Wenn du deinen eDates-Account mit aboalarm gekündigt hast und eDates die Kündigung nicht akzeptiert hat, haben wir eine gute Nachricht für dich: aboalarm konnte die Vertragsbeendigungen durchsetzen.
In letzter Zeit gab es einige Probleme mit dem Online-Dating-Portal eDates. Das haben die Anfragen bei unserem Kundenservice und die Kommentare im Blog gezeigt. eDates hatte Kündigungen, die unsere Nutzer über Aboalarm verschickt haben, nicht akzeptiert, obwohl sie rechtlich korrekt und rechtzeitig verschickt wurden. Wir haben daraufhin unseren Anwalt eingeschaltet, der die betroffenen Nutzer unterstützt hat. Jetzt die gute Nachricht: Alle Streitfälle konnten geklärt werden und alle Vertragsbeendigungen wurden zum gewünschten Zeitpunkt durchgesetzt. Alle Nutzer sind aus ihrem Vertrag herausgekommen und mussten nicht für die Verlängerung bezahlen. Den rechtlichen Hintergrund beschreibt unser Anwalt Holger Loos in seinem Blog.
eDates Kündigung: Das kannst du bei Problemen tun
Hast du dein eDates-Konto auch mit Aboalarm gekündigt und es kam zu Problemen? Dann melde dich bei uns! Der Rechtsbeistand vom Anwalt ist für dich selbstverständlich kostenlos. Wir von Aboalarm haben ein persönliches Interesse daran, dass deine eDates Kündigung über unseren Service einwandfrei klappt und unterstützen alle Nutzer bei der Durchsetzung der Kündigung.
Mehr Informationen, was du bei der eDates Kündigung beachten musst und ob sich ein Widerruf für dich lohnen kann, kannst du in einem früheren Blog-Beitrag nachlesen: eDates Kündigung und eDates Widerruf
Die passenden Formulare findest du wie immer auf Aboalarm:
Jetzt eDates kündigen
eDates widerrufen
Update (18.03.2014): Landgericht München erklärt Kündigungsklausel für unwirksam
Bislang hat eDates die Kündigung per E-Mail in seinen AGB ausgeschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen diese Klausel geklagt, das Landgericht München I hat die Klausel mit dem Verbot der Kündigung per E-Mail für unwirksam erklärt. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig, stärkt aber die Verbraucherrechte in Sachen Kündigung. Wenn es Änderungen in den Kündigungsbedingungen von eDates gibt, erfährst du es im Aboalarm-Blog.
Update (14.4.2015):
Da eDates in seinen AGB die Kündigung zwar nun per E-Mail erlaubt, aber die per Fax dafür ausschließt, haben wir die Faxnummer von unserer Seite genommen und bieten keinen Faxversand mehr für das eDates Kündigungsschreiben an. Natürlich kannst du unser vorformuliertes Schreiben trotzdem nutzen und selbst per E-Mail oder Brief an eDates versenden.
Update (23.4.2015):
Ab sofort können wir dir für deine eDates-Kündigung wieder eine Faxnummer zur Verfügung stellen. Wenn du eDates kündigen möchtest, kannst du das wie gewohnt über unser Faxformular erledigen – und direkt an den Anbieter schicken. Natürlich kannst du dir unsere Musterkündigung auch ausdrucken und per Brief oder als E-Mail-Anhang verschicken.
Update (7.7.2015):
Gestern hat der Betreiber die Faxnummer von der Dating-Webseite entfernt und nimmt keine Faxe mehr an. Daher haben wir die Faxnummer von unserer Seite genommen. Du kannst natürlich weiterhin unser Kündigungsschreiben verwenden: Drucke es an deinem Computer aus und verschicke es per Brief an den Anbieter.