit bei GMX Free-Mail eingeloggt hat, bekam einen bunten Ostergruß zu sehen. „GMX wünscht frohe Ostern“ stand dort. Klickte man hier weiter wie gewohnt auf den farblich hervorgehobenen Button, um zu seinem Postfach zu gelangen, erhielt man statt einem Ostergroß eine böse Überraschung: Es wurde ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, denn der „weiter zum Postfach“ und der „Kaufen“ Button waren farblich so gestaltet, dass der Nutzer aus Gewohnheit ein Abo abschloss.
Dieses Szenario kommt dir bekannt vor? Da auf dem geklickten Button ganz klar „Kaufen“ stand und dieser nur wegen der farblichen Gestaltung zum Klicken verleitete, agiert der E-Mail-Anbieter in diesem Fall leider rechtens. Allerdings kannst du deinen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Und das solltest du auch. Denn: Widerrufst du deinen Vertrag nicht, verlängert sich dieser anschließend automatisch in ein vollwertiges Abo und kann erst wieder zum Ende der Laufzeit ordentlich gekündigt werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.