Das Landgericht München entschied gestern (13.7.16) im Check 24 Urteil, dass das Unternehmen transparenter werden muss. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BDV) hatte dem Vergleichsportal vorgeworfen, die Verbraucher in die Irre zu führen.
Das größte Vergleichsportal Check 24 musste sich vor dem LG München gegen die Anschuldigung, den Verbraucher hinters Licht zu führen, verteidigen. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi gab der Klage des BDV jedoch nur teilweise statt.
Die Ausgangslage und Klage im Check 24 Urteil

Der BDV sah sich und seine Mitglieder im Nachteil gegenüber den großen Internet-Vergleichsportalen und warf deshalb Check 24 unlauteren Wettbewerb vor. Das Portal verdient sein Geld nämlich genau durch durch Maklertätigkeiten. Das Portal bekommt für Vertragsabschlüsse oder Buchungen/Käufe über ihre Seite Provisionen, fasste der Stern zusammen. Der BDV meint deswegen, dass das scheinbar vorrangige Angebot des Vergleichs nur Tarnung sei. Vielen Verbrauchern ist die Verbindung nicht klar. Check 24 verweist aktuell nur sehr versteckt darauf, dass sie Provisionen kassieren. Es sind mehrere Klicks nötig um auf die Unternehmenspräsentation zu stoßen, worin in einem Halbsatz erwähnt wird, dass das Portal sein Geld über Provisionen bezieht.
Das Check 24 Urteil
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Die Richter des
Landgerichts München bestätigten nun am Mittwoch(13.7.15), bei der
Urteilsverkündung des Zivilprozesses, dass die Information über die Tätigkeit als Versicherungsmakler und über die eingestrichenen
Provisionen zu unauffällig dargestellt werde. Das sei ein
Verstoß gegen die gesetzliche Mitteilungspflicht. Die Informationen müssen zukünftig deutlicher zur Verfügung stehen, wurde im
Check 24 Urteil beschlossen. Die Vergleichsportale agieren wie normale Makler. Den Beratungspflichten des Versicherungsvertragsgesetztes könne und müsse auch im Internet nachgekommen werden.
Auf die
weiteren Forderungen der Kläger
ging das Gericht jedoch nicht ein.
Mit dem Ausgang des Urteils konnten beide Parteien anscheinend leben. Der Verbandspräsident Michael Heinz erklärte im
Stern , dass das Urteil ein Sieg für den
Verbraucherschutz sei. Da nicht allen Punkten der Klage stattgegeben wurde, meinte auch Christoph Röttele, der Geschäftsführer von Check 24, dass auch sie mit dem Urteil leben könnten.
Das Problem mit dem Vergleich und der Provision
Die Zeit erklärt, dass die Provisionen sich auch auf das eigentliche Angebot – den Vergleich – auswirken. Die Unternehmen, die keine Provision an Check 24 zahlen wollen oder können, fallen aus dem Ranking oder werden schlechter gelistet. Auch wenn sie eigentlich den günstigeren Preis bieten würden. Die Zeit berichtete außerdem, dass auch Verbraucherschützer bereits drauf aufmerksam wurden. Im Frühjahr eröffneten Verbraucherzentralen ihren Schluss, dass auf Vergleichsportalen oft nicht der günstigste Preis zu finden ist. In der Studie wurde aufgezeigt, dass 50 Prozent der angezeigten Preise in der Kategorie Handy- und DSL-Tarife höher war, als auf den Seiten der Telekommunikationsfirmen. Die Vergleichsportal-Branche wehrt sich jedoch gegen solche Vorwürfe, möchte jedoch auch keine Zahlen offenlegen. Begründet wird dies damit, dass dies auch kein Reisebüro oder Autohändler machen würde.
Fazit
Wir begrüßen das Urteil, da die Verbraucher definitiv deutlicher darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass sie sich auf einem Makler-Portal befinden. Dennoch kann man den Vergleichsdienst gut nutzen, um einen geeigneten Vertrag zu finden. Wir empfehlen dir jedoch dann das gefundene Angebot auch einmal auf der Seite des Original Anbieters nachzuschlagen. Außerdem solltest du verschiedene Vergleichsportale nutzen.
Auch aboalarm hat einen Wechselkompass. Der ist im Vergleich zu den normalen Vergleichsportalen vor allem auf Qualität ausgelegt und völlig unabhängig, da er nach dem Prinzip: von Nutzer für Nutzer agiert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.