Ist dein E-Mail-Postfach voll mit Werbung? Wir zeigen dir, wie du Newsletter abmelden und der Nutzung deiner Daten für Werbezwecke widersprechen kannst.
Wer kennt es nicht: Da bist du beim Surfen auf einen Lifestyle-, Travel- oder Superfood-Blog gestoßen und ohne lange zu überlegen, hast du dich für den Newsletter angemeldet. Gängig sind auch Online-Shops, die dich für eine Newsletter-Anmeldung mit einem Gutschein belohnen. Hand auf’s Herz: Wie viele Newsletter bekommst du, deren Inhalt dich eigentlich gar nicht groß interessiert?
Nehmen die Werbemails in deinem E-Mail-Postfach überhand? Dann wird es höchste Zeit auszumisten! Wir verraten dir, was das Gesetz zu Newslettern sagt und zeigen dir, wie du dich in wenigen Schritten abmelden kannst.
Das sagt das Gesetz!
Egal wie viele Newsletter du abonniert hast, das Gesetz ist auf deiner Seite. Bereits vor Inkrafttreten der neuen DSGVO wurden deine Rechte über das Wettbewerbsrecht geschützt. Seit der neuen DSGVO müssen Unternehmen jetzt noch strengere Regeln befolgen, um dir Newsletter schicken zu dürfen.
Um dem Gesetz zu entsprechen, fügen die meisten Newsletter-Verfasser ihren Werbemails einen Link bei, über den du deinen Newsletter abmelden kannst.
In jedem Newsletter muss es eine Möglichkeit zur Abmeldung geben. Dies ist in
Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO geregelt. Die einfachste Option ist die Platzierung eines Links in jeder E-Mail, der dich über eine eindeutige Bezeichnung, wie „Newsletter abbestellen“ direkt auf eine Seite leitet, auf der du den Abmeldevorgang ausführen kannst.
Doch nicht nur die Abmeldung von Newslettern ist vom Gesetzgeber zu Gunsten der Verbraucher geregelt, sondern auch schon die Anmeldung. Dank des sogenannten Double Opt-in-Verfahrens musst du den Newsletter-Erhalt doppelt bestätigen. Im ersten Schritt registrierst du dich mit deiner E-Mail-Adresse und im zweiten Schritt erhältst du eine E-Mail, in der du den zukünftigen Empfang des Newsletters bestätigen musst. Somit bist du davor geschützt, ungewollt zu zahlreichen Newslettern angemeldet zu werden.
Ihr fragt – Wir antworten
Bei dem Inhalt eines Newsletters handelt es sich weniger um Nachrichten (wie der Name vermuten lassen könnte), sondern vielmals größtenteils um Werbung. Wie bereits geschrieben, darfst du (elektronische) Werbung nur zugesendet bekommen, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast. Um dir mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Fragen rund um die Newsletter-Abbestellung für dich gesammelt und beantwortet.
Gibt es eine Abmeldefrist für Newsletter?
Grundsätzlich kannst du dich jederzeit von einem Newsletter abmelden. Selbiges gilt auch für die sogenannten Werbeeinwilligung. Laut Gesetz musst du die Möglichkeit haben, der Verwendung deiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen zu können.
Interessieren dich die Regulierungen rund um die Werbeeinwilligungserklärung? Dann findest du im Blogartikel MyGimi widerrufen weitere Informationen.
Wie kann ich Newsletter abmelden?
Newsletter kannst du ganz einfach und schnell kündigen. Je nach Newsletter gibt es verschiedene Wege, um sich abzumelden:
- Mit dem Link „Newsletter abmelden“ oder „unsubscribe“ im nächsten Newsletter;
- Indem du dich mit deinen Zugangsdaten im Internetportal des Unternehmens anmeldest;
- Indem du eine E-Mail an das Unternehmen schickst, mit der Bitte, dich von der Verteilerliste zu streichen.
Sind Newsletter Spam-Mails?
Solange du dein Einverständnis erteilt hast, gelten Newsletter nicht als sogenannte Spam-Mail. Solltest du unerwünschte Werbung erhalten, kannst du dem Verfasser eine E-Mail schreiben, dass du die Werbung in Zukunft nicht mehr erhalten möchtest. Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, das sich an die Rechtsnorm hält, solltest du anschließend für die Zukunft keine Nachrichten mehr bekommen.
Was kann ich tun, wenn ich trotz Abmeldung immer noch Werbung und Newsletter erhalte?
Durch Anklicken des Links in der entsprechenden E-Mail, musst du deinen Newsletter automatisch abbestellen können. Daraufhin erhältst du eine Bestätigung, dass deine Abmeldung erfolgreich war. Im Anschluss ist der Versender in der Pflicht, dich umgehend von der Verteilerliste des Newsletters zu streichen. Solltest du aber auch nach der Abmeldung keine Bestätigung erhalten haben oder immer noch Newsletter zugeschickt bekommen, kannst du dich an einen Anwalt wenden. Denn das Gesetz ist auf deiner Seite!
Seit Einführung der neuen DSGVO sind die Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz massiv gestiegen. So drohen Unternehmen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes. Selbstverständlich werden solche Strafen nicht aufgrund eines einzelnen illegal versendeten Newsletters verhängt, jedoch haben sich mit der DSGVO auch die Strafen für kleinere Verstöße verändert. Weitere Infos zur DSGVO findest du in unserer
DSGVO Zusammenfassung.
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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.